Generelles Tempolimit in Deutschland

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Herne schrieb:

      Ob du in das Reh oder Wildschwein mit 130 oder 200 fährst ist eh egal.
      Egal, nur draufhalten und nicht bremsen

      berme schrieb:

      Unter 3 Sekunden von 0-100 schaffen ja auch einige Verbrenner.
      Nicht viele.

      Ob und wenn in welcher Höhe ein Tempolimit auf unseren BAB und auch auf anderen Straßen eingeführt / geändert wird kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein und dies auch hier kundtun.

      Hier mal die "Schweizer Definition" wer dort als Raser gilt:
      • wer durch eine Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde fährt,
      • wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist,
      • wer ausserorts bei erlaubten 80 km/h mit 140 km/h unterwegs ist und
      • wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt
      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Raser#Schweiz

      Von daher kann man meines Erachtens nicht von einem Raser sprechen, der auf einer deutschen Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit mehr als 200 km/h unterwegs ist.

      Gleichwohl halte ich persönlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wie bereits an anderer Stelle schon mal geschrieben, auch auf unseren Autobahnen für sinnvoll.
    • Kajo schrieb:

      Hier mal die "Schweizer Definition" wer dort als Raser gilt:
      Für mich völlig ok .

      Kajo schrieb:

      wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt
      Beim Tempolimit auf der Autobahn sind "die Schweizer" ziemlich rigide .
      Wer dort statt der erlaubten 120 km/h lediglich 115 Km/h fährt, wird ständig überholt und angeblinkt, es wird gedrängelt was das Zeug hält :( .
      Die Rotaxe empfanden die Schweizer Autobahn als sehr stressig, von wegen Speedlimit = ruhiger Verkehr :pfeif: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • rotax schrieb:

      Beim Tempolimit auf der Autobahn sind "die Schweizer" ziemlich rigide .
      Ganz genau! ;)

      Bußgeldkatalog.net schrieb:

      Die Kosten belaufen sich laut Bußgeldkatalog der Schweiz von 20 Franken bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 5 km/h bis zu 260 Franken. Auch eine Anzeige (ab einer Überschreitung von 25 km/h) kann es geben.
      bussgeldkatalog.net/schweiz/

      In der Schweiz gibt's also nur bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h ein Bußgeld (260 Franken ~ 230 €), in Deutschland zahlt man z.B. bis 30 km/h zu schnell nur 80 €.

      LG lego63
    • Herne schrieb:

      Ob du in das Reh oder Wildschwein mit 130 oder 200 fährst ist eh egal.
      Oh oh, ich habe die Unterschiede schon sehen dürfen/müssen, wenn die Wutz mit 130 frontal einschlägt ist es ein Totalschaden mit Überlebenschancen für die Insassen, bei 200 sieht es danach aus wie auf einem Kriegsschauplatz, Überlebenschancen für die Insassen gleich Null.

      Kajo schrieb:

      Gleichwohl halte ich persönlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wie bereits an anderer Stelle schon mal geschrieben, auch auf unseren Autobahnen für sinnvoll.
      Ich auch....nur möchte ich das selbst entscheiden und tue es auch auf den meisten Fahrten, ich bin grundsätzlich gegen solche Gängeleien.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Kajo schrieb:

      Hier mal die "Schweizer Definition" wer dort als Raser gilt:


      wer durch eine Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde fährt,

      wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist,

      wer ausserorts bei erlaubten 80 km/h mit 140 km/h unterwegs ist und

      wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt
      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Raser#Schweiz

      Von daher kann man meines Erachtens nicht von einem Raser sprechen, der auf einer deutschen Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit mehr als 200 km/h unterwegs ist.
      In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Definition des Begriffs Rasers, die man nicht auf das deutsche Recht übertragen kann, so dass deine Schlussfolgerung nicht zutrifft. Die Schweizer Definition gibt es auch nur deshalb, weil ab diesem Wert sehr harte Strafen drohen, nämlich eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, 2 Jahre Führerscheinentzug und häufig auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs. In Deutschland wird einzelfallbezogen entschieden, wobei es den Begriff Raser eigentlich gar nicht gibt. Man spricht vielmehr von einem erheblichen Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit. Bei 200 Km/h bei Dunkelheit wird man diesen Tatbestand regelmäßig bejahen müssen.

      lego63 schrieb:

      In der Schweiz gibt's also nur bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h ein Bußgeld (260 Franken ~ 230 €)
      Daraus darf aber jetzt nicht der Schluss gezogen werden, dass die 260 Franken die Obergrenze sind. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 Km/h erfolgt statt eines Bußgeldverfahrens ein Strafverfahren. Die in diesem Verfahren ausgesprochen Geldstrafe wird zwar einzelfallbezogen ausgesprochen, dürfte aber ganz erheblich über dem Bußgeldrahmen liegen.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Hier mal die "Schweizer Definition" wer dort als Raser gilt:

      rotax schrieb:

      Beim Tempolimit auf der Autobahn sind "die Schweizer" ziemlich rigide .
      Hallöchen,
      ach darum kommen so viel Schweizer zu uns :D .
      stuttgarter-zeitung.de/inhalt.…ab-a5f9-12fc1f3c90a7.html
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • SQ5 schrieb:

      Reh ist nicht schlimm, Wildschwein und Hirsche schon.

      berme schrieb:

      Nein nicht so schlimm, Fahrer nur schwer verletzt und Auto Totalschaden.
      Das im "verlinkten Artikel" angefahrene Reh wurde in ein entgegenkommendes Fahrzeug geschleudert. Von daher hat SQ5 sicherlich recht, dass ein Wildschwein oder ein Hirsch für den "Umfahrer" meist gefährlicher sind.

      Bin öfters nachts im waldreichen Hunsrück unterwegs und fahre dann trotz ständiger Beobachtung der Waldränder nicht schneller als 70 - 80 km/h. Mehrere Male konnte ich so rechtzeitig bremsen und Wild über die Straße wechseln lassen ohne dass es gekracht hat, ein Hirsch war allerdings noch nicht dabei.
    • Was haben Eure blöden Viecher........

      ....jetzt mit einem generellen Tempolimit zu tun ?

      Nix.
      Gar nix.

      Das ist "persönliches Lebensrisiko" schon mal etwas davon gehört ?
      Selbst "in Watte" gepackt, oder "unter der Käseglocke" kann man ersticken.

      Ihr seit Calvinisten, die alles und jeden verbieten wollen was nicht der reinen Gutmenschenlee(h)re entspricht.
      Ich mag diese Heuchelei nicht......
      ....und bleibe wenn möglich bei PTHD. :P
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Was haben eure blöden Viecher...
      ....jetzt mit einem generellen Tempolimit zu tun ?
      Doch, da gibt es schon einen Zusammenhang. Die Befürworter von Tempolimits verweisen immer wieder auf einen Rückgang von Verkehrstoten bei einem Tempolimit. Nun sind im Gegensatz zur Landstraße Wildunfälle auf Autobahnen vergleichsweise selten, sie kommen aber dennoch immer wieder vor und haben häufig verheerende Folgen für die PKW-Insassen. In den vergangenen Jahren gab es mehrerer Wildunfälle auf Autobahnen mit Verkehrstoten. Da macht es schon einen Unterschied, ob man mit max. Tempo 130 oder mit 180 z.B. mit einem Wildschwein zusammenstößt. Zwar sind auch bei 130 Km/h die Überlebenschancen nicht allzu hoch, aber doch höher als mit 180 Km/h.

      Andreas
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