Generelles Tempolimit in Deutschland

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Chief Joseph schrieb:

      wenn man links fährt und einen LKW überholt dann ist ja logischerweise ein Spurwechsel voraus gegangen.
      Na klar ist es das! Aber was ist daran verwerflich oder verboten????
      Womöglich war der "Tiefflieger" in dem Moment noch gar nicht zu sehen weil noch weit entfernt und hinter einer Kurve verborgen.
    • Im Unrecht sind immer nur die anderen...
      Wem es so häufig passiert, dass er überholt, und schon ist ein Schnellfahrer da der ihn bedrängt, muss sich auch mal fragen wo der eigene Fehler liegen könnte. Egal wie schnell jemand von hinten kommt, und sei es der Bugatti mit 400 km/h, ist er nicht unsichtbar, auch nicht im Rückspiegel. Man kann sich da schon mal verschätzen und zieht so raus, das man ihn zwingt hart in die Eisen zu gehen, aber wenn das häufig vorkommt, läuft was falsch. Wer die Spur wechselt, darf das nur tun, wenn es gefahrlos möglich ist. Tempomat auf 130, und 30m hinter dem LKW blind rausziehen ist zwar durchaus üblich mittlerweile, aber in der Fahrschule lernt man was anderes... Natürlich kann ein Überholvorgang mal eine Weile dauern, und natürlich muss man nicht in jeden kleine Lücke zwischen zwei LKW, nur weil jemand vorbei will, aber nochmal: Wer ständig den Eindruck hat, er würde bedrängt und in gefährliche Situationen gebracht, muss dringend das eigene Verhalten überdenken.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Bin ich mit einem Fahrzeug mit deutlich mehr als der Richtgeschwindigkeit unterwegs und sehe vor mir einen LKW mit dahinter fahrendem Fahrzeug muss ich schon einmal mit dem Ausscheren des Fahrzeuges rechnen. Regelmäßig erlebe ich dieses Ausscheren mit gleichzeitigem Setzen des Blinkers, hier und da auch schon mal ohne Blinkbetätigung. Es nützt dann alles nichts und ich muss dann mein Fahrzeug abbremsen.

      Wenn alle ein wenig auf sich und auf andere Verkehrsteilnehmer achten geht es meistens am besten. Wer dann bei einem Unfall tatsächlich die "Hauptschuld trägt" muss immer in einem Einzelfall nach Kenntnis aller Faktoren geprüft werden. Mit pauschalen Verurteilungen der "Raser" und der "Nichtblinkenden Ausscherer" kommt man nicht wirklich weiter.

      Von daher kann ich nur ein wenig mehr Gelassenheit empfehlen und hier und da auch mal den "Fahrfehler" eines Mitmenschen großzügig zu verzeihen.
    • Harry App schrieb:

      aber in der Fahrschule lernt man was anderes...
      Sieht aber heute auch noch so aus:
      § 7 Absatz 5 StVO:
      In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

      Manchmal genügt auch ein Blick ins Gesetz um Klarheit zu schaffen.
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • lillesael schrieb:

      Sieht aber heute auch noch so aus:
      § 7 Absatz 5 StVO:
      In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
      Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Fahrstreifenwechsel liegt aber nur dann vor, wenn das Fahrzeug auf dem anderen Fahrstreifen stark abbremsen oder ausweichen muss, um einen Unfall zu verhindern. Das ist nicht der Fall, wenn in größerer Entfernung ein Fahrzeug (mit hoher Geschwindigkeit) naht und dann seine Geschwindigkeit reduzieren muss. Dadurch wird niemand gefährdet. Durch ein Tempolimit kann freilich solche Situationen entschärfen.

      Andreas
    • Also mein Fahrlehrer hat mir wörtlich gesagt, wenn ich jemanden zwinge zu bremsen, dann habe ich ihn schon mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert, und daher dürfe ich nur ausscheren, wenn links hinter mit wirklich frei sei.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      Also mein Fahrlehrer hat mir wörtlich gesagt, wenn ich jemanden zwinge zu bremsen, dann habe ich ihn schon mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert, und daher dürfe ich nur ausscheren, wenn links hinter mit wirklich frei sei.

      Gruß
      Patrick
      Das ist meiner Meinung nach Quatsch.
      Es kann doch sein, dass ich mit 150 am Überholen bin und es kommt einer mit 200 an und läuft auf. Sorry, was soll ich dann nach Aussage deines Fahrlehrers machen? Soll ich mich schnell mal in Luft auflösen?
      Stell dir mal die vielen LKWs vor, die mit ein paar Kmh Unterschied mehrere Kilometer benötigen um einen Überholvorgang abzuschließen.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • Ich bin fasziniert, wie das Erreichen hoher Momentangeschwindigkeiten doch die Gemüter erhitzt. Wenn ich auf deutscher Seite mal den V6 gallopieren lasse (meistens lässt es der Verkehr und/oder die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf meiner Strecke eh nicht zu), sehe ich mich automatisch in der Pflicht, mehr als bremsbereit zu sein, weil ich weiss, wie leicht man den Tempoüberschuss von Tieffliegern auf der linken Spur unterschätzt. Andersherum sehe ich mich als Überholwilliger genauso in der Pflicht, die Situation bestmöglich abzuschätzen, ob ich jetzt überholen kann, oder besser noch warte.
      Das höchste Glück der Pferde ist der Reiter auf der Erde.
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