Fahrzeugbreite mit Außenspiegeln

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Die Sache ist doch recht einfach, vor jeder Baustelle steht ein Schild auf dem die Spurbreite in der Baustelle angegeben wird. Bin ich breiter darf ich halt dort nicht fahren.
      Niermand fährt doch in ein Parkaus, wenn die Fahrzeughöhe nicht passt.

      Bei uns auf der A5 ist derzeit ein 50km Baustelle, und da kracht es jeden Tag und ja die Polizei kontrolliert auch hier die Fahrzeugebreiten, um mögliche Unfallursachen zu minimieren.

      Die Sache mit den eingeklappten Spiegeln geht zwar aber ist wohl nicht prakmatisch es sei denn man hat die elektrischen (ob da eine Einzelspiuegelanklappung geht weiß ich allerdings nicht)

      michel_sichel
      Es ist nichts einfach, wenn man es doppelt nimmt
    • carstix schrieb:

      Jeder Mist muss in die Papiere eingetragen sein, als ich einen Reserveradträger an meinen Bus gebaut habe wurde die Länge im [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] geändert.
      Ich verstehe nicht, wieso nicht die tatsächlichen Maße in den Papieren stehen müssen.

      Hmm..das sind doch AMTLICHE Papiere, oder? Insofern muss ich mich doch eigentlich auf die Richtigkeit verlassen können. Das in Verbindung mit meinem Link von weiter oben führt die ganze Aktion, die [lexicon]IMHO[/lexicon] eh schon absurd genug ist, noch weiter ad absurdum.
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    • Na ja, nicht so ganz. Jeder Autofahrer hat einen Führerschein gemacht und MUSS daher die Regeln kennen.

      Leider ist das in der Praxis nicht immer zutreffend. Deshalb sollte vielleicht mal der 'Führerschein auf Zeit' so wie in den USA erwogen werden, daß zumindest mal die Grundregeln von Zeit zu Zeit wieder mal neu gelernt werden müssen.
    • Silver Y schrieb:

      Na ja, nicht so ganz. Jeder Autofahrer hat einen Führerschein gemacht und MUSS daher die Regeln kennen.


      Die Regeln ja, aber die Maße? ;) Vielleicht hilft ja auch der Satz 2 aus meinem Link.

      Aber das Alles ändert nichts an der Tatsache, das die Abmessungen der Fahrstreifen schlichtweg mal an die Breiten der aktuellen Fahrzeuge angepasst gehören. Wo ist der Sinn wenn ich nicht mit einem normalen Mittelklasse PKW auf allen Fahrstreifen einer Autobahn fahren kann.
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    • Verkehrszeichen 264 ist ein Verbotszeichen. Bin ich "Breiter" darf ich dort nicht fahren. Eigentlich ziemlich eindeutig.
      Bei Verkehrszeichen 265 kommt auch keiner auf die Idee durch zu fahren falls das Fahrzeug höher ist. Außer diejenigen die ihre Höhe nicht kennen, oder denken, dass noch ein Sicherheitszuschlag von etlichen Zentimetern da ist den man ausnutzen kann...
      LG
      SBorg

      Schlecht Autofahren kann ich richtig gut...

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    • SBorg schrieb:

      Verkehrszeichen 264 ist ein Verbotszeichen. Bin ich "Breiter" darf ich dort nicht fahren. Eigentlich ziemlich eindeutig.


      Es geht ja auch nicht um die Eindeutigkeit SBorg (die ist unbestritten), sondern vielmehr um die Geldmacherei bzw Auslegung. Ich wette für 80+x% zählt die Breite der Aussenspiegel gedanklich nicht zu den Abmaßungen, fälschlicherweise. Aber das man aus diesem Umstand jetzt Geld macht, finde ich sehr zweifelhaft und ob es der Verkehrssicherheit wirklich dienlich ist oder nicht kann man mit Sicherheit trefflich diskutieren.

      Zu Verkehrszeichen 265: Ich erinnere mich noch gerne an die Vehrkehrsmeldungen wenn ein LKW die Höhenüberwachung am Elb oder Emstunnel ausgelöst hat und deswegen Chaos herrscht....wollen wir sowas auch im Baustellenbereich? Wir haben eh schon viel zu viele Staus auf den BAB's die oft durch Baustellen verursacht werden. Ich hatte es weiter oben schon mal geschrieben: Es kann nicht sein das wir den linken Streifen quasi nur noch mit 2 Rädern befahren können.
      May the Force be with you !
    • Bin auch bei dir (hatte mich hier auch schon über die "breiten" Buchten in so manch einem Parkhaus/Tiefgarage aufgeregt). Aber ev. genügt einfach der Platz nicht, soll es das Rasen etwas unterbinden, oder...
      Wer seine Fahrzeugbreite nicht kennt, fährt wohl auch selten in einer Altstadt. Da begegnen einem auch mal 1.9 oder sogar 1.8 Meter. Bilder von stecken gebliebenen PKWs gibt es im Netz genügend.

      Ist halt so und ändern kann ich es eh nicht ;)
      LG
      SBorg

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    • Früher galt die Fahrzeugbreite OHNE Außenspiegel.

      Wir hatten als Wohnmobilfahrer zahlreiche Diskussionen darüber. Mercedes Benz 406 durfte links fahren, VW LT nicht.
      Das hat sich aber mit den EU-Bestimmungen geändert. Inzwischen gilt die Fahrzeugbreite MIT Außenspiegeln.
      Aber ihr habt Recht. DAS dürfte kaum einem bekannt sein - bis dann der Bescheid kommt!

      Das Problem ist: Zu den meisten Fahrzeugen ist nur die Außenbreite OHNE Außenspiegel angegeben. Wir hatten diese Diskussion bereits vor einem Jahr mit dem Missionar (die alten Hasen hier im Forum wissen...). Ich bin damals extra ins Autohaus gefahren, um beim aktuellen RAV4 nachzumessen:

      Komfort & Qualität Yeti


      LG
      Mi-go


    • 1gnt23 schrieb:

      Der recgte Aussenspiegel ist Pflicht wenn man kein Innenspiegel hat.

      .....................wo steh das denn, das der zweite Ausenspiegel Pflicht ist :?:

      Ein zweiter Außenspiegel ist nur dann Pflicht, wenn die Sicht nach hinten durch den Rückspiegel nicht gegeben ist z.B. durch Gepäck
      Gruß Uwe
      .................YETDi 4x4 Power........... so muss das sein
      :D
    • Wenn der zweite Aussenspiegel montiert ist, dann zählt dieser bei der Fahrzeugbreite logischerweise mit, auch wenn man den mal beigeklappt hat.

      Bekloppterweise steht im Fz-Schein von meinem Yeti drin: Breite: 1793 mm. Das ist wohl die Breite ohne die Spiegel. Eigentlich müsste da aber (mit den Spiegeln) Breite: 1956 mm drinne stehen.

      Typischer Behörden-Wahnsinn. :cursing: Kein Wunder, daß bei so falschen Angaben bereits im Fz-Schein viele Autofahrer durcheinander kommen.
    • Silver Y schrieb:

      Wenn der zweite Aussenspiegel montiert ist, dann zählt dieser bei der Fahrzeugbreite logischerweise mit, auch wenn man den mal beigeklappt hat.


      Ist das so? Ich glaube da würde ich es zur Not auf eine gerichtliche Feststellung ankommen lassen. Es wurde hier mehrfach über die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs geschrieben. Meiner Meinung kann es dabei dann doch nur um die tatsächlichen Maße zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit handeln, oder? Nicht um die theoretisch möglichen (also mit 2 ausgeklappten Spiegeln)

      Sonst lassen wir demnächst mal alle Fahrzeuge mit Anhängerkupplung wegen Überschreitung der Achslast verwarnen. Die lag zwar nicht zum Zeitpunkt der Kontrolle vor, aber potentiell könnten diese Fahrzeuge ja mehr Last haben....

      Sag mal, geht's noch? 8| Wie krank ist unsere Gesellschaft eigentlich? (rhetorisch gemeint) Haben wir keine anderen Probleme?
      May the Force be with you !
    • Na schau mal in Posting 14. Da wurde die eingetragene Fz-Länge geändert wegen einem Reserveradträger.

      Bei den Spiegeln macht es auf jeden Fall Sinn, so etwas in die Papiere einzutragen. Wenn die Durchfahrt eben nur xxx mm breit ist, dann sollte man schon wissen, wie breit das eigene Auto ist. Oder sollen wir zur Ermittlung der Fz-Breite jetzt alle mit nem Zollstock und nem Hänge-Lot herumlaufen? 8|

      Was Achslasten angeht, so kann die Polizei bei Auffälligkeiten das direkt prüfen mit so ner ganz einfachen mobilen Waage. Die Überschreitungen von Achslasten ist übrigens auch alles andere als spaßig, weil dadurch der Wagen bei schnellen Ausweichmanövern vollkommen unkontrollierbar durch die Gegend schleudern kann. :thumbdown:
    • Silver Y schrieb:


      Bei den Spiegeln macht es auf jeden Fall Sinn, so etwas in die Papiere einzutragen. Wenn die Durchfahrt eben nur xxx mm breit ist, dann sollte man schon wissen, wie breit das eigene Auto ist. Oder sollen wir zur Ermittlung der Fz-Breite jetzt alle mit nem Zollstock und nem Hänge-Lot herumlaufen? 8|

      Mein Reden

      Silver Y schrieb:


      Was Achslasten angeht, so kann die Polizei bei Auffälligkeiten das direkt prüfen mit so ner ganz einfachen mobilen Waage. Die Überschreitungen von Achslasten ist übrigens auch alles andere als spaßig, weil dadurch der Wagen bei schnellen Ausweichmanövern vollkommen unkontrollierbar durch die Gegend schleudern kann. :thumbdown:

      Na ja, war mehr bewusste Übertreibung meinerseits.
      Ich kann nicht pauschal alles über einen Kamm scheren: Sind die Spiegel ausgeklappt zählt die Breite, wenn einer eingeklappt ist, dann eben die geringere. Daher das Beispiel mit der "Pauschalverurteilung" ALLER Fahrzeuge mit [lexicon]AHK[/lexicon] (auch wenn sie gerade gar keine Last ziehen)
      May the Force be with you !
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