215/65 16

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Reifen 215 / 65 R 16

      @ TDI driver, ist m.M. nach nicht so. Der Prüfer sagte mir, dass der Abrollumfang vom 215/ 65 R 16 um 3,2 % größer ist als der vom 215/ 60 R 16. Wenn das nur 3% wären, dann hätte er mir das ohne Testfahrt eingetragen. Der Unterschied zum 225/50 R17 beträgt übrigens 4,5%, aber es zählt immer der größte eingetragene Reifen. Der Tacho muss nur angepasst werden , wenn er bei der Testfahrt ZUWENIG anzeigt. ;) Ich hab übrigens neue Winterreifen von Bridgestone der Größe 215/65 R16 verwendet und nicht extra abgefahrene mit nur 5mm Profil wie ein Kollege hier im Forum, das wäre mir zu umständlich gewesen und macht die Sache dann auch teurer. Ich hab sie montiert und mit dem Handy geprüft, ob der Tacho nicht zu wenig anzeigt. ^^
      Grüße günther
    • Fördegleiter schrieb:

      Tachoanpassung kann der Nutzer mit entsprechendem Wissen und Werkzeug nach Gusto doch selbst einstellen?
      Oha =O , das wusste ich noch nicht? Immerhin muss dazu das Kombiinstrument ausgebaut werden und Parameter darin angeglichen werden, eine seriöse Werkstatt berechnet dafür bis zu 500.-€

      TDI-Driver schrieb:

      anscheinend hasst Glück gehabt mit dem Prüfer !
      Ja, der Tacho muss/kann bei Abweichungen nach unten > 3% (hier 3,2%) angeglichen werden, das liegt letztlich aber im Ermessen des Prüfers und wenn der die Räder ohne Abgleichung einträgt ist @plail15 aus dem Schneider.

      Und kann happy sein. :thumbup:

      Und wenn er paar Monate happy mit seinen neuen Rädern gefahren ist....dann ist auch die Abweichung wieder innerhalb der Toleranz von > 3% ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Stimmt, das habe ich in den falschen Hals bekommen und es mit der Verbrauchsanzeigenkalibrierung verwechselt. :whistling:
      Schade, die Tachokalibrierung hätte einen gewissen Wert, aber es ist auch verständlich, daß die Tachos in jeder Lebenslage verlässliche (und damit teilweise leicht falsche) Werte liefern.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • minoschdog schrieb:

      Oha , das wusste ich noch nicht? Immerhin muss dazu das Kombiinstrument ausgebaut werden
      und Parameter darin angeglichen werden, eine seriöse Werkstatt berechnet dafür bis zu 500.-€
      Die Coolen verdrehen einfach ein bisschen die Tachonadel... :pfeif:

      Das Tachosignal wird inzwischen auf'm Canbus übermittelt.
      Da reicht ein programmierbarer CAN-Knoten. Das ABS/ESP-Steuergerät
      sendet ein Geschwindigkeitssignal an das Kombiinstrument.
      Der Knoten wird vor dem Kombiinstrument installiert und korrigiert
      das Geschwindigkeitssignal in Echtzeit. Der Korrekturfaktor kann
      per USB-Interface programmiert werden. Die originalen Raddrehzahlsignale
      bleiben erhalten, daher kann die Funktion des ABS/ESP-Steuergeräts nicht
      beeinträchtig werden. Da kommen die 5oo.- Euro in etwas hin...
    • 215 / 65 R 16

      Hallo, ich weiß nicht ,ob ich sooviel Glück mit dem Prüfer hatte. Ich denke in Bayern ist das Vorgehen mit dem GPS Gerät vom TÜV oder der GTÜ Standard. Ich fragte nämlich auch beim TÜV Süd in Regen nach und der dortige Ingenieur erwähnte , das sie auch ihr spezielles GPS Kastl zur Tachoabweichung verwenden würden. Hatte mich dann für die GTÜ entschieden, weil die es direkt beim :) in der Werkstatt machten.
      Grüße Günther
    • Ich bekam beim letzten Projekt einen hochmotivierten TÜV Süd-Jungingenieur zugeteilt.
      Der meinte, die Tacho-Überprüfung mit GPS-Messfahrt dürfe er nicht mehr durchführen
      und ich müsse ein Prüfprotokoll einer zertifizierten Prüfstelle beibringen.

      Weil er sonst schon alles durchgewunken hat und nicht auf Verbreiterungen an der VA
      bestand, habe ich mich mal schlaugemacht.

      Fündig wurde ich beim ADAC Prüfzentrum Stuttgart, die die Prüfung für Mitglieder
      (noch) kostenfrei durchführen (die sonstigen Preise lagen so zw. 69.- € bis 99.- €);
      allerdings passte der Kastenwagen noch geradeso in den Prüfstand und dem ADAC-
      Mitarbeiter war bei 100 km/h sichtlich mulmig.

      Als ich die Prüfbescheinigung nachreichte, hatte der junge Mann leider Corona und
      der sehr freundliche Senior-Engineer, der sich der Sache annahm, meinte, warum
      wir denn nicht einfach mal mit'm Handy die Bundesstraße rauf- und runtergedüst seien... ;(

      Egal, er hat die Räder wie gewünscht "wahlweise" eingetragen... Ende gut... alles gut...
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