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    • [ Reifen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Matthias schrieb:

      Wieso nicht 8o

      Jetzt hast du winterschluffen drauf, oder ??
      Dann nimm eins deiner Sommerräder, lass es ummontieren auf nen 215/65 er gebraucht oder neu ist egal und ab damit zum Tüv.
      Wenn alle stricke reißen, dann kauf dir halt nen billigen für 60 euro.Wenn du das durch hast, dann verkaufst du den einfach an nen forumskollegen, der auch zum tüv will.

      Matthias

      die Winterreifen sollen morgen geliefert werden, knapp 1 Monat nach der Bestellung. :rolleyes: :D

      Aber die vorgeschlagene Vorgehensweise wäre wohl eine mögliche Option, ja.... :thumbup: Wobei ich derzeit noch keinen solchen Reifen habe, aber das eilt ja noch nicht so sehr.

      PS:
      allerdings habe ich mich auch anderweitig erkundigt und erfahren, dass die Fahrt mit Reifen ohne Betriebserlaubnis zum TÜV (ohne Umwege etc.) erlaubt sein soll. Habe das aus einem Jura Forum von einem Autor, der wirklich Ahnung zu haben schien... er nannte auch den dazugehörigen §. Will sagen: ich könnte es darauf ankommen lassen. ;)

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Alles nicht so schlimm mit den unterschiedlichen Reifenumfängen. In jeder Kurve mit rundum identischen Rädern haben wir auch (und das noch viel größere) Drehzahlunterschiede. Dafür sind die Differentiale ja gebaut, um so etwas zu verkraften.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • mi-go schrieb:

      ToddBeamer schrieb:

      allerdings habe ich mich auch anderweitig erkundigt und erfahren, dass die Fahrt mit Reifen ohne Betriebserlaubnis zum TÜV (ohne Umwege etc.) erlaubt sein soll.

      Vollkommen korrekt!

      Habe ich auch so gemacht, wenn die Umrüstfirma keinen Prüfer im Haus hat!

      LG
      Mi-go

      Die hier bisher nicht zitierte maßgebliche Vorschrift ist der § 19 Abs. 5 StVZO. Danach dürfen bei erloschener Betriebserlaubnis - dies ist der Fall, wenn man einen nicht zugelassenen Reifen fährt - solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis lässt nämlich seit Inkrafttreten der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) die Fahrzeugzulassung, ohne die ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf, unberührt. Einen Haken gibt es aber dennoch: Die Erlaubnis zum Fahren ohne Betriebserlaubnis beruht auf dem Gedanken, dass das nicht erlaubte Teil, hier die Reifen, erlaubnisfähig ist, d.h. dass die Betriebserlaubnis dann auch erteilt wird. Ist das nicht der Fall, ist im Zweifel auch die Fahrt zur Prüfstelle nicht mehr von der Ausnahme des § 19 Abs. 5 StVO erfasst.

      Andreas
    • Da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz. Woher soll der Fahrer wissen, ob das fragliche Teil erlaubnisfähig ist? Das will er doch beim TÜV herausfinden. Wieder mal nicht zu Ende gedacht.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz. Woher soll der Fahrer wissen, ob das fragliche Teil erlaubnisfähig ist? Das will er doch beim TÜV herausfinden. Wieder mal nicht zu Ende gedacht.

      Das liegt nun einmal in der Risikosphäre des Halters und bedingt auch des Fahrers. Im Übrigen kann man sich bei der Prüfstelle vorher erkundigen, ob ein bestimmtes Teil eintragungsfähig ist. Letztlich braucht man sich über diese Ausnahme der Ausnahme aber nicht viel Gedanken machen, da sie wohl kaum praktische Bedeutung haben dürfte.

      Andreas
    • Anders gefragt, wie will der Kläger (falls es einen gibt) denn beweisen das z.B. der Reifen nicht eintragungsfähig ist?

      Mir fällt gerade ein...zurückfahren darf man ja gar nicht, es ist ja nur die hinfahrt erlaubt.

      Grüße
      Carsten
    • carstix schrieb:

      Anders gefragt, wie will der Kläger (falls es einen gibt) denn beweisen das z.B. der Reifen nicht eintragungsfähig ist?

      Mir fällt gerade ein...zurückfahren darf man ja gar nicht, es ist ja nur die hinfahrt erlaubt.

      Na ja, wenns klappt, darfst du auch zurückfahren, wenns nicht klappt, durftest du auch nicht hinfahren. Irgendwie blöd und sehr theoretisch! Doch ich will diesen Theoriefaden mal weiterspinnen. Du bist mit deinem Yeti und den nicht zugelassen Reifen auf dem Weg zum TÜV. 100 m vor dem Ziel kommt dann eine Polizeikontrolle. Der Polizist schwänzelt um deinen Yeti herum und bemerkt: "Einen Yeti mit so großen Schlappen habe ich ja noch nie gesehen. Sind die überhaupt eingetragen?" "Noch nicht, aber wenn Sie mich weiterfahren lassen in 15 Minuten ja." "Gut, dann besuchen Sie mich morgen auf der Wache und zeigen mir die Eintragung. Ansonsten gibts ein Bußgeld."
      Du fährst die 100 m weiter zum TÜV und der Prüfer sagt: "Einen Yeti mit so großen Schlappen, das geht ja gar nicht. Da könnt ja jeder kommen und sich die Boeing-Reifen montieren. Wenn Sie morgen mit einer 737 wiederkommen, können wir drüber reden."

      Tja lieber Carsten, dann hast du Pech gehabt.

      Andreas
    • Moin, Moin,

      angeregt durch die vielen Beiträge habe ich mal fotografiert wieviel Platz zwischen Reifen und Innenkotflügel eigentlich noch ist.
      16 Zoll Moon , [lexicon]Reifengröße[/lexicon] 215 / 60 R16 mit Goodyear Vector 4 Seasons.
      Klar, eine Nummer größer wäre schon schön, aber da bleibt nicht mehr viel Platz.
      Genau eine Daumenbreite passt zwischen Reifen und Innenkotflügel :( .

      Und ich habe nicht die berühmten dicken SMS-Daumen ;) .

      MfG.
      Dateien
      • Reifen 1a.JPG

        (107,42 kB, 85 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Reifen 2a.JPG

        (94,64 kB, 90 mal heruntergeladen, zuletzt: )



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Danke Rotax! Sind die Reifen neu? Bei mir hat es bei nagelneuen Reifen fast identisch ausgesehen. Ca. 2...2,5 cm Platz.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Platz im Innenkotflügel

      BernhardJ schrieb:

      Sind die Reifen neu? Bei mir hat es bei nagelneuen Reifen fast identisch ausgesehen. Ca. 2...2,5 cm Platz.
      Die Reifen haben ca. 9.000 km gelaufen :) .

      Ich habe eben meinen Daumen nachgemessen. Was tut man nicht alles zur Wahrheitsfindung ;) !
      Du hast super geschätzt :Top: . Es sind genau 2,3 cm.



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