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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • ... aber nicht unwahrscheinlich , leider.
      Gruß Ralf.


      Wenn man mir früh genug Bescheid sagt, bin ich auch spontan.
    • minoschdog schrieb:

      Die Wiederholung der Berliner Wahl steht - wie sonst eigentlich nur in Bananenrepubliken - unter internationaler Beobachtung. :thumbup:

      Deren Notwendigkeit wird durch das Bekanntwerden neuerlicher Absonderlichkeiten und Absurditäten bestätigt, für alle direkt Beteiligten nicht unbedingt lustig, für mich schon. :D
      Als jemand, der viele Jahre auf örtlicher Ebene mit der Durchführung und Organisation von Wahlen befasst war, vergeht mir jegliches Lachen, wenn davon die Rede ist, eine Wahl müsse wiederholt werden. Hier bedarf es m.E. ganz dringend klarer gesetzlicher Regelungen, wann tatsächlich eine Wahl zu wiederholen ist. Dabei sollte die Wahlwiederholung die absolute Ausnahme sein, die nur greift, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass es ohne den oder die Fehler zu einer anderen Sitzverteilung gekommen wäre. Eine Wahlwiederholung führt nämlich in aller Regel zu einer viel größeren Verfälschung des Wählerwillens als es der Fehler je hätte bewirken können, da bei der Wiederholungswahl einerseits nicht die gleichen Wähler wahlberechtigt sind und anderseits sich der Wählerwille auch verändern kann, so dass sich das Wahlergebnis aus unterschiedlichen Wählerwillen zu unterschiedlichen Zeiten zusammensetzt. Um das zu verhindern müsste man dann schon eine vollständige Neuwahl anordnen.

      Andreas
    • Servus,

      13. Januar 2023, 16:17+1
      ...nee, @honkytonky - leider, leider wirklich nicht so unwahrscheinlich in diesem Irrenhaus Deutschland !!!


      Als es hieß in Berlin muss die Wahl wiederholt werden, habe ich auch erst gedacht ein Gag, war dann blutige Tatsache....

      .......und wieder muss das ALLES bezahlt werden !! ;( ;( ;(
    • Zitat:
      So hätte zum Beispiel die Besatzung eines Krankenwagens bessere Chancen, einen Schlaganfall zu erkennen.
      Zitat ende

      Es gibt nun mal klare Indikatoren für einen Schlaganfall, er lässt sich z.B. zuverlässig durch einfache neurologische Tests feststellen. Und ich weiß genau, wovon ich rede!
      Außerdem gilt, im Zweifelsfall ab ins Krankenhaus, also ist diese beschriebene Methode meiner Meinung nach überflüssig, ich bin allerdings auch kein Arzt.

      Aber für die Krebsbehandlung klingt das schon mal vielversprechend :thumbup:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Außerdem gilt, im Zweifelsfall ab ins Krankenhaus, also ist diese beschriebene Methode meiner Meinung nach überflüssig, ich bin allerdings auch kein Arzt.
      Das ziehlt auch eher auf den Amerikanischen Markt ab. Die Chefin hat die Situation ja beschrieben.
      Auch bei uns wird nicht jeder Schlaganfall vom Notarzt erkannt.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Auch bei uns wird nicht jeder Schlaganfall vom Notarzt erkannt.
      ;sorry; , aber dann sollte er sein Patent abgeben!
      Das Erkennen von Schlaganfall und Herzinfarkt gehört doch zu den "Basics" eines Arztes, selbst von einem Rettungsassistenten dann ich das erwarten.
      Wie gesagt, ich spreche da aus persönlicher Erfahrung


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Das Erkennen von Schlaganfall und Herzinfarkt gehört doch zu den "Basics" eines Arztes,
      Es geht letztlich gar nicht darum, dass der Notarzt verbindlich das Vorliegen eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts diagnostiziert. Wichtig ist, dass er erkennt, dass es ein Schlaganfall oder Herzinfarkt sein könnte und die entsprechenden Maßnahmen einleitet. Eine genaue Diagnose wird man erst in der Klinik stellen können. Die Anhaltspunkte und Kriterien, die den Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall begründen, sollte jeder Arzt kennen und dann dementsprechend handeln, wobei der Arzt im Zweifel immer vom Worst Case ausgehen sollte.

      Andreas
    • Käfer62 schrieb:

      Das Erkennen von Schlaganfall und Herzinfarkt gehört doch zu den "Basics" eines Arztes,
      Da habe ich andere Erfahrungen gemacht.
      Beim ersten Schlaanfall meiner Frau ist der Notarzt von einer CO2 Narkose ausgegangen. Erst in der Uniklinik wurde der Schlaganfall bemerkt.
      Beim 2. Anfall habe ich eine Aphasie bei meiner Frau bemerkt und sie in ein Stroke-Unit gebracht. Dort wude der Anfall nicht sofort bemerkt. Erst nach meiner Interventition und längerer Unterhaltung fiel ihnen die Aphasie auf. Dann waren noch 2 Radiologische Untersuchungen nötig um den Verdacht endlich zu bestätigen.
      So ein Gerät wie Anfangs beschrieben könnte da einiges einfacher machen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Es wird immer mal wieder einen Fall geben, bei dem der Notarzt oder der Assistenzarzt in der Notaufnahme keine treffende Verdachtsdiagnose erstellt und dann auch nicht die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Viel öfter wird es aber vorkommen dass bei einem Schlaganfall von Angehörigen nicht sofort der Notruf abgesetzt wird und dann wertvolle Behandlungszeit verloren geht.

      Von daher bleibt bei Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt sofort über die 112 den Notruf absetzen, auch wenn bei den anschließenden Untersuchungen im Krankenhaus dieser Verdacht nicht bestätigt wird. Auf keinen Fall den Betroffenen im eigenen Fahrzeug ins Krankenhaus bringen.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Auf keinen Fall den Betroffenen im eigenen Fahrzeug ins Krankenhaus bringen.
      Meine Frau wollte keinen Notarzt. Sie hat auch nicht ihre Aphasie erkannt. Ich konnte sie nur dazu überreden indem ich sie selbst ins Stroke-Unit gebracht habe.
      Außer dem Problem mit der Sprache waren keinen weiteren Einschränkungen zu erkennen, ansonsten wäre ich der erste am Telefon gewesen

      Um auf dieses oben genannte Untersuchungsgerät zurückzukommen.
      Man sollte nicht die Situation in den USA mit Deutschland vergleichen aber selbst hier wäre eine eindeutige Befundung eines Schaganfalls im RTW von Vorteil.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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