Yeti in der Polizeikontrolle

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Yeti in der Polizeikontrolle

      Die Story muss ich hier unbedingt kurz los werden.


      Vorhin komme ich mit dem Yeti nach Hause und parke ihn bei mir vor dem Haus. Allerdings noch im Halteverbot, da kein anderer Parkplatz frei war. Ich steige aus, gehe zum Kofferraum und krame noch etwas im Kofferraum. Plötzlich bemerke ich, wie ein paar Meter von mir ein Polizeiwagen hält. Der Polizist steigt aus und kommt auf mich zu. Ich dachte schon: "Jetzt kommt sicher gleich eine Ermahnung wegen des absoluten Halteverbotes". Ich sagte dem Polizisten dann direkt: "Guten Tag! Ich fahre sofort weg.". Darauf der Polizist: "Neee nee, ich wollte mir nur mal ihren Yeti anschauen. Haben Sie ihn schon lange? Und welche Erfahrungen haben Sie bisher gemacht?" Das absolute Halteverbot hat ihn gar nicht weiter interessiert. Ich habe dem netten Herren dann in aller Ruhe den Yeti gezeigt und er war sehr angetan. Auch von Kollegen habe er schon viel Gutes über den Schneemenschen gehört. Ich konnte ihm auch nichts Negatives berichten. "Das wäre durchaus eine Überlegung wert." meinte er dann zu mir.


      Insgesamt war es eine sehr nette Unterhaltung. Das könnte ein neuer Yeti-Freund werden :-).
      Wer Ostern mit den Eiern spielt, hat Weihnachten Bescherung. :D
    • Juhu!! :thumbsup: Endlich ein Freischein! Sehr schöne Geschichte!
      Man sieht, es gibt bei der Rennleitung durchaus nette Leute* und YETI-Fans! :applaus:

      LG Markus

      *Ich persönlich kenne übrigens fast ausschließlich nette Leute dort! Überwiegend positive Erfahrungen. Muss auch mal gesagt werden! :)
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Man sieht, es gibt bei der Rennleitung durchaus nette Leute


      Sind ja auch nur ganz normale Menschen mit´m Schei...job.

      Hatte mal ein ähnliches Erlebnis mit Kangoo.
      Kelle und sofort dieser typische durchdringende tiefe Blick. Hat er Drogen intus? :?: Nee, hat er nicht, harmloser Kangoonaut.
      Danach ein wirklich nettes Gespräch über Gemüselaster, vielköpfige Kinderschar, Ladevolumen bei Bauvorhaben,
      günstige Preise, usw. Mittlerweile ist der Kollege dazugekommen, der fährt Doblo und hat ja schon immer gesagt... :D
      Diverse "schlimme Finger" sind schon vorbeigefahren - wir sabbeln immer noch. Selten mit der Puzzilei so angeregt unterhalten.
      Zum Schluß habe ich ihm meine Schüssel angeboten weil doch der Yeti schon bestellt war. Warum ich denn wechseln wolle?
      Etwas sportlicher, mehr Power! "Danach sehen Sie aber gar nicht aus!" der trockene Kommentar.
      Das hat mir zu denken gegeben... ?( 8|
    • Ein Polizist hats nicht leicht.

      Staat und Mensch zugleich! Diese Doppelbelastung.

      Aber beim puren Anhalten dürftest Du m.E. ohnehin keine Probleme bekommen. Solange Du das Auto nicht abgeschlossen hast.
      Als Halten gilt es doch erst, wenn Du den Wagen für 3 Minuten verlassen / abgeschlossen hast.
      Zumindest habe ich es mal so gelernt.
    • OlliXS schrieb:

      Aber beim puren Anhalten dürftest Du m.E. ohnehin keine Probleme bekommen. Solange Du das Auto nicht abgeschlossen hast.
      Als Halten gilt es doch erst, wenn Du den Wagen für 3 Minuten verlassen / abgeschlossen hast.
      Zumindest habe ich es mal so gelernt.


      Da muss man auf die Begrifflichkeiten achten. Im Parkverbot darf man drei Minuten stehen, im Halteverbot darf man nicht einmal anhalten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Leider wird bei den Begriffen häufig nicht so genau unterscheiden, teilweise ist auch von eingeschränktem Halteverbot die Rede.

      Solange man nicht weiß, welches Schild dort steht, kann man nur raten.

      Meine Erfahrung mit der Polizei ist einfach "Der Ton macht die Musik". Das gilt aber auf beiden Seiten.

      Grüße

      Jan
      VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD

      Yeti 1.8 TSI, Mischungsverhältnis derzeit ca. 1:100 (Auto von Madame), bestellt Yeti Drive 1.4 TSI 4x4

      Audi A6 Avant 3.0 TDI 180 kW (meiner - noch), ab ca. 4/2017 Skoda Superb Combi 2.0 TSI 4x4 DSG L&K
    • Also Parkverbot gibt es nicht in der StVO, auch kein absolutes Halteverbot.

      Das Wort "Halteverbot" spricht eigentlich für sich selbst (das Schild mit den beiden gekreuzten Strichen), beim eingeschränkten Halteverbot darf man - wenn man den Verkehr nicht behindert - bis zu 3 Minuten zum Aus-/Einsteigen und Aus-/Einladen halten ... und ja nicht zu weit vom Fahrzeug entfernen ;(

      Ach so, wenn ich sowieso schon den Schlaumeier mache, bei einer durchgezogenen Mittellinie (einfach oder doppelt) gilt ebenfalls Halteverbot.
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • Halteverbot gilt auch 10m vor den Schildern "Vorfahrt gewähren" und "Stopp" und zwar wenn sie verdeckt würden.
      Halten ist auch 5m vor Fußgängerüberwegen nicht erlaubt.
      - Bitte nicht mit "Warten" verwechseln!

      Gegenwärtig ist es erschreckend, wie viele Schulkinder zur Schule gebracht werden (komme jeden morgen an drei Schulen vorbei), wo die Eltern den Verkehr blockieren und ihre Kinder im (absoluten) Halteverbot aussteigen lassen. Dabei meinen sie, dieses zu umgehen, indem sie teilweise auf den Fußgängerweg (Bürgersteig) fahren.
      Generell aber gilt: Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig. Gehwege gehören nämlich nicht zur Fahrbahn!

      In dieser Sache ("Schulanfang"): Warnblinkende Linienbusse und Schulbusse dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit passiert werden! Gilt für beide Richtungen!

      Ansonsten: 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monate Fahrverbot (Berechnung: 50km/h statt Schrittgeschwindigkeit (7km/h), macht innerorts 43km/h zu viel!)
      Außerorts kann es ja mal jeder selber ausrechnen...


      Frohes Fahren!


      wünscht
      Mi-go


    • Ich war immer der Meinung das "warnblinkende Busse" gar nicht überholt werden dürfen.
      Überholen nur wenn Blinker nach rechts und dann mit Schrittgeschwindigkeit.
      Schrittgeschwindigkeit sowieso, wer weiß was da alles plötzlich um die Ecke gerannt kommt.
      (Mind. 40% aller Verkehrsteilnehmer halten sich aber eh nicht dran, scheinen kinderlos zu sein)
    • Aqua schrieb:

      Ich war immer der Meinung das "warnblinkende Busse" gar nicht überholt werden dürfen.


      Das gilt nur, solange der Bus sich in Anfahrt auf die Haltestelle befindet. Solange er sich bewegt, darf er nicht überholt werden. Wenn er erst mal steht, dann darf man mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.

      Grüße

      Jan
      VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD

      Yeti 1.8 TSI, Mischungsverhältnis derzeit ca. 1:100 (Auto von Madame), bestellt Yeti Drive 1.4 TSI 4x4

      Audi A6 Avant 3.0 TDI 180 kW (meiner - noch), ab ca. 4/2017 Skoda Superb Combi 2.0 TSI 4x4 DSG L&K
    • Aqua schrieb:

      Ich war immer der Meinung das "warnblinkende Busse" gar nicht überholt werden dürfen.


      Kinners!

      Tut Papi doch mal einen Gefallen und lest, was ich geschrieben habe! ^^


      Ich nix geschrieben von Bus Ü B E R H O L E N, ich geschrieben: "Bus passieren".

      Wer von euch es schafft, einen fahrenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit zu überholen, bekommt ein Eis! :D


      Außerdem möchte ich betonen: In B E I D E N Richtungen!!!


      Wie war das doch mit der OECD-Studie... :wech:


      LG
      Mi-go


    • Wenn er erst mal steht, dann darf man mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.


      Ach so? Jetzt weiß ich endlich warum die anderen mir ständig den mittleren Finger zeigen! :wech: :nana:
      Gutes Forum!

      @migo

      Für mich ist es kein Unterschied von "passieren" zu "überholen" :pfeif:

      Wer von euch es schafft, einen fahrenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit zu überholen, bekommt ein Eis!


      Okay! Wenn der Bus kleine Schritte macht, mache ich halt größere Schritte. Gilt das? :drink:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Aqua ()

    • Hoinzi schrieb:

      Wenn er erst mal steht, dann darf man mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.

      Aqua schrieb:

      Ach so? Jetzt weiß ich endlich warum die anderen mir ständig den mittleren Finger zeigen!
      Gutes Forum!

      Nee, Aqua, nicht wenn ER steht...oops... 8o
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
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