Vorsicht, wenn kein E-Prüfzeichen!

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Vorsicht, wenn kein E-Prüfzeichen!

      Hallo Forum.
      Dies soll ein dezenter Hinweis darauf sein, dass lt. Gesetz nur Zusatz-Teile mit ECE-Bauartgenehmigung verwendet werden dürfen, wenn auf öffentlichen Strassen im Bereich der StVZO gefahren wird.

      Eine von uns Yetianern beliebte Zubehör-Firma für LED-Leuchtmittel (Ja, ich habe auch eine neue, schöne und helle Kofferraumbeleuchtung) hat viele Produkte im Angebot, die KEINE E-Prüfzeichen haben. Dazu gehören u.a. Bremslicht, Standlicht, Fahrlicht, Tag-Fahrlicht, Möchte-gern-Xenon, Rücklicht und Blinker, etc. Das geben sie auch per Gesetz an, jedoch nicht besonders hervorgehoben.

      Seid also vorsichtig, wenn Ihr Zubehör kauft. Es könnte im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis kosten!
      Aber keine Panik, Eure Mag-Lite im Handschuhach braucht kein E-Prüfzeichen...
      Alles bleibt besser...
    • Leider bedeutet das E-Zeichen nicht zwingend, dass diese Beleuchtung dann ohne weiteres montiert werden darf!

      Beispiel?

      An unserem SX4 sind E-zertifizierte LED-Rückleuchten aus GB. Sie haben keine Nebelschlussleuchte. Durchgefallen, trotz E-Zeichen.
      Kein Hinweis darauf, dass diese verbaut werden muss.

      Natürlich habe ich eine LED-Nebelschlussleuchte mit E-Zertifizierung nachgerüstet...

      Beim Vorgängerfahrzeug (Ford Focus I) waren auch LED-Rückleuchten nachgerüstet. Auch mit E-Zeichen. Interessanterweise konnten die LEDs einzeln ausgetauscht werden - was nach E-Recht nicht sein darf!


      LG
      Mi-go


    • Ein seriöser Shop weist normalerweise darauf hin. Bei LED-Technik für "Außen" kannst du zu 99% davon ausgehen, dass es nicht erlaubt ist. Es gibt nur ganz wenige zugelassene (mit weiteren Auflagen oder für spezielle Fahrzeugmodelle wie bspw. LED-Kennzeichenleuchten bei BMW).
      LG
      SBorg

      Schlecht Autofahren kann ich richtig gut...

      Projekte: kompatibles Navi | Ambibeleuchtung + bel. Schalter | Homelink
      Verkäufe: derzeit nix im Angebot...
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.