Ich glaube nicht daran, daß man bei deinem geschilderten Fall wegen Winterreifen zur Rechenschaft gezogen wird.
Dann müsste man rein physikalisch immer nur Reifen mit kurzen Bremswegen vorziehen. Woraus sich hier eine Straftat, verkehrte Reifen, erschließt sich mir nicht.
Strafrechtlich wird bei Verletzung und Tötung immer ermittelt. Dort zählen allerdings die Gesamtgeschehnisse zusammen.
Er müsste sich vielmehr rechtfertigen, warum er nicht ausgewichen ist und ob er vielleicht durch sein Smartphone abgelenkt war......
Während Winterreifen bei gewissen Witterungsverhältnissen vorgeschrieben sind, sind es Sommerreifen nicht.
Des Weiteren müsste man als Fahrer/in von Allwetterreifen ganz kleine Brötchen backen. Sie brauchen auf so ziemlich jeder Belagsart mehr Meter an Bremsweg als die Entsprechenden Reifen für Sommer oder Winter.
Und um das noch weiter zu überspitzen, tragen die Haftpflichtversicherung en den Schaden, maximal 5.000 € werden vom VN eingefordert, diese Summe kommt allerdings nur bei Fahrten ohne ABE zu stande.
Daher Alex fahr deine Reifen ruhig im Sommer auf.
reifen24.de/info/GTUe-Reifente…r-durch-Billigreifen.html
Billigreifen sind auch nicht besser und werden nicht vom Markt genommen oder man wird auch nicht von der Versicherung zur Rechenschaft gezogen.
Auch nicht im März bei 20 Grad und Sonnenschein.