Harry App schrieb:
Der Preis ist ja durchaus interessant, da sollte man besser nicht darauf hoffen, es würde schon keiner bieten... Vermutlich weiß der Inhaber des Ebay-Accounts auch nicht ansatzweise, was für Ärger auf ihn zukommen kann. Diese Geschichte ist jedenfalls mal wieder ein Musterbeispiel dafür, wie man Anwälten zu einem sicheren Einkommen verhelfen kann.
Ich hab auch schon für andere in der Bucht verkauft, allerdings wäre ich bei derartigen Summen sehr vorsichtig (Überlassungsvertrag, Verkaufsauftrag, Agentenbestimmung, o.ä.)
Eine 'Vollmacht' reicht da gar nicht, denn sie sagt nur, dass der Accountinhaber BERECHTIGT ist, den Artikel zu verkaufen, aber nicht, dass der Besitzer dazu VERPFLICHTET ist!
Warum habe ich's dann dennoch hier veröffentlicht? Nun, der Preis ist nicht schlecht und ich habe durchweg positive Erfahrungen mit der Bucht, aber man sollte schon Vorsicht walten lassen...
LG Markus
Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
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