Braucht jemand einen Yeti?

  • [ Auktion ]

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • Harry App schrieb:

    Der Preis ist ja durchaus interessant, da sollte man besser nicht darauf hoffen, es würde schon keiner bieten... Vermutlich weiß der Inhaber des Ebay-Accounts auch nicht ansatzweise, was für Ärger auf ihn zukommen kann. Diese Geschichte ist jedenfalls mal wieder ein Musterbeispiel dafür, wie man Anwälten zu einem sicheren Einkommen verhelfen kann.
    Ja, das sehe ich genauso! Man stelle sich vor der 'Bekannte' springt plötzlich ab, weil ihm der Preis zu niedrig ist oder sonstwas...dann steht der eBayer da und MUSS liefern...aber was? :|

    Ich hab auch schon für andere in der Bucht verkauft, allerdings wäre ich bei derartigen Summen sehr vorsichtig (Überlassungsvertrag, Verkaufsauftrag, Agentenbestimmung, o.ä.)
    Eine 'Vollmacht' reicht da gar nicht, denn sie sagt nur, dass der Accountinhaber BERECHTIGT ist, den Artikel zu verkaufen, aber nicht, dass der Besitzer dazu VERPFLICHTET ist! 8|

    Warum habe ich's dann dennoch hier veröffentlicht? Nun, der Preis ist nicht schlecht und ich habe durchweg positive Erfahrungen mit der Bucht, aber man sollte schon Vorsicht walten lassen...

    LG Markus
    Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Q5-Killer ()

  • Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß da jemand ein Gebot abgibt, ohne vorher in weitere Verhandlungen oder Gespräche einzusteigen. Und ich denke als Verhandlungsbasis ist so eine Anzeige / Auktion gut geeignet. Und wenn tatsächlich jemand so tollkühn ist, so eine gewaltige Summe blind zu bieten, wird der Verkäufer sicher einverstanden sein, denn sooo günstig find ich das Startgebot jetzt auch nicht.
    Ich hab vor etlichen Jahren mal einen Motorroller auf diese Art versucht zu verkaufen. Geboten hat niemand, aber jede Menge Interessenten haben Kontakt aufgenommen und Interesse bekundet. Einer hat dann schliesslich (nach Auktionsende) gekauft. Das war für mich Ok so, aber vermutlich nicht der beste Weg, zu verkaufen.
    Grüsse vom OWLler
  • Ich find ihn zu teuer......mehr als 18.500 sollte dafür nicht aufgerufen werden.

    PS. Das Auto mit den meisten versteckten Mängeln habe ich von einem Dekra Prüfer gekauft.......
  • ................ das mit dem "Ich verkaufen ein Auto von einem Bekannten" ........ist schon ne komische Sache :!:

    Warum verkauft jemand ein Auto für einen Bekannten ?( ........ das sind jetzt meine persönliche Mutmaßungen :
    Der genannte Bekannte ist eigentlich der Besitzer dieses Auto´s :!:
    Warum schreibt er "...Verkauf für einen Bekannten"....................weil er meint sich damit aus der Gewährleistung zu schleichen :!:
    Hier ist der Anbieter aber im Irrglauben, denn da sind schon Urteile darüber ergangen, die dann den Verkäufer zur Gewährleistung herrangezogen haben.

    Und zu guten Schluss.............................ich brauch keinen............................wir haben einen schöneren :thumbsup:
    Gruß Uwe
    .................YETDi 4x4 Power........... so muss das sein
    :D
  • boomer schrieb:

    Warum verkauft jemand ein Auto für einen Bekannten ........ das sind jetzt meine persönliche Mutmaßungen :
    Der genannte Bekannte ist eigentlich der Besitzer dieses Auto´s
    Warum schreibt er "...Verkauf für einen Bekannten"....................weil er meint sich damit aus der Gewährleistung zu schleichen
    Das kann natürlich sein! Aber es gibt auch tatsächlich die Fälle (eigene Erfahrung), in denen technisch nicht so versierte (in meinem Fall meine Eltern; beide über 70) etwas verkaufen möchten. Ob nun ein Fahrzeug ausgerechnet in der Bucht angeboten werden muss? ?( Hat aber nicht unbedingt gleich einen negativen Touch. Man muss halt auf der Hut sein! Also, Auto ansehen und mit dem WAHREN Besitzer sprechen!


    Nun, ich hätte nicht gedacht, dass dieses Angebot so hohe Wellen schlägt. Ich möchte auch nicht als Befürworter dastehen...war ein Zufallstreffer, der ja aber offensichtlich nachdenklich macht. Und das ist ja schon mal was... :thumbup:

    LG Markus

    P.s.: Immerhin...es gibt schon einige gebrauchte Yetis! Ts, was sind das für Frauchen und Herrchen, die ihr Schneetier feilbieten??
    Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
  • häuschen schrieb:

    Hallo zusammen,

    sö blöde kann doch keiner sein, soviel Geld für ein Fahrzeug bieten, ohne es gesehen zu haben ;( .

    Hier wird lediglich ein Kontakt zwischen Interessent, Anbieter und weiter dem Besitzer geknüpft.

    Wird man sich einig, beendet der Anbieter die Auktion (Grund: der Artikel ist nicht mehr verfügbar) und alles ist gut. Blöde wäre es nur, wenn jemand blind geboten hat, oder die Auktion innerhalb von 12Std. regulär zu Ende ist :whistling: . Da gab es schon die wildesten Klagen auf Herausgabe des Artikels :cursing: .

    :D Gruß

    häuschen schrieb:

    Hallo zusammen,

    sö blöde kann doch keiner sein, soviel Geld für ein Fahrzeug bieten, ohne es gesehen zu haben ;( .

    Hier wird lediglich ein Kontakt zwischen Interessent, Anbieter und weiter dem Besitzer geknüpft.

    Wird man sich einig, beendet der Anbieter die Auktion (Grund: der Artikel ist nicht mehr verfügbar) und alles ist gut. Blöde wäre es nur, wenn jemand blind geboten hat, oder die Auktion innerhalb von 12Std. regulär zu Ende ist :whistling: . Da gab es schon die wildesten Klagen auf Herausgabe des Artikels :cursing: .

    :D Gruß

    hi

    tja das problem ist oft bei sollchen sachen fast vorprogrammiert , ich persönlich würde von sowas einfach die finger lassen , und es auch nicht machen , selbst für einen guten freund nicht , warum legt er nicht einfach einen eigenen account für den guten freund an und stellt das auto dort rein , die mailkontakte usw. kann er ja trotzdem mit übernehmen , nur haftet er dann nicht mehr .
    es gibt zwei urteile von oberlandesgerichten wo der accountbesitzer haften mußte , auch wenn es nicht sein fahrzeug war , der wagen wurde kurz vorher so verkauft und wie hier schon angesprochen kurz vor ende hat einer gekauft . schwups schon wars passiert :D
    einer war sogar ein autohaus mußte das gleiche fahrzeug zum preis bereitstellen oder die differenz dazu zahlen , beide urteile wurde nicht angefochten und somit rechtskräftig .
    bei aller freundschaft , da wäre mir zu viel geld im spiel das nicht das meine is :D .
    und ebay lacht sich nur eines und hällt die hand auf .
Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.