Zulässige Anhängelast nachträglich höher ?

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Zulässige Anhängelast nachträglich höher ?

      Für meinen Yeti sind in den Fahrzeugpapieren max. 1600 kg gebremste Anhängelast bei 12% eingetragen. Laut dem beigefügten Papier gibt es 2 Ausführungen, wobei die neuere, als EEA.630.001.A bezeichnete, 2000 kg zugebilligt bekommt. Die Ausführung von WAS ist das denn? Die von der Anhängerkupplung allein? Die Nummern tauchen in meinen Papieren jedenfalls nicht auf.

      Das zweite Papier (aus Luxemburg) hat angeblich etwas mit der Anhängerkupplung zu tun, auch wenn ich den Zusammenhang nicht entdecke kann. Kann jemand damit etwas anfangen?

      Weiß jemand, ob bei den Yetis mit den 2000 kg Anhängelast irgend etwas anders ist als bei den 1600ern? Hat es sich Skoda
      vielleicht nur später anders überlegt und man könnte sich die 2000 kg ohne großen Aufwand im Nachhinein eintragen lassen?

      Grüße vom Schneeschrat.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

    • Ich weiß nicht, was Skoda alles geändert hat, um die 2000kg für den Yeti zu erlangen.

      Meist wird eine andere [lexicon]AHK[/lexicon] verbaut, das Fahrwerk, der Kühler und die Bremsen dafür geändert................muss aber nicht unbedingt so sein.

      Schau mal, was bei dir auf de [lexicon]AHK[/lexicon] steht. Wenn da 2000 kg steht, dann frag mal beim TüV nach, ob das ohne Umbauten an der Bremse erhöht werden kann.
      Gruß Uwe
      .................YETDi 4x4 Power........... so muss das sein
      :D
    • Schneeschrat schrieb:

      Weiß jemand, ob bei den Yetis mit den 2000 kg Anhängelast irgend etwas anders ist als bei den 1600ern? Hat es sich Skoda vielleicht nur später anders überlegt und man könnte sich die 2000 kg ohne großen Aufwand im Nachhinein eintragen lassen?

      Hallo Schneeschrat,
      genau Problem habe ich auch. Auf offizielle Nachfrage bei [lexicon]SAD[/lexicon] erhielt ich aber negativen Bescheid. Eine Auflastung sei nachträglich nicht möglich.
      Allerdings fehlt auch mir die Begründung :thumbdown:
      Zitat: "Je mehr Leute es sind, die eine Sache glauben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ansicht falsch ist. Menschen, die Recht haben, stehen meistens allein."
      Soren Kierkegaard


      Skoda Yeti Forum Lexikon
    • Hallo Jungs,
      in der PDF ist der Punkt 1.3 in der Last mit 9,8 KN angebegen ist. Dieser Wert errechnet sich aus
      zul. Gesamtgewicht der Yeti und des Hängers. Eine Forrmel dazu habe ich irgend wann mal im Internet
      gefunden. Durch Formelumstellen kann man dann die max. Anhängelast ermitteln.

      Hier der Link dazu
      mvg-ahk.de/de/index.php?ziel=56

      Gruß Ossi13
    • Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die [lexicon]AHK[/lexicon] zwar für 2,5 t ausgelegt ist, aber Skoda schreibt selbst im Handbuch, dass nur der Wert in den Papieren ausschlaggebend ist, nicht die Angabe auf dem Anbauteil - bringt ja nicht viel, wenn zwar der Haken hält, aber die Aufhängung wegfliegt :whistling:

      Gruß
      Erik
    • Schneeschrat schrieb:

      Das zweite Papier (aus Luxemburg) hat angeblich etwas mit der Anhängerkupplung zu tun, auch wenn ich den Zusammenhang nicht entdecken kann.
      Hier muss ich nachbessern. Ich hatte die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu meinem anderen Auto rausgezogen und darin nichts gefunden. In der vom Yeti steht unter Nr. 43.1 'EG-Typgenehmigungszeichen der Anhängevorrichtung': e13*94/20*94/20*2494, d.h. also diese Nummer unterscheidet sich nur durch das fehlende "*01" am Ende von der EG-Typgenehmigungsnummer der Anhängevorrichtung in dem EC-Type Approval Certificate (vgl.Anhaengerkupplung_Yeti_98.pdf).

      Nochmals zu der Nummer "EEA.630.001.A" aus dem Skoda-Papier in meiner Eingangsfrage: Könnte das eine von Skoda verwendete Teile-Nummer für die Westfalia-Kupplung sein?

      Schneeschrat
    • Wenn du ein Dokument hast, das dir bescheinigt, 2000kg zu ziehen (resp. dem Yeti), so würde ich mir da keine Sorgen machen.
      Wäre dein Yeti nicht für die 2000kg zugelassen oder ausgerüstet, so hättest du dieses Dokument auch nicht.

      Ich habe inzwischen all meine Unterlagen durchforstet: Weder in [lexicon]Zb T1[/lexicon] noch in [lexicon]ZB T2[/lexicon] noch in der [lexicon]COC[/lexicon] finde ich Infos zur Anhängekupplung. In meinen Unterlagen ist nur eine Betriebsanleitung, aber ohne technische Daten. Da scheinst du (L) mehr Informationen zu haben!


      LG
      Mi-go


    • @ 1gnt23: Stimmt! Und im Zweifel wird man auf die Waage gezogen.

      @ alle:

      Grundlegend und einfach finde ich die Thematik so erklärt:

      Darf ich den Anhänger ziehen?

      • Ich habe einen Zugwagen, der maximal 1200 Kilo ziehen darf. Meine Frage an die Polizei war: Darf ich einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwei Tonnen ziehen, wenn dieser inklusive Beladung tatsächlich nur 1200 Kilo wiegt? Einmal hieß es ja und einmal nein, Was gilt?
      • Das tatsächliche Gewicht des Anhängers ist entscheidend. Sie dürfen also den Anhänger mit zwei Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen, solange er die maximal erlaubte Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
      • Ein kleines Rechenbeispiel : Wiegt ein zwei-Tonnen-Anhänger leer 400 Kilo und hat Ihr Pkw eine maximale Anhängelast von 1200 Kilo, dürfen Sie den Anhänger immerhin noch mit 800 Kilo beladen.
      • http://www.ap-anhaengerprofi.de/anhaenger_zulaessiges_gesamtgewicht_118.html (Quelle: Autobild)

      Fachlich ausführlich auch mit Unterscheidung zwischen Klasse 3/BE und Klasse B hier:

      ap-anhaengerprofi.de/upload/Fu…b00ea8ec11c8e30d7292855ab

      LG, Schneebesen
      Als Yeti bezeichnet man ein zweibeiniges, behaartes Fabelwesen des Himalaya.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schneebesen ()

    • Habe eben bei Skoda gesehen, das der Yeti 1,2 TSI jetzt bei 12% Steigung 1200kg und bei 8% Steigung 1500kg ziehen darf. Für mich wäre es sehr interessant diese 1500kg bei 8% eingetragen zu bekommen, ob das möglich ist?
      Ich bin am Freitag bei meinem netten :F: , werde mal fragen ob hier etwas möglich ist.
      Viele Grüße
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Tach!
      Da werde ich ein wenig nervös, wenn ich das alles hier lese. Habe mir den Alldrive 2.0 TDI [lexicon]DSG[/lexicon] bestellt. Der soll lt. Prospekt 2000kg Anhängelast (mit Gespannstabilisierung) haben und zwar ohne Einschränkungen. Habe vorher ordentlich in Internet recherchiert, da stand immer was anderes von 1600 - 2000kg. Ich bin da mal gespannt. :wacko: Der :F: versicherte mir, die Angaben im Prospekt (2000kg) stimmen. Hätte das in den Kaufvertrag aufnehmen sollen. ?(

      Kann die Erhöhung auf 2000kg vielleicht an der Gespannstabilisierung liegen???
      Ich glaube so richtig wissen die Yetidealer auch nicht mehr, was die alles so verkaufen. Habe vor Abschluss mit mehreren verschiedenen V. gesprochen, der Wissensstand ist teilweise schon grenzwertig. Das dürfte sich unsererseits im Beruf wohl weniger erlauben. Sollten die Herren Verkäufer vielleicht mehr in dieses Forum gucken und ihr Wissen steigern. ?( :D :thumbsup:
    • CP_ schrieb:

      Ich glaube so richtig wissen die Yetidealer auch nicht mehr, was die alles so verkaufen. Habe vor Abschluss mit mehreren verschiedenen V. gesprochen, der Wissensstand ist teilweise schon grenzwertig. Das dürfte sich unsererseits im Beruf wohl weniger erlauben. Sollten die Herren Verkäufer vielleicht mehr in dieses Forum gucken und ihr Wissen steigern.

      Aha, noch jemand, der das gemerkt hat.
      Der Typenzoo, die fehlende Unterstützung der Hersteller für ihre Händler sind Gründe für diese Tatsache.
      Autohausmitarbeiter, die ihren Job gut machen wollen, lesen sehr wohl in den einschlägigen Foren mit.
      Manche stellen sogar Fragen, die ihnen die Autofirma bzw. der Importeur nicht beantworten kann oder will.
      Alles in Allem: Keine lustige Branche!
    • CP_ schrieb:

      Habe mir den Alldrive 2.0 TDI [lexicon]DSG[/lexicon] bestellt. Der soll lt. Prospekt 2000kg Anhängelast (mit Gespannstabilisierung) haben und zwar ohne Einschränkungen. Habe vorher ordentlich in Internet recherchiert, da stand immer was anderes von 1600 - 2000kg. Ich bin da mal gespannt. :wacko: Der :F: versicherte mir, die Angaben im Prospekt (2000kg) stimmen. Hätte das in den Kaufvertrag aufnehmen sollen. ?(


      Hallo CP,

      kommt drauf an, welchen 2,0 Liter TDI du dir bestellt hast :!:
      Nach dem Prospekt hat der 2,0 Liter TDI 81 kw eine Anhängelast von 1.800kg, der 2,0 Liter TDI mit 103kw und 125kw haben je 2.000 kg
      Gruß Uwe
      .................YETDi 4x4 Power........... so muss das sein
      :D
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