TÜV Regeln neu

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich fände es richtig, wenn es künftig genauer gemacht werden sollte beim TÜV. Entweder sie prüfen richtig oder es wäre gar kein TÜV notwendig, ist meine Meinung zu dem Thema. Wie sie das personell durchhalten sollen, steht auf einem ganz anderen Blatt :) Aber darüber braucht sich der Bundesrat gottseidank keine Gedanken machen. Die praktische Umsetzung überlassen sie gern dem TÜV Deutschland. Leid tun mir nur die Autofahrer, die sich kein anderes Fahrzeug leisten können und künftig bangen müssen, gar nicht mehr durchzukommen ( und deshalb ihren Job verlieren, weil die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erreichbar ist ) Sicherheit auf unseren Straßen geht nun mal vor Katastrophe oder jede Medaille hat zwei Seiten.

      Grüße von Micha01
    • In Amerika gibt es gar keinen TÜV.
      Was das überzogene getue hierzulande soll frag ich mich fast täglich. :thumbdown:

      Vor 4 Jahren, beim letzten TÜV Besuch hat der schon ne kurze Probefahrt gemacht.
      [lexicon]ABS[/lexicon], [lexicon]ESP[/lexicon] Test hat er gesagt.


      Ich glaube aber eher daran das der Gelbe ihm gefallen hat und er nur ne Runde drehen wollte. :whistling:
      Gruß Micha

      euer Skoda-SUV-Forum.de Administrator

      Fahrste queer, siehste mehr ... :D :whistling: :saint:
    • Ich möchte mal wissen, wie die das in Berlin machen wollen.

      Verstopfte Straßen, 8 km fahren, dann werden Sie mit einer Prüfung pro Fahrzeug unter 1 Stunde mit Fahrzeit wohl nicht fertig. Man muß jetzt z. Teil schon auf eine Wartezeit - Schlange bis zur TÜV Prüfung von ca. 1 Std. rechnen.

      Ist doch m.E. Humbug. Hier draußen in Brandenburg ist das natürlich machbar. Landstraße / Autobahn, da kann man mal schnell 8 km runterreiten.

      Da haben die Theoretiker sich mal wieder was einfallen lassen.

      LG Porci

      PS. In Hamburg, Frankfurt/M und auch München, sehe ich auch das Problem mit den verstopften Straßen
      :thumbsup: :thumbsup: Es ist total egal was für eine Auto man fährt Hauptsache es ist ein Yeti mit Kulleraugen oder in Zunkunft auch ohne :thumbsup: :thumbsup:
    • Interessant dazu auch der Artikel im Handelsblatt: handelsblatt.com/auto/nachrich…2012-aendert/5789674.html. Sollte die Änderungsverordnung für die StVZO am 1. April 2012 tatsächlich in Kraft treten, wird die Probefahrt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für Neuwagen die erste [lexicon]HU[/lexicon] nach drei Jahren ansteht, rechnet der TÜV Süd mit häufigen Probefahrten erst ab 2015.
    • porci schrieb:

      Verstopfte Straßen, 8 km fahren ...
      Die Bild schreibt
      Künftig beginnt jede Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt (mindestens acht Kilometer). Dabei sollen die Assistenzsystem gecheckt werden.
      Im Handelsblatt steht
      ... weil die Sachverständigen vor dem Technik-Check in der Prüfgasse zu einer Probefahrt verpflichtet werden sollen. Der Sachverständige soll eine Runde mit mindestens acht Stundenkilometern Geschwindigkeit drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch auf die Bremse treten, um sicherzustellen, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs ansprechen.
      Sehr verwirrend :wacko:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rabbit ()

    • OH Je, dann habe ich das wohl nicht richtig verstanden. Aber wenn das Fahrzeug auf 8 km/h beschleunigt werden soll, dann muß auch genug Auslauf vorhanden sein. Müssen dann die TÜV Plätze vergrößert werden? ?( Hoffentlich müssen sie dann nicht auch gegen ein Hindernis fahren, um zu testen ob der Airbag auslöst. :no:

      LG Porci
      :thumbsup: :thumbsup: Es ist total egal was für eine Auto man fährt Hauptsache es ist ein Yeti mit Kulleraugen oder in Zunkunft auch ohne :thumbsup: :thumbsup:
    • Also die 8 km/h sollten auf dem TÜV-Gelände problemlos machbar sein. Im öffentlichen Straßenverkehr wären solche Sachen wohl an sich auch gar nicht erlaubt. 8 km Probefahrt hätte ich jetzt aber auch für einen Aprilscherz gehalten. Immerhin, damit wäre die Arbeitslosigkeit in Deutschland bei 0, weil die alle beim TÜV arbeiten und Probefahrten machen. ;(
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Ich hatte bei mehreren [lexicon]HU[/lexicon] die Kontrollleuchte für die Seitenairbags ausgebaut, damit sie nicht leuchtet. Es gab immer sofort die Plakette. Bei der letzten Prüfung wurde auch die Plakette geklebt. 1 Woche später wollte ich ein Hinterachslager wechseln lassen. Diagnose: Lager zerbröselt und die Hinterachse muss erneuert werden. Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher und ich kann ein Rad verlieren. Jetzt kenne ich den Wert der frisch geklebten Plakette. Und dann soll die Prüfung verschärft werden :huh:
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • TÜV Prüfer sind auch nur Menschen. Mein W124 hatte ASD und jedesmal lobte mich der Prüfer (Dekra Hemmingen) wie schön gleichmäßig meine Feststellbremse zog. nach der Plakette habe ich ihn aufgeklärt und er solle noch mal rüberfahren, aber Motor und Zündung ausschalten. Und siehe da die Abweichung kam zum Vorschein meist zwischen 20 -40 Prozent. Die Prozedur wiederholte sich alle Zwei Jahre.

      Weiteres Highlight 35i Alter 10 Jahre, Lager vom Vorderachsträger wären zu Weich, durchgefallen. Habe das Kundenauto genommen und den TÜV gebeten mir das zu erklären, das Gummi im Alter Weich werde. Konnte er nicht und erteilte mir die Plakette. Es waren die Hauptlager die ich noch nie Kaputt gesehen habe...

      Könnte noch einige Sachen erzählen......

      Selber bin ich der Meinung das es eine Überwachung geben muss, aber sie ist zu teuer geworden und hat immer noch eine Monopolhafte Stellung. Wer ne Mat Prüfung Stufe C beim Bund mitgemacht hat weis das , das waren Götter, bis man andere Prüforganisationen hinzugezogen hat und auf einmal waren sie freundlicher ;)
    • Da wird sich der TÜV ja freuen, sie können ja dann einen Haufen Geld sparen für neue Rollenprüfstände.

      Ja, es ist schon unheimlich schwer km und km/h (im Volksmund "Stundenkilometer" - würg) auseinander zu halten, vor allem wenn man für eine Auto-Zeitschrift schreibt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Eine Probefahrt wird bei unserm Strassenverkehrsamt schon seit Jahrzehnten immer gemacht, und zwar etwa 1,5 Kilometer weit, mit kurzer Bremsprobe usw. danach in die Prüfhalle.
      War das bei euch nicht so?

      Gruss Bergler
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
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