TÜV Regeln neu

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Bergler schrieb:

      War das bei euch nicht so?


      Nö, bei uns gab es bis jetzt Rollenprüfstände. Im Rahmen der EU-Angleichung können die ja jetzt in D eingespart werden - sag' ich doch.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Die Änderung gilt für Fahrzeuge mit EZ ab 01.04.2012 die dann ab 01.04.2015 vorgeführt werden müssen. Es ist eine Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h vorgeschrieben und es muss nach links und rechts gelenkt werden und gebremst. So steht es heute in der Autobild.

      Dann kann ja der Prüfer den Wagen vom Parkplatz in die Halle fahren und ausgibig testen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Ich war am Montag mit einem Auto bei der DEKRA zur Überprüfung. Dabei hatte ich gefragt, ob die neue Untersuchung 8 km/h schnell sein soll. Der nette Prüfer sagte mir, das mit den neuen Fahrzeugen eine Fahrstrecke von ca. 8 km länge gefahren werden muss.

      Ich kann mir das wirklich nicht vorstellen, dass das in die Realität übernommen werden kann. Es kann doch so nur auf dem "Lande" geprüft werden. In Berlin ist der Prüfer dann für 1 Std. mit dem Fahrzeug weg. Wer soll das bezahlen?


      LG Porci
      :thumbsup: :thumbsup: Es ist total egal was für eine Auto man fährt Hauptsache es ist ein Yeti mit Kulleraugen oder in Zunkunft auch ohne :thumbsup: :thumbsup:
    • porci schrieb:

      Ich war am Montag mit einem Auto bei der DEKRA zur Überprüfung. Dabei hatte ich gefragt, ob die neue Untersuchung 8 km/h schnell sein soll. Der nette Prüfer sagte mir, das mit den neuen Fahrzeugen eine Fahrstrecke von ca. 8 km länge gefahren werden muss.

      Da hat dein DEKRA-Prüfer entweder die Bildzeitung gelesen oder der Wunsch war hier Vater des Gedankens, weil er gerne Auto fährt und ja auch mal ein Ferrari dabei sein könnte. Mach dir keine Sorgen! In Deutsachland wird zwar so mancher Mist in Gesetze geschrieben, doch für so realitätsfremd halte ich unsere Politker dann doch nicht, dass sie eine 8 km lange Probefahrt im Rahmen der [lexicon]HU[/lexicon] beschließen würden.

      floflo
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.