Na ja, habe ich schon woanders gelesen.
Denke aber, dass es weniger um den Akku geht (sollte ja eigentlich keinen Memory-Effekt mehr haben), als viel mehr um die Kalibrierung der Steuerung in Abstimmung auf den Akku, um eine genauere Reichweitenanzeige zu erzielen. Würde darauf aber keinen Eid schwören - wenn da Jemand mehr weiß...
Das ist richtig.
Hat etwas mit der Kalibrierung zu tun.
Es gibt sonst große "Sprünge" in der Anzeige der Akkuladung.
Du fährst los, Anzeige 52 km Reichweite, kleiner Anstieg Anzeige springt auf 38 km, es geht bergab Anzeige springt auf 55 km usw.........
Ein E-bike ist perfekt für Fitness.
Die Motorunterstützung aus bis man seine Zielherzfrequenz erreicht hat, über 120 eher nicht und dann die Unterstützung nutzen um wieder die Herzfrequenz runter zu bekommen.
Und man kann dabei sonstwohin reisen!
Ich versuche die Unterstützung möglichst nicht zu nutzen, "OFF Modus", die Reichweite steigt auf 200 bis 300km,leider berechnet der Bc dies nicht mit ein.
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Meine Frau und ich haben uns jetzt auch E-Bikes gegönnt
Es sind "Kalkhoffs" geworden.
Nach den ersten Touren sind wir immer noch begeistert, das Fahrrad ist allerdings doch ziemlich schwer. Aber ich liege beim Transport auf der Wohnwagen-Deichsel nicht über der Stützlast
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Der ist leider ungebremst - ich konnte keine Bremse entdecken, auch in der Beschreibung nicht (???) - und damit in Deutschland verboten.
Nur gebremste Anhänger dürfen über 40 kg Gesamtgewicht gefahren werden..............
Schade, weil das Teil sieht gut und stabil aus, ist allerdings mit 12 kg auch keine Leichtgewicht.
Es gibt meines Wissens nach in Deutschland aktuell kein Gesetz, welches die Gesamtmasse eines ungebremsten Fahrrad-Anhängers auf 40 kg beschränkt, solange keine Personen damit befördert werden.
Der RWTÜV hat 1999 (als viele Fahrräder noch keine Scheibenbremsen hatten und viele Kinderanhänger auf den Markt kamen) ein Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern erarbeitet, in dem dies gefordert wurde. Das Merkblatt wurde in der StVZO als solches zwar aufgeführt, ist aber keine "muss" Vorschrift. Dieses Merkblatt hat somit keine rechtliche Gültigkeit und ist zudem veraltet.
Als Bauartprüfung der StVZO angedachte Verordnung die sich auf dieses Merkblatt stützte ist im Bundesrat gescheitert und hat somit für den Fahrradfahrer keine rechtliche Relevanz. Nach wie vor gibt es keine Bauartprüfung für Fahrradanhänger.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
@Privatier
Dann sei mal bitte so freundlich und verlinke den Teil der StVZO in dem diese von Dir genannten mutmaßlichen Vorschriften eindeutig benannt werden.
Die Größe die Du nämlich genannt hast, stehen nur in dem von mit genannten, nicht maßgeblichem Merkblatt.
Zitat (Hervorhebungen von mir):
"Veraltet: Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern
Der RWTÜV hat 1999 maßgeblich das Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern[12] erarbeitet, welches das Bundesverkehrsministerium herausgegeben hat, „um Herstellern und Nutzern von Fahrradanhängern Orientierungshilfen über den Stand der Technik und Handhabung von Fahrradanhängern“ zu geben. Es bezieht sich vor allen auf die Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Kleinkindern.Die als Bauartprüfung der StVZO angedachte Verordnung ist im Bundesrat gescheitert und hat somit für den Fahrradfahrer keine rechtliche Relevanz. Nach wie vor gibt es keine Bauartprüfung für Fahrradanhänger.
Die Verordnung hätte die Länge auf 2,00 m, die Höhe auf 1,40 m und die Gesamtmasse auf 40 kg für ungebremste Anhänger, bzw. 80 kg für gebremste Anhänger beschränkt. Minimalwerte der Bremsbeschleunigung von Vorderrad- (3,4 m/s² trocken und 2,2 m/s² nass) und Hinterradbremsen (2,2 m/s² trocken und 1,4 m/s² nass) des Zugfahrrades bei einer Gesamtmasse von 140 kg sind darin gefordert. Im Amtsdeutsch wird die Kombination von Fahrrad und Anhänger als Zug bezeichnet. Beim ersteren sollte ein Rückspiegel vorhanden sein. Die geforderte minimale Bremsbeschleunigung von 3 m/s² der Anhängerbremsanlage bei Hänger > 40 kg sollte durch die Ermittlung der Bremsbeschleunigung des Zuges, d. h. Anhänger + Fahrrad + Fahrer, und der Bremsbeschleunigung des alleinigen Zugfahrrades mit folgender Formel zurückgerechnet werden, wobei letztere wiederum aus den Verzögerungskennlinien, nämlich den ermittelten Bremsbeschleunigungen in Abhängigkeit von der aufgebrachten Handkraft, bestimmt werden.
..."
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
B.t.w.
Wer sollte denn das zulässige Gesamtgewicht eines solchen Fahrradanhängers überprüfen wollen?
Ich denke mal, dass die Kollegen von der Rennleitung genug mit dem richtigen Schwerlasttransport zum Prüfen haben oder aber auch mit den Wohnwagen-Gespannen!
Grüße
Bernd
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