Hoinzi schrieb:
Die Beweislastumkehr ist zwar grundsätzlich vorhanden, führt doch aber in aller Regel nicht dazu, dass man faktisch nur 6 Monate Zeit hat.
Jan, dann melde ich mich nochmal dazu.
Mein von Halbwissen geprägter Beitrag #19 (ich bin kein Jurist) wirkt beim nochmaligen Lesen in der Tat zu negativ.
Deine Einschätzung der Auswirkung der Beweislastumkehr entspricht sicher der gängigen Praxis, auch letztendlich den gerichtlichen Entscheidungen.
Ich war in Brüssel in die Entstehung der Richtlinie 1999/44/EG involviert und habe mich damals sehr gewundert (geärgert), dass gerade die deutsche Wirtschaft sich vehement gegen eine Verbesserung des Gewährleistungsrecht zu Gunsten der Endkunden gewehrt hat.
Das kann ich nicht verdrängen.
Es ist für mich ein Standardbeispiel dafür, dass Europa auch uns Deutschen gelegentlich sehr gut tut.
Auch wenn das an Stammtischen hierzulande nicht gern gehört wird.