Garantie erloschen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Das wollte ich ihm auch nicht unterstellen...............
      **************************
      YETI 1,2 TSi Ambition+, mein letztes Auto aus dem Konzern.... :cursing:
    • Bei unserem Yeti ist genau der gleiche Fehler aufgetreten (mit der serienmäßigen Lampe) und das Schloss wurde anstandlos getauscht, weil es lt. Service-Mitarbeiter ein bekanntes Problem sei. Hier agiert der Händler etwas kurzsichtig, aber wenn er keinen Wert auf seine Kunden legt.

      Was nun Garantiebedingungen angeht: Reden wir hier wirklich von einer Garantie oder befinden wir uns noch im Bereich der 2-jährigen Sachmägelhaftung?

      Grüße

      Jan
      VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD

      Yeti 1.8 TSI, Mischungsverhältnis derzeit ca. 1:100 (Auto von Madame), bestellt Yeti Drive 1.4 TSI 4x4

      Audi A6 Avant 3.0 TDI 180 kW (meiner - noch), ab ca. 4/2017 Skoda Superb Combi 2.0 TSI 4x4 DSG L&K
    • Auch wenn wir das schon einige Male hatten, müssen wohl doch nochmal die Begriffe und die wesentlichen Inhalte erklärt werden.

      Nach europaweit gültigem Recht hat ein Privatkund gegenüber einem gewerblichen Anbieter Anspruch auf 24 Monate Gewährleistung.
      Wichtig ist aber eine von der deutschen Seite in Brüssel durchgesetzte (das deutsche BGB kannte früher nur 6 Monate Gewährleistung) einschränkende Bedingung.
      6 Monate lang muss der Anbieter beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe noch nicht vorgelegen hat, wenn er den Schaden nicht regulieren will.
      Nach Ablauf dieser 6 Monate kehrt sich die Sache um. Der Privatkunde muss ab dann beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.

      Beide Beweisführungen können sehr schwierig, gelegentlich unmöglich sein.
      Der Privatkunde tut sich in Allgemeinen viel schwerer, irgendetwas an einem komplexen, technischen Gerät zu beweisen. Er wird also Sachverständige beauftragen und vorab bezahlen müssen.

      Man kann durchaus verkürzt zusammenfassen:

      Wir haben dank der deutschen Initiative immer noch nur 6 Monate Gewährleistung. Die weiteren 18 Monate kann man schon unter Kulanz fassen. Der gewerbliche Anbieter kann in dieser zweiten Phase der gesetzlichen Gewährleistung Vieles auf Fehlverhalten des Kunden schieben, wenn er keine Kosten haben will und ihm sein Ruf nicht so wichtig ist.

      Im Gegensatz zu dem jetzt Geschilderten unterliegen Garantien der freien Vertragsgestaltung.
      Der Anbieter kann da Vieles hineinschreiben oder ausschliessen. Die Frage ist, ob der Kunde das akzeptiert.
      Ein Paradebeispiel dafür sind die Anschlussgarantien.
      Darin können bestimmte Werkstätten und kostenpflichtige Kontrollen und...und...und festgeschrieben werden.

      Im konkreten Fall hier müsste Mi-Go nachweisen, dass die Beleuchtung von Anfang an einen herstellungsbedingten Mangel hatte.
      Es ist aber ziemlich einfach zu behaupten, dass die Umbaumaßnahmen zum Mangel geführt haben.
      Das Gegenteil zu beweisen, ist dagegen schwieriger.
      Am Ende bleibt, wie hier schon geschrieben, die Frage, ob Händler und Skoda kulant sein wollen oder eben nicht und lieber Streit in Kauf nehmen, eventuell auch vor Gericht.
    • Also, ich finde, das istr eine ganz üble Nummer von der Werkstatt, die hätten mich da zum letzten Mal gesehen.
      Wenn die Werkstatt das Schloss prüft, feststellt es ist defekt (bekanntermaßen ein gängiger Fehler), und dann bei Skoda die Garantie einreicht, ist völlig egal, was da für Lampen mit geschaltet werden, das weiß bei Skoda keiner, erfährt es auch nie! Dem Kunden "Garantie erloschen" zu erzählen, passiert nur auf Initiative der Werkstatt, und ist reine Böswilligkeit. Hier ist könnte ein Gespräch mit dem Chef dieses Betriebes helfen, denn der kann eigentlich kein Interesse daran haben, daß die Kunden auf diese Art vergrault werden.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Wenn die Werkstatt das Schloss prüft, feststellt es ist defekt (bekanntermaßen ein gängiger Fehler), und dann bei Skoda die Garantie einreicht, ist völlig egal, was da für Lampen mit geschaltet werden

      In der Tat, die Garantie erlischt nur für das Teil, das verändert wurde oder die Teile, auf die die Veränderung Auswirkungen haben kann. Wenn man z.B. eine 12 Volt Batterie gegen eine 24 Volt Batterie austauscht und dadurch alle elektrischen Teile durchbrennen, ist die Garantie für alle Schäden erloschen. Wenn hier das Schloss defekt ist, ist ein Ursachenzusammenhang mit dem Austausch der Lampe schlechterdings nicht denkbar, so dass für das Schloss als solches die Garantie nicht erloschen sein dürfte.

      floflo
    • floflo schrieb:

      die Garantie erlischt nur für das Teil, das verändert wurde oder die Teile, auf die die Veränderung Auswirkungen haben kann. Wenn man z.B. eine 12 Volt Batterie gegen eine 24 Volt Batterie austauscht und dadurch alle elektrischen Teile durchbrennen, ist die Garantie für alle Schäden erloschen. Wenn hier das Schloss defekt ist, ist ein Ursachenzusammenhang mit dem Austausch der Lampe schlechterdings nicht denkbar, so dass für das Schloss als solches die Garantie nicht erloschen sein dürfte.
      Soweit die Theorie! X(

      Ich war vor einigen Jahren von einer Rückrufaktion betroffen. Am A4 des relevanten Baujahres sollten Querlenker überprüft und ggf. ausgetauscht werden. Mein Querlenker vorne rechts war ausgeschlagen. Also hin zum VAG-Betrieb. Dort eröffnete man mir nach KURZER Prüfung der Papiere, dass ich keinen Anspruch auf kostenlose Reparatur habe, da ich meine Inspektionen nicht bei VAG, sondern bei einer freien Werkstatt meiner Wahl (mit mehrfach prämiertem KFZ-Meister) habe durchführen lassen. Und nebenbei zählte man mir noch sechs andere Argumente auf, warum bei 'einigen' Fahrzeugen die Rückrufaktion nicht greift! Auf meine zynische Aussage: "Na, dann werden wohl nur 1% der angeschriebenen Fahrzeugbesitzer einen kostenlosen Service erhalten!" antwortete mir der Werkstattmeister der VAG-Werkstatt ebenso zynisch: "Das ist so gewollt. Schließlich kann ja Audi nicht alle Fälle bezahlen!" :thumbdown:

      Heute ist das zum Glück anders - weil gesetzlich - geregelt. Aber man sieht daran den Unwillen, eigene Fehler zu korrigieren, und den Erfindungsreichtum der Konzerne! 8| X(

      Übrigens habe ich damals für die notwendige Reparatur 226 € bezahlt. Bei MEINER Werkstatt...bei VW sollte ich 412 € abdrücken!

      Thema Kulanz können wir also schon mal abhaken (im Allgemeinen - im Besonderen gibt's auch die sehr positiven Ausnahmen! Siehe meine Berichte über meinen :F: -Händler)

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Jungs, bleibt doch mal locker!

      Ich bin mit der Werkstatt sehr zufrieden. Die kommen mir gerade mit einem kostengünstigen Leihwagen schon entgegen! Und ist auch sonst sehr entgegenkommend.

      Ich habe vorhin mal nachgefragt:
      Wenn sie die [lexicon]LED[/lexicon] gegen eine W5W tauschen, ob sie dann ordnungsgemäß reparieren können. Ist ja dann Originalzustand. Problem war in diesem Zustand auch schon vorhanden!
      Morgen wird hoffentlich eine Antwort kommen...


      LG
      Mi-go


    • ich will mal ein wenig zurückrudern... Wir hatten den ganzen Sommer über immer wieder unseren Polo in der Werkstatt wegen der Klima. Es wurden nach und nach Teile gewechselt. Alles auf Garantie. Der Polo ist ein Trendline ohne Funk-ZV. Wir haben daher ein Comfort-Steuergerät eines Polo Highline eingebaut, damit wir ne Funk-ZV haben. Ist ja auch keine unwesentliche Veränderung. Und VW hat null Antstalten gemacht wegen Garantie. Alles ohne Probleme... So geht es also auch...
    • Man darf dabei nicht den :F: mit Skoda oder VW persönlich verwechseln! Skoda weiß nur das, was die Werkstatt ihnen sagt, und wenn die einen Garantiefall einreicht "Türkontakt des Heckklappenschlosses defekt", dann gibt es ein neues. Eigentlich ganz einfach. Immer noch einfach, wenn an dem Auto außer dem Heckklappenschloss kein anderes Teil mehr original ist, denn das würde Skoda nie erfahren. Es kommt nur darauf an, ob die Werkstatt den Kunden behalten möchte oder nicht!
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • floflo schrieb:

      Hoinzi schrieb:

      Was nun Garantiebedingungen angeht: Reden wir hier wirklich von einer Garantie oder befinden wir uns noch im Bereich der 2-jährigen Sachmägelhaftung?

      Vermutlich geht es um Garantieansprüche. Die Sachmängelhaftung - du meinst damit wohl Gewährleistung - betrifft nur solche Mängel, die bereits von Anfang an vorhanden waren.

      floflo


      Ich meine schon die Sachmängelhaftung. Gewährleistung ist eigentlich ein veralteter Begriff und im Übrigen umgangssprachlich. :P

      Die Tatsache, dass es offenkundig ein Serienfehler ist, spricht schon sehr dafür, dass der Mangel der Sache von Anfang an anhaftete.

      Grüße

      Jan
      VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD

      Yeti 1.8 TSI, Mischungsverhältnis derzeit ca. 1:100 (Auto von Madame), bestellt Yeti Drive 1.4 TSI 4x4

      Audi A6 Avant 3.0 TDI 180 kW (meiner - noch), ab ca. 4/2017 Skoda Superb Combi 2.0 TSI 4x4 DSG L&K
    • Hoinzi schrieb:

      Ich meine schon die Sachmängelhaftung. Gewährleistung ist eigentlich ein veralteter Begriff und im Übrigen umgangssprachlich

      Du hast natürlich recht Hoinzi. Der Begriff Gewährleistung ist zwar nicht (nur) umgangssprachlich, denn er findet im BGB immer noch offiziell Anwendung (z.B. § 365), er wurde jedoch im Zuge der Schuldrechtsreform durch die Sachmängelhaftung ersetzt. Tatsächlich ist der Ausdruck Gewährleistung heute aber immer noch viel geläufiger als Sachmängelhaftung, weshalb ich in meinem Beitrag diese Klarstellung gebracht habe. Damit wollte ich dich keinesfalls belehren.

      floflo
    • floflo schrieb:

      Der Begriff Gewährleistung ist zwar nicht (nur) umgangssprachlich, denn er findet im BGB immer noch offiziell Anwendung (z.B. § 365), er wurde jedoch im Zuge der Schuldrechtsreform durch die Sachmängelhaftung ersetzt. Tatsächlich ist der Ausdruck Gewährleistung heute aber immer noch viel geläufiger als Sachmängelhaftung, weshalb ich in meinem Beitrag diese Klarstellung gebracht habe. Damit wollte ich dich keinesfalls belehren.


      So habe ich das auch nicht verstanden. Wir wollen hier ja diskutieren, und da gehören auch solche Diskussionen einfach dazu. Wir sind uns ja im Ergebnis auch einig. Und selbst wenn nicht. Solange der Ton stimmt, ist das doch alles kein Problem.

      Das schöne an der Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung ( :D ) ist halt, dass der Verkäufer daran keine Bedingungen knüpfen kann. Die Beweislastumkehr ist zwar grundsätzlich vorhanden, führt doch aber in aller Regel nicht dazu, dass man faktisch nur 6 Monate Zeit hat.

      Meiner Erfahrung nach sind die meisten Verkäufer (nicht nur bei Autos) da unproblematisch. Und wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat muss einen ein Sachverständigengutachten nicht schrecken...

      Viele Grüße

      Jan
      VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD

      Yeti 1.8 TSI, Mischungsverhältnis derzeit ca. 1:100 (Auto von Madame), bestellt Yeti Drive 1.4 TSI 4x4

      Audi A6 Avant 3.0 TDI 180 kW (meiner - noch), ab ca. 4/2017 Skoda Superb Combi 2.0 TSI 4x4 DSG L&K
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.