Garantie erloschen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hast du vorher nicht mal mit der Originalen versucht ob es da auch Probleme gibt ?
      I Give As Good As I Get

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

    • und wieder einmal so ein Ding von Skoda... Die ziehen sich mit sowas gern aus der Affäre... Habe letztens gehört, dass sowas in der letzten Zeit vermehrt zugenommen hat. Nachvollziehen kann ich es nicht... Was ist mit Glühlampen, die ich tausche und gegen welche von z. B. Osram ersetze und nicht die "originalen" nehme... Alufelgen??? usw...

      Bin mal gespannt, wenn bei mir was kaputt geht und die sehen, dass ich via Komfortsteuergerät den [lexicon]Regensensor[/lexicon] und das Regenschließen sowie die Tachoinszinierung aktivert habe... "Kombiinstrument defekt? Nee, können wir auf Garantie nicht machen... Technische Veränderung" So ein Nonsens...
    • Mi-go, dann fummele doch zwischendurch für die Werkstatt das alte Ding wieder hinein. Der Fehler liegt eh sicher am Schloßschalter, nicht an der Leuchte selber.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • zinz1980 schrieb:

      und wieder einmal so ein Ding von Skoda... Die ziehen sich mit sowas gern aus der Affäre... Habe letztens gehört, dass sowas in der letzten Zeit vermehrt zugenommen hat. Nachvollziehen kann ich es nicht... Was ist mit Glühlampen, die ich tausche und gegen welche von z. B. Osram ersetze und nicht die "originalen" nehme... Alufelgen??? usw...

      Das ist nicht nur bei Skoda so sondern steht m.W. in den Garantiebestimmungen fast aller Hersteller. Für mich ist das auch nachvollziehbar, denn es ist oft schwer festzustellen, ob ein Fehler auf die Veränderung zurückzuführen ist oder nicht. Warum also soll der Hersteller dafür das Risiko übernehmen?
      Etwas anders sieht das übrigens bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen aus. Die lassen sich auch bei Vornahme von technischen Veränderungen nicht grundsätzlich ausschließen. Hier gilt lediglich eine Umkehr der Beweislast, d.h. der Fahrzeuginhaber muss im Zweifel nachweisen, dass die Veränderung nicht ursächlich für den Schaden war. Doch wie schon gesagt, kann das ziemlich schwierig sein.

      floflo
    • eben, das ist ja die Sache... M. E. will sich hier Skoda trotzdem aus der Verantwortung ziehen, wenn pauschal gesagt wird, dass die Garantie verweigert wird, obwohl die technische Änderung am Ende gar nicht zum Defekt geführt hat....
    • zinz1980 schrieb:

      M. E. will sich hier Skoda trotzdem aus der Verantwortung ziehen, wenn pauschal gesagt wird, dass die Garantie verweigert wird, obwohl die technische Änderung am Ende gar nicht zum Defekt geführt hat....

      Das sehe ich anders. Skoda will vermeiden, dass es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt und das durchaus zu recht. Wenn eine technische Veränderung vorgenommen wurde, kann man Skoda nicht den Aufwand dafür aufbürden festzustellen, ob diese Veränderung schadensursächlich war. Das wäre Sache des Fahrzeuginhabers. Da aber solche vom Fahrzeuginhaber erbrachten "Beweise" (Stichwort: Gefälligkeitsgutachten) häufig zu Auseinadersetzungen führen, schließt Skoda (und andere) jegliche Gewährleistungsansprüche im Falle von Veränderungen aus. Das ist zwar nicht gerade kundenfreundlich aber für mich durchaus nachvollziehbar. Schließlich kann jeder selbst darüber entscheiden, ob er Veränderungen vornimmt und dadurch möglicher Garantieansprüche verlustig wird.

      floflo
    • @ mi-go

      Eine ähnliche Diskussion hatte ich ja schon einmal mit Dir, als es um 'Tuning' (bei Dir: Tieferlegung) und die Garantieverlängerung ging. Wenn sich Dein :F: schon bei solchen 'Kleinigkeiten' wie der Kofferraumbeleuchtung so kleinlich gibt, möchte ich nicht wissen, wie er sich verhält, wenn kostspielige Reparaturen anstehen.

      Ich hoffe für Dich, dass ich das zu pessimistisch sehe bzw. dass größere Reparaturen nie notwendig werden! :thumbup:

      Floflows Argumentation finde ich nachvollziehbar, auch wenn das Verhalten der Werkstatt nichtsdestotrotz kundenunfreundlich ist. Falls der Fehler ohne größeren Aufwand gefunden und behoben werden kann, sollte das auch als kostenloser Service passieren!

      LG lego63
    • Es ist zwar als Kunde ärgerlich wenn was nicht auf Garantie geht aber ich verstehe da Skoda auch.

      Ich arbeite als Motorradverkäufer bei einem Suzuki Händler und bin dort auch für Garantieanfragen zuständig.

      Es ist vollkommen klar und nachzuvollziehen das der Fahrzeughertseller XY keine Garantien für Anbauteile Dritter übernehmen kann und wird. Ob der Defekt nun die Lampe ist oder nicht, ist erstmal egal. Die Lampe ist nicht Original und "punkt".
      Problematik an Garantiefällen ist auch immer die, daß der Kunde zum Händler kommt und erstmal ganz zornig wird und selbständig "bestimmt" "DAS GEHT AUF GARANTIE".
      Letztendlich sagt der Hersteller was auf Garantie geht und was nicht. Nicht der Kunde und nicht der Händler. Der Händler ist nur dann immer der Böse der es dem Kunden mitteilen muss.
      Ein Händler kann den Garantieantrag auch nur einreichen und warten was der Hersteller dazu sagt.

      Es ist hierzulande leider eine verbreitete (falsche) Meinung daß man auf alles ein Rückgaberecht hat und auf alles und für ewige Zeiten Garantie hat. Und WIE bestimmend manche Kunden das dann rüberbringen, geht teilweise auf keine Kuhhaut.

      Eigene Erfahrung bei Harley Davidson: Rostpickel am Tank meiner Harley ( EZ 03.2011 -- KM knapp 3000 )
      Der Pickel ist neben dem Einfüllstutzen und (noch) klitzeklein. Der freundliche HD Dealer hat mir durch die Blume gesagt ich sei zu blöd zum Tanken weil ich da sicherlich den Tankrüssel drangedonnert hätte. Sieht man ganz eindeutig und HD würde da sicher jeglichen Garantieanspruch ablehnen. Ist ja klar. Ich könne ja einen Lackstift und ein 2000er Schleifpapier kaufen und das selber machen. ?(
      Ich war dann auf dem Heimweg beim Tanken.............und habe versucht den Rüssel da dranzuhauen. Fazit: Geht nicht. Und wenn dann nur mit Absicht. Seitdem bin ich am Diskutieren wegen dem Schaden. So geht man bei einer premium (teuren) Motorradmarke mit Kunden um. Bekommen werde ich wohl nichts weil ich ja zu blöd zum Tanken bin..........

      gruss und viel erfolg.......
      **************************
      YETI 1,2 TSi Ambition+, mein letztes Auto aus dem Konzern.... :cursing:
    • was das widerspiegelt, was ich meine... es wird erstmal pauschal mit teils fadenscheinigen Begründungen abgelehnt... das bei einem tiefergelegtem Auto keine Garantie auf die Stoßdämpfer besteht, ist ja klar... Sowas ist eindeutig... Aber bei so Sachen wie an Deinem Mottorrad... naja...
    • @all

      ..... vielleicht sollte man unterscheiden zwischen Garantie und Kulanz.

      Nach dieser "technischen Änderung", in Kenntnis der Garantiebestimmungen eigenverantwortlich vorgenommen, kann man objektiv betrachtet nicht auf Garantie pochen, die ist dadurch erloschen!

      Ob der Händler dann auf Kulanz bereit ist den Schaden zu suchen und beheben, dürfte ganz wesentlich davon abhängen in welcher Beziehung man zu ihm steht (Stammkunde oder Selbst-/Fremdschrauber) und wie man mit ihm umgeht, wie man sein Anliegen vorbringt. Eine Kulanzpflicht gibt es nicht, aber manchmal gute Gründe kulant zu sein!

      Viel Erfolg beim nächsten Versuch!

      Leo
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)
    • stef_paf schrieb:


      Letztendlich sagt der Hersteller was auf Garantie geht und was nicht. Nicht der Kunde und nicht der Händler. Der Händler ist nur dann immer der Böse der es dem Kunden mitteilen muss.
      Ein Händler kann den Garantieantrag auch nur einreichen und warten was der Hersteller dazu sagt.

      Du kennst Dich sicher besser aus damit als ich, da Du "vom Fach" bist, ich möchte Dir aber trotzdem widersprechen.
      Selbstverständlich bestimmt der Hersteller, was auf Garantie geht und was nicht. Der Hersteller kennt aber den Kunden nicht, den kennt nur der Händler. Wenn der Händler keinen Garantieantrag an den Hersteller stellt, kann der Hersteller auch nichts übernehmen. Wenn in dem speziellen Fall von Mi-Go der Händler der Meinung ist, dass der Defekt nicht mit den geänderten Leuchten sondern z.B. mit dem Schloss zu tun hat, kann bei Skoda einen Garantieantrag für ein neues Schloss machen und das wird dann von Skoda bestimmt genehmigt.
      Ich hatte so einen Fall vor Jahren. Bei meinem Mercedes ist nach ca 2,5 Jahren die Zylinderkopfdichtung kaputt. Der Händler meinte, es hatte keinen Sinn einen Kulanzantrag zu stellen. Ich bestand darauf, der Händler klärte es und sagte mir, Mercedes übernimmt die Kosten (oder einen Teil davon) nicht. Ich habe die Reparatur bezahlt, ich wollte mich aber damit nicht abfinden. Ich schrieb eine eMail direkt an Mercedes und schilderte mein Problem. Zwei Monate später rief jemand aus der Mercedes-Zentrale in Mastricht und sagte mir, dass selbstverständlich die Reparatur eine Kulanzleistung war. Ich konnte bei meinem Mercedes-Händler das Geld (oder einen Teil davon, es sind sehr viele Jahre her) zurückholen.
      Mi-Go: Du solltest vielleicht doch eine Mail an Skoda Deutschland schicken. So ein Schloss (wenn es die Ursache ist, was sehr wahrscheinlich ist) kostet für Skoda nichts, Peanuts.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Ich gehe erstmal davon aus, daß der Händler einen entsprechenden Antrag stellt. Meine Aussage war eher allgemein gedacht. Wenn ich in dem "Lampenfall" der jeniger wäre der beim Händler für Garantieanträge zuständig ist, hätte ich den antrag eingereicht und das mit der Zubehörlampe unter den Tisch fallen lassen. Das allerdings setzt vorraus, daß das Verhältnis zum Kunden entsprechend gut ist. Dieses Verhältnis in diesem speziellen Fall kenn ich natürlich nicht.

      Aber wie schon erwähnt ist es halt fast die Regel, daß der Kunde erstmal auf den Tisch ( beim Händler ) haut und sagt "das MUSS auf Garantie gehen"..... ich für meinen Teil schalte dann in so einer Situation meinen Schalter erstmal auf "Pro Hersteller"...........
      **************************
      YETI 1,2 TSi Ambition+, mein letztes Auto aus dem Konzern.... :cursing:
    • @stef_paf: Genau das meine ich auch.
      Das "mit dem auf den Tisch hauen" ist selbstverständlich richtig und das gilt für alle Bereiche des Lebens. Ich kenne zwar Mi-Go nicht persönlich, so wie ich ihn aber hier im Forum kennengelernt habe, kann ich mich nicht vorstellen, dass er zu dieser Kategorie gehört.
      Viele Grüße
      Jannis
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