Darf euer Yeti ins Gelände?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallo Leo,
      es ist glaube ich nicht allen bekannt, das man in Deutschland mit einem Geländewagen nicht einfach nach Lust und Laune durchs Gelände bügeln darf. Ich fahre beruflich Feldwege die auch oft nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, wer dort ohne Berechtigung fährt läuft Gefahr sich eine Anzeige einzuhandeln.
      Aber für Leute die gerne die Geländefähigkeit testen wollen, gibt es ja extra Anlagen, bei mir in der Nähe in Wesendorf im Kreis Gifhorn auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz ist zum Beispiel ein solches Gelände - kostet allerdings Geld.
      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Ja, mein Yeti darf ins Gelände, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet und ich meine, dies ohne ernsthafte Beschädigungen bewältigen zu können. Dabei kann es schon mal vorkommen, dass ich an die Grenzen des Möglichen gerate. Die Straßenbereifung ist vielfach keine optimale Voraussetzung für so manche Bedingungen. Ich freue mich aber jedenfalls über jede unbefestigte Strasse, die ich legal befahren kann.

      Ich wohne weder am Berg, noch habe ich ausgedehnte Ländereien oder einen Job in der Natur. Auch Hänger habe ich mit meinem Yeti noch keinen gezogen. Einzig die Hauszufahrt ist etwas steil, sodass mancher bei regennasser Fahrbahn mit 2WD und schlechten Reifen mal hängenbleiben kann.


      Also: Ich brauche keinen Allrad, habe aber trotzdem einen. :D Einfach weil es MIR Spass macht, diesen zu nutzen wenn nur irgendwie (legal) möglich - wenn auch leider viel zu selten. :( Aber, sobald es zu schneien begonnen hat, schau ich dass ich aus der Arbeit heim zum Yeti komme und dann drehe ich schnell ein paar Runden über die kleineren, noch nicht geräumten Strassen in der Umgebung. :rolleyes:


      Vernünftig war es also nicht den Allrad zu ordern, aber es ist doch schließlich MEIN Geld, dass ich da vermeintlich verschwendet habe. Ich habe es niemandem weggenommen. Ist es mir zugestanden, SPASS mit meinen Yeti zu haben (im Rahmen des gesetzlich erlaubten), oder muss ich da erst irgendjemanden erst um Erlaubnis fragen?

      (Selbstverständlich vermeide ich nicht legal befahrbare Wege und Forststrassen. Diese bewältige ich lieber zu Fuß oder mit dem Mountainbike.
      Für den Yeti könnten mir fallweise Kiesgrube oder Allradtrainingsgelände sehr willkommen sein)

      Darum: Leben und leben lassen, jeder mit seinen individuellen Vorlieben. ;)
    • Hallo,

      ich habe mir den Yeti natürlich auch als Allrad gekauft, weil ich doch die Illusion von mehr Freiheit in mir trage.

      Hier stehen nicht überall Verbotsschilder und da wo ich meinen Yeti eben auch mal dreckig werden lasse fahre ich dann trotzdem durch. ( Wohne selber sehr schlammgünstig :D ).

      Natürlich kann man das mit richtigem Gelände nicht vergleichen und, ich fahre auch nicht durch den Wald, der Tiere zuliebe.

      Nun warte ich auf Schnee, der irgendwie nicht kommen will................
      Yetimäßige Grüsse

      von missbeamy



      Ohne Yeti ist das Leben nur halb so spassig !!! :D
    • Mahlzeit !

      Ein Verbotsschild ist nicht immer notwendig :whistling: ... aber zu diesem Thema sind andere Schreiber eher prädestiniert.

      Ich fahre auch über Feld-, Wald- und Landwirtschaftswege ... oute mich da gerne. Hatte deswegen auch schon so einige Diskussionen ... aber niemals mit Förstern, Bauern oder Jägern (der fährt mit), sondern mit dem westdeutschen Otto Normalverbraucher, der seinen Hund ausführt. Mit Anzeigen ist mir schon oft gedroht worden und noch nie kam etwas. Dieses "unerlaubte offroad fahren" ist nicht regellos und bedarf natürlich einer Art Nachhaltigkeit !!! ... aber hierfür ist das einfach der falsche Fred.
    • Und schon hat die Spannung ein Ende!

      Von den Einsichtfähigen ist geschrieben worden was zu schreiben war. - Danke!

      Leute die "[lexicon]Bodenfreiheit[/lexicon]" brauchen um sich als Mann zu fühlen wird man bezüglich des Verhaltens in der freien Natur nicht zur Einsicht bekehren können. Da kann man nur hoffen, dass ihnen mal ein freilaufender Hund an die Reifen pinkelt. Mehr dürften sie nicht fürchten - solche Männer fürchten keine Förster oder Polizisten (wozu hat man seinen SUV mit Bullenfänger veredelt?).

      Guten Rutsch

      Leo
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)
    • Ich fahre nur auf privaten Feldwegen - mit ausdrücklichem Einverständnis der jeweiligen Eigentümer und Forstbetreiber. Das muss sogar so sein...z.B. zum Aufbau Osterfeuer und diverser anderer Aktivitäten, die bei uns überwiegend draußen stattfinden.
      Ich würde nie auf Wegen fahren für die ich keine Erlaubnis habe, geschweige denn abseits derselben!
      Ist schon ein starkes Stück, allen die nicht nur über Asphalt rollen, Rechtswidrigkeit zu unterstellen, ohne auch nur den geringsten Ansatz an Informationswilligkeit zu zeigen! :thumbdown: Ich hatte schon erwähnt, dass ich ausschließlich 'legal' unterwegs bin! Punkt!
      Jeder soll natürlich seine Meinung haben, aber wenn man diese öffentlich darstellt, dann sollte sie auch auf fundierten Informationen und nicht auf Halbwissen oder Annahmen beruhen! Das ist nämlich nichts anderes als Polemik! :evil:

      LG Markus

      P.s.: Mehr [lexicon]Bodenfreiheit[/lexicon] brauch ich übrigens nicht. Habe nicht vor ins schwere Gelände zu fahren. Für 'meine' Wege und Matsch und Schlamm reicht's völlig aus... :thumbup:
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Nachdem hier verschiedentlich die Frage nach der Legalität des Befahrens von Feld- und Waldwegen angesprochen wurde, möchte ich hierzu kurz etwas anmerken. Zunächst muss man zwischen Feld- und Waldwegen unterscheiden. Für Feldwege gilt, dass straßenverkehrsrechtlich das Befahren nur dann verboten ist, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet ist. Ansonsonsten können diese Wege mit Kraftfahrzeugen befahren werden, solange es der Eigentümer (Gemeinde oder privat) nicht ausdrücklich untersagt. Ohne Beschilderung nach der StVO sind straßenverkehrsrechtliche Sanktionen nicht zulässig. Wird der Weg durch das Befahren beschädigt, kann allerdings zivilrechtlich Schadensersatz gefordert werden.
      Bei Waldwegen ist es etwas komplizierter. Die StVO ist hier in den seltesten Fällen einschlägig. Allerdings ist in den meisten Bundesländern das Befahren von Waldwegen durch Landschaftsschutzgesetze oder Verordnungen untersagt oder eingeschränkt. Verstöße dagegen können zwar nicht straßenverkehrsrechtlich geahndet werden, können aber eine eigenständige Ordnungswidrigkeit nach dem jeweiligen Landesgesetz darstellen. Die danach festgesetzten Geldbußen sind oft deutlich höher als nach der StVO.

      floflo
    • Danke floflo!

      Verständlich und korrekt dargestellt. Auf solchen Wegen dürfte allerdings die meiste Zeit auch 2WD ausreichen, schön wenn man trotzdem 4WD hat (ob man ihn im Alltag wirklich braucht sei dahingestellt). Unabhängig davon, abeists befestigter Wege gilt Naturschutzrecht = Wegegebot, betreten abseits der Wege erlaubt, befahren grundsätzlich nicht.

      Der Freiraum wo 4WD noch Auslauf haben dürfen ist dadurch sehr eingeschränkt, es sei denn man ignoriert bestehende Regelungen oder weicht auf Offroadparks aus.

      Aber für "schwarze" mit [lexicon]Bodenfreiheit[/lexicon] gibt es ja noch Dreckspray aus der Dose.

      M.f.G.

      Leo
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)
    • Ich verstehe die Frage so, ob man "aus Spaß" ins Gelände will. War ich bisher nicht. Jedenfalls nicht mit dem Yeti...

      In Brandenburg gibt es aber zwischen den Dörfern haufenweise Feldwege, die offiziell genutzt werden dürfen. Da hat man im Winter durchaus seinen Spaß, wenn einem jemand entgegen kommt und man nicht einen Kilometer rückwärts fahren will, weil der Räumdienst den Schnee einfach an die Seite geschoben hat. Da diese Wege nicht gesperrt sind, führt einen das Navi da entlang.

      Ansonsten freue ich mich auf das Treffen am F60, inkl. der Rundfahrt im Braunkohle-Tagebau :)
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