Anhänger sichern und anhängen

    • [ Austattung ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Stallknecht schrieb:

      Angeblich reicht es der Rennleitung in NL nicht, wenn das Seil über den Kugelkopf gelegt ist und es kostet sogar einige Euronen an Strafe wenn das die einzige Sicherung ist. Anscheinend wird in NL auf eine Befestigung des Seils direkt an irgendeinem Haken am Fahrzeug bestanden (sowohl Wohnwagen, Pferdeanhänger etc.)

      Soviel zu EU Recht.
      Da würde ich drauf beharren dass es bei uns so erlaubt ist, weil keine andere Möglichkeit besteht, und schliesslich bin Ausländer.

      Gruss Bergler
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
    • Die Holländer kassieren sogar, wenn man mit dem alten grauen Lappen (Führerschein/die Fahrerlaubnis bis Ende der 1980er Jahre) oder mit der rosa Pappe (EU-"Nachfolgemodell" des grauen) dort rumfährt. Obwohl der lt. EU-Beschluß noch mindestens bis 2032 gültig ist, auch im Ausland.
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von delvos ()

    • Hallo Delvos

      Für das Fahren mit dem rosa Führerschein können die Holländer nicht kassieren da er ein amtliches Dokument ist und bis 2033 als solches anzuerkennen ist.

      Was sie aber können , das Foto im Führerschein beanstanden.

      Du bist verpflichtet das Foto und damit den FS zeitweise aktualisieren zu lassen. Die Person am Foto muss einwandfrei erkenntlich sein.
      Wenn Du den FS vor 20 Jahren oder noch länger gemacht hast und heute noch damit rumfährst dürfte Dir das Foto nicht mehr all zu ähnlich sehen.

      In diesem Fall kannst Du auch in Österreich beanstandet werden und Strafe zahlen.
      Ich nehme an das dürfte in DE auch nicht viel anders sein.

      Das aktuell gehaltene Foto ist übrigens auch einer der Gründe warum in Zukunft die EU-Führerscheine auf 10-15 Jahre befristet werden sollen.
    • grisu schrieb:

      Sicherungsseil

      ist leider auch so ein Problem bei den freundlichen Nachbarn mit dem gelben Nummernschild. In Verbindung mit einer abnehmbaren Anhängekupplung ist es vorgeschrieben, dieses in einer entsprechenden Öse am Fahrzeug zu befestigen. Mißbrauch (also fehlende Öse und/oder Seil) kostet 120 Euro. Weiterfahrt wird verweigert.
      Und jetzt haltet euch fest: das gilt auch bei ungebremsten Anhängern! (Die haben in der Regel kein Sicherungsseil!)
      Versucht dann mal einen Bootsanhänger (mit Boot) auf einen Autotrailer zu ziehen... (wohin mit dem Bugrad? - da gibt es ja keine Schiene...).


      LG
      Mi-go


    • Ich habe einen leichten Pkw-Anhänger (EG ca. 150 kg). Bei diesem ist eine Kette mit ihren beiden Enden an der Anhängerkupplung angebracht, so daß die Kette eine Schlaufe bildet. Bei Gebrauch hänge ich diese Kettenschlaufe über die Kupplungskugel des Yeti. Das genügt in Österreich als Sicherung.

      Bei gebremsten Anhängern wird das wohl anders sein, doch weiß ich darüber nicht Bescheid, weil ich das nicht brauche.
    • Hallo ALWAG,
      in Deutschland ist dieses Sicherungsseil für Anhänger mit Auflaufbremse und Kugelkopfanhängerkupplung vorgeschrieben. Beim Abspringen des Anhängers wird durch dieses Sicherungsseil die Bremse angezogen, damit der führerlose Anhänger zum Stehen kommt. Anhänger ohne Auflaufbremse brauchen dieses Sicherungsseil nicht (da keine Funktion).
      Ich habe schon immer eine Anhängerkupplung an meinen Autos (über 35 Jahre), hier habe ich noch nie eine Öse zum Einhängen des Sicherungsseils gehabt, sondern habe das Sicherungsseil immer auf die Kupplung gehängt. Beruflich fahre ich ab und an mal einen 6,5 t LKW mit 3,5 t Anhänger, hier kenne ich das nur, das eine Öse zum Einhängen des Sicherungsseils vorhanden ist und das Seil auch hier einzuhängen ist.
      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      in Deutschland ist dieses Sicherungsseil für Anhänger mit Auflaufbremse und Kugelkopfanhängerkupplung vorgeschrieben. Beim Abspringen des Anhängers wird durch dieses Sicherungsseil die Bremse angezogen, damit der führerlose Anhänger zum Stehen kommt. Anhänger ohne Auflaufbremse brauchen dieses Sicherungsseil nicht (da keine Funktion).
      Danke, jetzt ist mir das klar. Das wird in Ö. wohl nicht anders sein.
      (Ich hatte noch nie einen gebremsten A.)
    • Zum Thema Anhänger hab ich da noch ein Video gefunden youtube.com/watch?v=-Se9E4os8Vs&feature=player_embedded#!
      Mehr zu dem Thema hier motor-talk.de/news/auffahrunfa…tzte-gefahr-t3716807.html

      Ich hätte nicht gedacht dass ein beladener Anhänger ein Auto bei einer Frontalkollission derart zusammenstaucht, ob da ein Yeti besser aussehen würde?

      Nach meiner Meinung bremmst man meistens vor einer Kollission bereits ab und dadurch ist auch der Deichsel schon vorgespannt und der Anhänger bremst bereits auch. Beim Video knallt das Auto ungebremmst in eine Wand ohne das vorher irgendwas bremsen kann, was natürlich den Aufprall des Anhängers am Auto noch erhöht, obwohl das Rad des Anhängers dann doch blockiert (nach dem zusammenschieben des Deichsels), es aber den Anschein macht dass da keine richtige Haftung auftritt.

      Gruss Bergler
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
    • Ich hole aus aktuellem Anlass nochmal diesen Thread heraus.
      Mir ist heute nämlich aufgefallen das beim [lexicon]FL[/lexicon] Yeti eine Öse für das Sicherungsseil vorhanden ist.

      Auszug aus der Bedieungsanleitung Seite 159 (Abbildungsdetail 3):
      Hängerkupplung.png

      Nun stellt sich mir die Frage wie ich am besten das Sicherungsseil befestigen kann. Mein Hänger wird nämlich an einem anderen Fahrzeug ohne Öse verwendet. Ein guter Karabinerharken sollte ja dafür ausreichend sein. Ein Karabiner mit 450Kg Bruchlast sollte wohl mehr aus ausreichend sein um die Handbremse zu ziehen.
      the answer is 42

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fingonpalantir ()

    • Wer will es denn sehen, die die entsprechende Sicherung?
      Es ist doch die Polizei, die darauf achtet!
      Wenn das Sicherungsseil über dem Siedlerhaken hängt, ist alles gut!
      So ein Polizist (mich eingeschlossen) geht doch ungern in die Knie, um ne Sicherung zu überprüfen die da irgendwo unter dem Fahrzeug angebracht ist!
      Einfach über den den Haken und und fettich is!
      Die Öse hatte ich auch noch nicht gesehen, aber nice to know


      Gruß
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Moin vielleicht bin ich ja nur blind.

      Die ganzen Freds sind ganz nett, jedoch zitiert keiner einen Link wo die Öse vorgeschrieben ist. Sie müsste ja zur Ausstattung des Fahrzeuges gehören. Somit in den EU Richtlinien verifiziert sein.

      Vielleicht kann ja hier jemand nen Link mit den entsprechenden Vorschriften einstellen.

      Die Betriebsanleitungen der Anhängerhersteller schreiben auch nur ein drüber hängen über den Haken vor ;)
    • Soweit ich richtig informiert bin, ist es in DE keine Pflicht. Aber z.B. in NL sehrwohl. (habe jetzt keine Links zur Hand) Aufgrund der Nähe zum Nachbarn wäre es möglich das ich mit meinem Hänger mal rüberfahre und ich will mir nicht erst dann gedanken darüber machen.
      the answer is 42
    • Jetzt war ich doch mal neugierig!

      Hab einen [lexicon]FL[/lexicon] mit werksseitiger [lexicon]AHK[/lexicon].
      Druntergelegt und - da isse ja, die Öse für das Abrißseil 8o

      Kannte ich noch nicht, jetzt hab ich wieder etwas dazugelernt :danke:
      Dateien
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.