Ich hoffe für dich das die Schadensabwicklung zu deiner Zufriedenheit
durchgeführt wird.Immer dran denken die eigenen Knochen sind
wichtiger als das Blech.Alles Gute für dich und Familie.
Das wichtigste ist das Ihr unversehrt seid. Da war ja mein Unfall letzte Woche total harmlos gegen. Unbedingt Rechtsanwalt bemühen; viel Glück bei der Regulierung.
Bei meinem Unfall wird es jetzt wohl doch einen neuen Yeti geben, steht ja bei Dir wohl außer Frage!
Bei meinem Unfall wird es jetzt wohl doch einen neuen Yeti geben, steht ja bei Dir wohl außer Frage!
Quatsch das Dingen wird repariert. Bisschen Lack drüber, neue Sitze rein und gut ist!
Nein im ernst, seid froh das nichts weiter paasiert ist und freut euch auf einen neuen.
Interessant zu wissen wäre allerdings wie die Versicherungen das regeln. Wer zahlt was? Ich gehe aber davon aus das die Versicherung des Verursachers alles zahlen muss.
Hallo ,
dann will ich mal meine Erfahrungen schildern:
Am 15.12.2010 wurde mein erster Yeti durch eine Linksabbiegerin ziemlich zerstört. Er wurde vorne rechts auf der Höhe des Vorderrades getroffen und erlitt einen durchaus beträchtlcihen Schaden, der mich veranlasste, den zerstörten Yeti zu verkaufen und einen neuen zu bestellen.
Guten Willens habe ich dieses der gegenerischen Versicherung auch mitgeteilt, einen Anwalt zunächst nicht eingeschaltet, die DEKRA mit einem Gutachten beauftragt und wahrheitsgemäß angegeben, dass der Yeti finanziert ist.
In dem Gutachten wurden drei Angebote von Aufkäufern eingeholt, und ich entschied mich zum Höchstangebot zu verkaufen. Dieses Angebot hielt auch mein da ich ja einen neuen Yeti bestellen wollte, also Inzahlungnahme. Soweit so gut.....
Der Neuwagen wurde Ende Dezember 2010 bestellt und im September 2011 nach einer einmaligen Verdoppelung der Lieferzeit auch ausgeliefert, aber das ist eine andere Geschichte.
Als dann von der gegnerischen Versicherung erstmal so überhaupt keine Reaktion kam (Mitte Januar 2011), habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dann kam heraus, dass die Versicherung einen Teil der Schadenssumme an die SKODA Bank überwiesen hatte, aber weder von der gegnerischen Versicherung noch von der SKODA Bank wurde mir das von sich aus mitgeteilt, von der Versicherung erst nach Abfrage durch den Anwalt.
Außerdem meinte die Versicherung nach Monaten, dass sie ein um 300 € besseres Kaufangebot hätte und wollte deshalb die Schadensumme um eben die 300 € kürzen. War aber nicht, da ich nach Vorlage der drei Angebote aus dem Gutachten über das Unfallfahrzeug "Verfügen" durfte.
Wertminderung gibt es übrigens nicht, wenn man das Unfallfahrzeug verkauft.
Die Mehrwertsteuer (auf den Zeitwert des Unfallfahrzeugs ohne Beschädigung) gibt es erst, wenn man das Neufahrzeug auch tatsächlich gekauft hat und richtig, ....das Geld wurde dann an die SKODA Bank überwiesen.
Mittlerweile hatten mein und auch ich mit der SKODA Bank Kontakt aufgenommen und ich ließ die Fahrzeugfinazierung monatlich weiterlaufen. Da ich auf Grund der langen Lieferzeit auch Zeit hatte wieder Geld anzusparen, habe ich den von der Versicherung geleisteten Schadensersatz bei der Bank belassen und ich konnte einen sog. "Brieftausch" vornehmen, d. h. mein neuer Yeti läuft mit der alten Finanzierung weiter und da ich den Schadensersatz bei der SKODA Bank belassen habe mit einer verkürzten Laufzeit. Das funktionierte aber nur, weil mein wirklich freundlicher den identischen Neukauf gegenüber der SKODA Bank bestätigte. Er hatte ja auch schon eine beträchtliche Anzahlung in Form und Höhe des Unfallyetis erhalten.
Ansonsten hätte die SKODA Bank den Schadensersatz an mich ausgezahlt und die Laufzeit, wie 2010 abgeschlossen, belassen.
(Hätte ich den Brieftausch aber nicht vornehmen können, hätte ich den alten Finanzierungsvertrag u.a. mit dem Schadensersatz ablösen müssen und für den neuen Yeti einen neuen Vertrag abschließen müssen.)
Die erste Anschlussgarantie wurde rückabgewickelt und die Kosten von der SKODA Bank erstattet, die zweite Anschlussgarantie im Jahr 2011 war dann aber erheblich teurer, bei gleichen Voraussetzungen , das wurde allerdings nicht erstattet.
Bei Neukauf bekommt man übrigens keinen Nutzungsausfall für die Zeit bis zur Neulieferung sondern nur für die Zeit der "fiktiven" Reparatur und einer sog. "Findungszeit", also der Zeit die man braucht um sich zu entscheiden für Neukauf oder Reparatur und einer sehr optimistischen Lieferzeit (wenige Tage), aber das klärt der Anwalt.
Schadensersatz wird im übrigen nicht nur für das Fahrzeug gezahlt sondern auch für andere Schäden z. B. an der Bekleidung, Schmerzensgeld wird gezahlt, wenn man Verletzungen erlitten hat und dieses durch ein ärztliches Gutachten belegt.
Ach ja, meinen kaputten Yeti habe ich durch den ADAC zur Fachwerstatt bringen lassen, ob die Versicherung dieses gegenüber dem ADAC erstatten musste, weiß ich nicht, darüber habe ich nichts mehr gehört.
Mein Fazit:
1. Immer die POLIZEI holen.
2. Bei Verletzungen sofort zum Arzt, sofern man vom Unfallort nicht sowieso zum Krankenhaus gebarcht wird.
3. Immer einen Anwalt einschalten und am besten man hat vorher eine Rechtsschutzversicherung, dann kann man in dem Fall, dass man einen Teil selbst bezahlen muss auch seinen Anwaltsanteil bezahlen.
4. Immer ein Gutachten einholen, man kann es selbst beauftragen und man muss nicht den Gutachter der Versicherung nehmen.
5. Und bei Finanzierung: Kontakt mit der Finanzierungsbank aufnehmen, veilleicht landen ja dort irgendwelche Gelder.
6. Wenn es einigermaßen geht, als Neufahrzeug ein Lagerfahrzeug nehmen... 8 Monate sind verdammt lange.....
Gruß
tourer_zz7
Wie kalt wäre es jetzt eigentlich ohne die Klimaerwärmung?
2. Bei Verletzungen sofort zum Arzt, sofern man vom Unfallort nicht sowieso zum Krankenhaus gebarcht wird.
3. Immer einen Anwalt einschalten und am besten man hat vorher eine Rechtsschutzversicherung, dann kann man in dem Fall, dass man einen Teil selbst bezahlen muss auch seinen Anwaltsanteil bezahlen.
4. Immer ein Gutachten einholen, man kann es selbst beauftragen und man muss nicht den Gutachter der Versicherung nehmen.
5. Und bei Finanzierung: Kontakt mit der Finanzierungsbank aufnehmen, veilleicht landen ja dort irgendwelche Gelder.
Ja, genau so isses. Bis jetzt hab ich es auch so gemacht. Nur die Neuanschaffung ist noch in der Diskussion.
Quatsch das Dingen wird repariert. Bisschen Lack drüber, neue Sitze rein und gut ist!
Habe ich heute auch vorgeschlagen, nachdem die Kosten der Instandsetzung im Gutachten mit über 85.000,-- angegeben sind. Das entspricht, so vermute ich mal, der Summe aller Einzelteile plus Zusammenbau und Lackierung. Damit ist wohl eindeutig, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Danke, jetzt wissen wir auch, was ein Yeti in Handarbeit kostet ;~)
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
1. Immer die POLIZEI holen. Das ist sogar Pflicht! 2. Bei Verletzungen sofort zum Arzt, sofern man vom Unfallort nicht sowieso zum Krankenhaus gebarcht wird. Auf jeden Fall! Sonst kann es bei später auftretenden Beschwerden problematisch werden.
3. Immer einen Anwalt einschalten und am besten man hat vorher eine Rechtsschutzversicherung, dann kann man in dem Fall, dass man einen Teil selbst bezahlen muss auch seinen Anwaltsanteil bezahlen. Versteht sich! Ein Anwalt hat doch andere Möglichkeiten...und Versicherungen wollen potenziell nicht zahlen!
4. Immer ein Gutachten einholen, man kann es selbst beauftragen und man muss nicht den Gutachter der Versicherung nehmen. Man sollte idT immer einen 'unabhängigen' Gutachter beauftragen!
5. Und bei Finanzierung: Kontakt mit der Finanzierungsbank aufnehmen, veilleicht landen ja dort irgendwelche Gelder. Hab ich keine Erfahrung mit. Guter Tip!! 6. Wenn es einigermaßen geht, als Neufahrzeug ein Lagerfahrzeug nehmen... 8 Monate sind verdammt lange... Ja, die Wartezeiten beim Yeti
Gute Liste! Hilft sicher vielen weiter...
LG Markus
Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
Anwalt ist auf alle Fälle empfehlenswert. Zahlt ja die gegnerische und man ist auf der sichereren Seite.
Das mit dem Anwalt kann ich (bin selbst Jurist, wenn auch kein Verkehrsrechtler) nicht bestätigen, jedenfalls nicht, dass ihn "eh immer die Versicherung des anderen" zahlen würde!
Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit nicht bejahen können. Und wenn man eine Mitschuld am Unfall trägt, dürften die Anwaltskosten auch nur entsprechend dem Verschulden auf den Unfallgegner/seine Versicherung abgewälzt werden können.
"Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
Und wenn man eine Mitschuld am Unfall trägt, dürften die Anwaltskosten auch nur entsprechend dem Verschulden auf den Unfallgegner/seine Versicherung abgewälzt werden können.
Den Rest zahlt aber die eigene Verkehrsrechtschutz-Versicherung, oder nicht?
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit nicht bejahen können.
Um vollen Schadenersatz zu erhalten, ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Trifft Sie am Unfall keine Schuld, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltsgebühren zahlen.
Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der gegnerischen Kfz-Versicherung entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.
Ich habe mich mal bei einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden von der gegnerischen Versicherung einlullen lassen, und bin erst sehr spät zu einem Anwalt gegangen. Dort ging es dann nur noch um vergleichsweise Kleinigkeiten, wie dem Zerstörten Einkauf im Kofferraum. Mein Anwalt war darüber garnicht begeistert, weil er sein Honorar dann nur noch über den Wert des Einkaufs stellen konnte und nicht mehr über den Gesamtschaden.
Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit nicht bejahen können.
Um vollen Schadenersatz zu erhalten, ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Trifft Sie am Unfall keine Schuld, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltsgebühren zahlen.
Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der gegnerischen Kfz-Versicherung entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.
LG lego63
Ich habe auch nichts anderes gesagt; die Empfehlung, einen Anwalt zu konsultieren um "vollen Schadensersatz" zu bekommen, verstehe ich mal so, dass die gegnerische Versicherung selbigen nicht freiwillig zahlen will. Dann ist der Anwalt ja auch erforderlich.
Und was den zweiten zitierten Absatz betrifft, dort steht ja auch, dass der Anwalt nur "entsprechend der Haftungsquote bezahlt" wird (also nicht immer komplett).
"Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"