Unfälle mit dem Yeti und die Folgen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • alles gut und schön was der ADAC da schreibt... Die Theorie ist aber von der Realität oft weit entfernt... Rechte hat man oft genug - diese aber dann auch durchzusetzen ist oft schwierig...
    • @ ToddBeamer

      Ich verstehe Dich so, dass man erst dann 'risikolos' (bzgl. Kostenübernahme durch gegnerische Versicherung) zum Anwalt gehen kann, wenn die Gegenpartei nicht zahlen will. Das ergibt sich aber häufig erst am Ende des 'Abwicklungsprozesses'.

      Meiner Meinung nach - und so kenne ich das auch von allen sog. 'Unfallratgebern' - sollte man aber nicht solange warten, sondern kann direkt einen Anwalt hinzuziehen. Trägt man selbst keine Schuld am Unfall(schaden), muss der Anwalt auf jeden Fall von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Anfangs weiß man ja auch gar nicht, ob sich die gegnerische Versicherung querstellt oder nicht (auch wenn der Unfallgegner seine Schuld einräumt und sagt: "Das zahlt alles meine Versicherung!"). Ein Anwalt kennt sich aus fordert auch Schadenersatz für Kosten/Aufwendungen, die über die reinen Reparaturkosten hinausgehen (Gutachter, Ersatzwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, etc.).

      LG lego63
    • Das Versicherungen grundsätzlich nix zahlen wollen, ist ja soweit klar.

      Nun ist keiner ad hoc in der Lage zu sagen, wie es rechtlich ausgeht, wer in welchem Maße Schuld trägt. Da bei jeglichem Unfall jeder beliebigen Seite eine Teilschuld zugesprochen werden könnte (kann man ja anfangs nicht wissen) ist es immer ratsam es einem Rechtsanwalt zu überlassen. Und das sollte ja immer "risikolos" gehen.

      Fast jeder hat ja heutzutage eine Verkehrsrechtschutzversicherung, die meine gesamten eigenen (oder anteiligen - wenn die gegnerische den Rest zahlen muß) Rechtsanwaltskosten begleichen sollte, unabhängig davon, ob und wie mir eine Schuld am Unfall zugesprochen wird. Alles andere wäre ja absoluter Humbug. Aber man weiß ja nie...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ok, wenn es wirklich solche Verzögerungen gibt, wird man niemandem verwehren können, einen Anwalt zu nehmen.

      Aber ich hatte bspw. mal einen Unfall mit -unstrittiger- Alleinschuld des Unfallgegners; das Geld von der Versicherung war schon einen Tag nach dem Gutachten in voller Höhe da. ...was hätte ich da einen Anwalt nehmen sollen? Und wenn ich es doch getan hätte, glaube ich nicht, dass die Gegenseite ihn hätte zahlen sollen.

      Ich wollte halt vor dem Irrglauben warnen, dass "der Gegner immer zahlen muss".

      Andererseits gibt es natürlich auch Fälle, in denen der Gegner den eigenen Anwalt auch dann zahlt, wenn man selbst eine Mitschuld am Unfall hat: und zwar dann, wenn man die eigene Mitschuld nicht bestreitet und sich nur deshalb einen Anwalt nehmen muss, weil die Gegenseite ihren eigenen Anteil nicht anrechnen lassen will.

      Im Zweifel: ruhig Anwalt nehmen! =)

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Ein Anwalt ist erstens für einen Laien immer erforderlich, da kein normaler Mensch dieses Versicherungsgeschreibsel versteht und zweitens Schadensregulierung in Verkehrsdingen oft auch nicht nach gesundem Menschenverstand oder "hanseatischen" Gepflogenheiten abläuft.

      Drittens sind die Summen, um die es da geht, für viele Menschen existenzbedrohend.

      Ausserdem nehmen viertens kaum noch Werkstätten größere Unfallreparaturen an, wenn kein Anwalt involviert ist.

      MfG

      BTW: Viele VAG-Werkstätten arbeiten mit Fließband-Anwälten zusammen - ich würde immer empfehlen, stattdessen einen örtlichen Anwalt eigener Wahl zu konsultieren.
      Defekte bisher (185tkm): 2x Leuchtmittel (LM) Kennzeichen l., 2xLM Nebel (l., r.),2xLM Standlicht v. l., 1xv.l., 2xh.r.,1xhl, LM Blinker h.l, Heckklappenschloss, Fensterhebermotor h. l., 3x Reifen (Stein, Schraube, Schraube), Hochtöner Hupe, AGR-Ventil, Radlager h.r., Hecklogo verloren, Kabelbaum Fahrertür
    • ToddBeamer schrieb:

      Aber ich hatte bspw. mal einen Unfall mit -unstrittiger- Alleinschuld des Unfallgegners; das Geld von der Versicherung war schon einen Tag nach dem Gutachten in voller Höhe da. ...was hätte ich da einen Anwalt nehmen sollen?

      Das Problem sehe ich nicht darin, ob Geld angekommen ist, sondern wie viel. Also, ob die gegnerische Versicherung alle mir zustehenden Posten ausgezahlt hat. Das können angeblich nur noch Fachanwälte wissen.
      DON'T PANIC!
    • naja, in meinem Fall vor 2-3 Jahren kam halt das Gutachten, dass den Zeitwert mit XY festgelegt hat und kurz darauf war exakt dieser Betrag auf meinem Konto. ...klar, man hätte die Stimmigkeit des Gutachtens anzweifeln können, aber dazu sah ich keinen Anlass.



      @ BernhardJ / Verkehrsrechtsschutzversicherung:
      wenn man denn eine solche hat, zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich die "eigenen" Anwaltskosten; zumindest, wenn sie vorher eine entsprechende Deckungsanfrage bejaht hat. ...andernfalls könnte ich mir vorstellen, dass in (selteneren) Fällen auch der Anwalt nicht bezahlt wird... (ohne Gewähr, ich bin zwar Jurist, aber kein Anwalt ;) )

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ToddBeamer ()

    • ToddBeamer schrieb:

      naja, in meinem Fall vor 2-3 Jahren kam halt das Gutachten, dass den Zeitwert mit XY festgelegt hat und kurz darauf war exakt dieser Betrag auf meinem Konto.

      Du hast dann also - mehr oder weniger freiwillig - auf die Entschädigungsbeträge für Nutzungsausfall, Wertminderung/Ersatzbeschaffung, eigenen Aufwand, etc. verzichtet?

      Man muss das wirklich nicht total kleinlich sehen (10 € mehr oder weniger wären mir da auch egal), aber je nach Fall können da schon nennenswerte Beträge zusammenkommen.

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      ToddBeamer schrieb:

      naja, in meinem Fall vor 2-3 Jahren kam halt das Gutachten, dass den Zeitwert mit XY festgelegt hat und kurz darauf war exakt dieser Betrag auf meinem Konto.

      Du hast dann also - mehr oder weniger freiwillig - auf die Entschädigungsbeträge für Nutzungsausfall, Wertminderung/Ersatzbeschaffung, eigenen Aufwand, etc. verzichtet?

      Man muss das wirklich nicht total kleinlich sehen (10 € mehr oder weniger wären mir da auch egal), aber je nach Fall können da schon nennenswerte Beträge zusammenkommen.

      LG lego63
      Ich hatte die ersten Tage danach einen Ersatzwagen, den ich nicht zahlen musste. ....alles andere erübrigte sich, weil ich mir kein neues Fahrzeug gekauft habe (Bus&Bahn reichten mir damals völlig aus, da ich sehr zentral in der Stadt wohnte).

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • ToddBeamer schrieb:

      Das mit dem Anwalt kann ich (bin selbst Jurist, wenn auch kein Verkehrsrechtler) nicht bestätigen, jedenfalls nicht, dass ihn "eh immer die Versicherung des anderen" zahlen würde!

      Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit nicht bejahen können. Und wenn man eine Mitschuld am Unfall trägt, dürften die Anwaltskosten auch nur entsprechend dem Verschulden auf den Unfallgegner/seine Versicherung abgewälzt werden können.




      Es gibt heutzutage keine wirklich einfache Schadenregulierung im Verkehrsrecht! Diesen besonderen Umstand hat der Gesetzgeber schon vor vielen Jahren rechnung getragen und die "Erforderlichkeit" zur Herstellung der Waffengleichheit ausnahmslos bejaht! Insofern entbehrt sich jedwede Diskussion bei einem unverschuldeten Unfallschadenereignis schon aus den Grundsätzen des § 823; 249. Gleiches gilt im übrignen auch für Sachverständige und den sog. Schadenfeststellungskosten. Was viele aber nicht wissen und mitunter ein probates Mittel gegenüber Versicherungswillkür sein kann, ist die Tatsache den Schadenverursacher direkt in Anspruch zu nehmen ohne Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung, deshalb die Freistellung der Versicherung läuft i. d. R. ins Leere, verklagt und verurteilt mit kostenlosen Schufa-Eintrag wird dann ausschließlich der VN als Schadenverursacher, der dann wiederrum sehr schnell mit bekommt wie seine Versicherung wirklich tickt. Geiz ist eben nicht immer Geil, man könnte auch sagen Gier frißt Verstand. In diesem Sinne die oben erstellte Liste sollte man beherzigen.
    • Flow schrieb:

      Was viele aber nicht wissen und mitunter ein probates Mittel gegenüber Versicherungswillkür sein kann, ist die Tatsache den Schadenverursacher direkt in Anspruch zu nehmen ohne Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung, deshalb die Freistellung der Versicherung läuft i. d. R. ins Leere, verklagt und verurteilt mit kostenlosen Schufa-Eintrag wird dann ausschließlich der VN als Schadenverursacher, der dann wiederrum sehr schnell mit bekommt wie seine Versicherung wirklich tickt.

      Den Schadensverursacher unmittelbar in Anspruch zu nehmen, ist doch der Normalfall. Das kann man immer machen. Die Besonderheit bei der KfZ-Haftpflichtversicherung besteht vielmehr umgekehrt darin, dass sich der Schadensersatzanspruch auch gegen die Versicherung richtet, es also anders als bei der Privathaftpflicht ausreicht, allein die Versicherung zu verklagen, wenn diese nicht zahlt. Es wäre dumm, ein Verfahren nur gegen den Schädiger zu richten, denn ein entprechendes Urteil entfaltet Rechtskraft dann natürlich auch nur diesem gegenüber, bindet die Versicherung also nicht unmittelbar sondern nur im Rahmen des Innerverhältnisses mit dem Versicherungsnehmer (VN). Wenn der kein Geld hat, um die Forderung zu erfüllen und die Versicherung sich weigert zu zahen, weil sie z.B. das Urteil für falsch hält, ist das nächste Problem schon vorprogrammiert. Im übrigen gehört es zu den Pflichten des VN, seine Versicherung über die Geltendmachung von Ansprüchen zu informieren, die dann in der Regel aktiv in das Verfahren eingreift.

      floflo
    • floflo schrieb:

      Flow schrieb:

      Was viele aber nicht wissen und mitunter ein probates Mittel gegenüber Versicherungswillkür sein kann, ist die Tatsache den Schadenverursacher direkt in Anspruch zu nehmen ohne Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung, deshalb die Freistellung der Versicherung läuft i. d. R. ins Leere, verklagt und verurteilt mit kostenlosen Schufa-Eintrag wird dann ausschließlich der VN als Schadenverursacher, der dann wiederrum sehr schnell mit bekommt wie seine Versicherung wirklich tickt.

      Den Schadensverursacher unmittelbar in Anspruch zu nehmen, ist doch der Normalfall. Das kann man immer machen. Die Besonderheit bei der KfZ-Haftpflichtversicherung besteht vielmehr umgekehrt darin, dass sich der Schadensersatzanspruch auch gegen die Versicherung richtet, es also anders als bei der Privathaftpflicht ausreicht, allein die Versicherung zu verklagen, wenn diese nicht zahlt. Es wäre dumm, ein Verfahren nur gegen den Schädiger zu richten, denn ein entprechendes Urteil entfaltet Rechtskraft dann natürlich auch nur diesem gegenüber, bindet die Versicherung also nicht unmittelbar sondern nur im Rahmen des Innerverhältnisses mit dem Versicherungsnehmer (VN). Wenn der kein Geld hat, um die Forderung zu erfüllen und die Versicherung sich weigert zu zahen, weil sie z.B. das Urteil für falsch hält, ist das nächste Problem schon vorprogrammiert. Im übrigen gehört es zu den Pflichten des VN, seine Versicherung über die Geltendmachung von Ansprüchen zu informieren, die dann in der Regel aktiv in das Verfahren eingreift.

      floflo



      @floflo

      Du hast natürlich recht mit deinen Ausführungen und der §3 Direktanspruch ist mir selbstredend schon klar! Ich wollte nur auf den therapeutischen Ansatz hinaus, mit der Abtretung an Erfüllungsstatt gehe ich ein für mich kalkulierbares Risiko als Nichterfüllungsgehilfe des Geschädigten ein, welches sich aber meiner Meinung nach in überschauberen Grenzen hält, auf die Dauer hat sich dieser Weg als Königsweg herausgestellt, aber Du hast recht, natürlich werden immer beide und zeitgleich auf die Anklagebank gesetzt. :thumbup:
    • Ist der Yeti ein "Panzer"? Auffahrunfall

      Ist mir doch gestern ein audi A3 letztes Modell aufgefahren. Beim Yeti ist augenscheinlich nur die Stoßstange defekt. Beim Audi Stoßstange,Kotflügel und die Haube hat einen Knick.

      Gut, bei mir ist hinter der Staßstange noch eine Anhängerkupplung montiert, und man müßte mal sehen was das Blechteil hinter dem Stoßfänger mitbekommen hat?

      Ich hätte aber nach dem Geschepper mit mehr Schaden gerechnet.

      Gruß an alle Unbeschädigten.

      languste
    • Hallo,
      ja, die [lexicon]AHK[/lexicon] hält so einiges ab. Bei mir VW Passat Variant ist mal ein AUDI A6 draufgefahrenb. Der war danach einen halben Meter kürzer. Wirtschaftlichen Totalschaden!! Bei uns Stoßstange, neue [lexicon]AHK[/lexicon] (stand auf der Rechnung ) und leider die Heckklappe. Da Yeti höher, wird wohl die Heckklappe i.O. sein.
      MFG
      Martin
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