Mir geht es einfach nur darum, wer zahlt, wenn das Fahrzeug auf dem Hof des Händlers, aus welchen Gründen auch immer, vor der Auslieferung geschrottet wird.
Für mich würde das so aussehen:
-> Fahrzeug ist noch nicht ausgeliefert aber bereits zu gelassen -> ich zahle
-> Fahrzeug noch nicht zugelassen -> Händler zahlt.
So bewerte ich das auch. Gleiches gilt auch für mein Fahrzeug, das ich dem Händler zum Beispiel für die Durchführung einer Inspektion übergeben habe. Fällt das Fahrzeug von der Hebebühne zahlt die Werkstatt bzw. deren Versicherung. Steht das Fahrzeug auf dem Hof und wird von einem Kunden angefahren, zahlt dessen Haftpflicht.
Seht er nach der Reparatur auf dem Hof der Werkstatt und es hagelt Tennisbälle zahlt die eigene Kaskoversicherung und die Werkstatt freut sich über einen Folgeauftrag.
Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt. Bernhard