Keine Ahnung was beim Felgenkauf (Winterräder) zu beachten ist?

    • [ Felgen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Keine Ahnung was beim Felgenkauf (Winterräder) zu beachten ist?

      Ein Hallo an die ganze "Yeti"-Gemeinde!

      Ich bräuchte doch einmal Eure Hilfe, da ich davon keinen Schimmer habe.

      Ich fahre einen "Yeti TDI Greenline" und brauche für den nächsten Winter auch Winterräder, am besten komplett.
      Müssen nicht neu sein.

      Verstanden habe ich, dass ich gem. Zulassungsbesch. Teil 1 folgendes fahren darf.
      205/55 R15 91H

      und weiter ausgeführt wird:
      A.F. 7JX 15 ET45
      oder
      205/55 R16 91H M+S A.F. 7JX 16 ET45

      Mein Fragen:
      1. Wisst Ihr wofür das "A.F." steht??
      2. Wenn ich nach Winterrädern schaue reicht es wenn ich dann angebe:
      "205/55 R15 91H auf 7JX 16 ET45 oder auf 7JX 15 ET45"

      oder muss man auf noch mehr achten ? Z. B. Lochabstand etc.?


      Gruß
      C
    • A.F. bedeutet trivial "Auf Felge".
      Beim Felgenkauf ist einfach darauf zu achten, dass die Felge eine [lexicon]ABE[/lexicon] für Deinen Yeti hat und darauf der Reifen montiert werden darf, welchen Du bevorzugst. Zu achten ist auch auf die Verwendung von Schneeketten. Steht aber alles in der [lexicon]ABE[/lexicon] der Felge - diese sollte man vor dem Kauf vom Internet herunterladen und genauestens anschauen. Steht mehr an Informationen drinn, als man vermutet.

      Hier gibt es viel zu lesen:

      [ Reifen ] Winterräder für unseren YETI

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 217.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • ..Bernhard beschrieben hat, wichtig ist halt wenn Schneeketten ggf. gefahren werden sollten 205 ... nicht überschreiten ! Mehr gibt es halt nicht zu sagen , Alu oder Stahlfelgen muß jeder für sich entscheiden.Möglichst einen "leisen"Premiumreifen wählen im Internet oft nur ca. 20-30€ teurer als ein Durchschnittsreifen. :rolleyes:
      :whistling:
    • cuxi1704 schrieb:

      Verstanden habe ich, dass ich gem. Zulassungsbesch. Teil 1 folgendes fahren darf.
      205/55 R15 91H

      und weiter ausgeführt wird:
      A.F. 7JX 15 ET45

      bedeutet 205/55 R15 91H auf Felge 7x15 mit Einpresstiefe 45.

      cuxi1704 schrieb:

      oder
      205/55 R16 91H M+S A.F. 7JX 16 ET45

      bedeutet das gleiche, nur in 16".

      Dann allerdings spalten sich die Gemüter. Ich bin der Meinung, dass bei der Kennzeichnung "M+S" ausschließlich diese Größe als Winterreifen gefahren werden darf ("warum sollte sonst diese Beschränkung dort stehen?"), andere meinen, dass dieser Eintrag keinen weiteren Wert hat.

      Achte bitte darauf, dass Räder und Reifen die GLEICHE Zollangabe haben, also entweder 15" oder 16". Mischen geht rein technisch nicht.

      Du kannst alternativ auch Felgen und Reifen aus dem (freien) Zubehör nehmen. Dort gilt dann die zugehörige [lexicon]ABE[/lexicon] mit ihren Vorgaben, was darf und was kann (eintragungspflichtig).


      LG
      Mi-go


    • cuxi1704 schrieb:

      oder muss man auf noch mehr achten ? Z. B. Lochabstand etc.?

      Diese Angaben brauchst du nicht, weil alle (Alu-)Felgen, die eine [lexicon]ABE[/lexicon] für den Yeti haben automatisch den passenden Lochabstand haben. Bei Stahlfelgen brauchst du diese Angaben auch nicht, wenn du zum Reifenhändler gehst und sagst "Ich brauche ein Stahl-Komplettrad für einen Yeti Greenline in der Größe 205/55R16 91H auf Felge 7jx16 ET45". Normalerweise :whistling: können die das.

      cuxi1704 schrieb:

      Verstanden habe ich, dass ich gem. Zulassungsbesch. Teil 1 folgendes fahren darf.
      205/55 R15 91H

      und weiter ausgeführt wird:
      A.F. 7JX 15 ET45

      Da hast du dich mit dem Durchmesser der Felge vertan: Statt 15 Zoll muss es 16 Zoll heißen.
      Schau auch mal im [lexicon]COC[/lexicon] nach, ob da eine weitere zulässige [lexicon]Reifengröße[/lexicon] genannt wird, auch wenn der Greenline wohl nur die eine Größe fahren darf. Und schau mal in diese Beiträge (und viele andere im Forum): [ Mitglieder ] Definitiv Yeti-interessiert

      Um allgemein die [lexicon]Reifengröße[/lexicon] zu erklären:
      R16 steht für 16 Zoll Reifeninnendurchmesser, bzw. Felgenaußendurchmesser.
      7jx16 steht für 7 Zoll Felgenbreite mal 16 Zoll Felgendurchmesser.
      Für weitere allgemeine Infos verweise ich auf unser eigenes [lexicon]Lexikon[/lexicon] oder Wikipedia...
      DON'T PANIC!
    • mi-go schrieb:

      Dann allerdings spalten sich die Gemüter. Ich bin der Meinung, dass bei der Kennzeichnung "M+S" ausschließlich diese Größe als Winterreifen gefahren werden darf ("warum sollte sonst diese Beschränkung dort stehen?"), andere meinen, dass dieser Eintrag keinen weiteren Wert hat.


      Korrekt, so ist es.
      Für meinen Fabia sind bei 15 Zoll der 185/55-15+195/55-15 auf 6X15 Felge zulässig.
      Und der schmalere halt auch nur dann, wenn er die Kennzeichnung M+S hat. Also nur als Winter- oder Ganzjahresreifen.


      Aussage Reifenhändler:"Wat soll denn der Quatsch?"
      Grüße,
      Andreas
    • ...und nicht einfach nur nach irgend welchen Tests gehen!

      Dem Händler AUCH genau sagen, wie viele Kilometer man fährt und wie lange man den Reifen fahren will. Nach den Angaben sollte er Dir den richtigen Reifen aussuchen können. Es gibt Reifen, die sind für Vielefahrer gedacht, verlieren nach 2-3 Jahren ihre guten Eigenschaften - und es gibt welche, die viele Jahre lang ihre Eigenschaften behalten. Das sind dann die für Wenigfahrer. Wenn der Händler davon nichts wissen will - einen anderen Händler suchen.

      Grüße
      Wartburg 353 Tourist (50 PS) - Nissan Sunny 1.4 (75 PS) - Renault Laguna 2.0 (113 PS) - Mitsubishi Galant 2500 V6-24 V (163 PS) - Mazda Premacy 2.0 TD (101 PS) - Mazda 5 2.0 MZR-CD (143 PS) - Skoada Yeti 1.4 TSI (122 PS)
    • Sommerreifen trotz "M+S" im Fahrzeugschein?

      mi-go schrieb:

      Dann allerdings spalten sich die Gemüter. Ich bin der Meinung, dass bei der Kennzeichnung "M+S" ausschließlich diese Größe als Winterreifen gefahren werden darf ("warum sollte sonst diese Beschränkung dort stehen?"), andere meinen, dass dieser Eintrag keinen weiteren Wert hat.

      Hallo Mi-go,
      dieses "andere" kann ich wohl auf mich beziehen, da ich anscheinend der Einzige bin, der hier diese Meinung vertritt. Ich versuche das noch mal zu begründen.

      Es geht doch darum, dass in den Fahrzeugpapieren (bzw. im COC) einige Radgrößen den Zusatz "M+S" tragen und die Frage ist: "Was soll es bedeuten?"
      Grundsätzlich: Jede zulässige [lexicon]Reifengröße[/lexicon] darf auch als M+S-Reifen gefahren werden. Rechtlich und technisch spricht nichts dagegen. Man könnte jetzt mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren, dass auch nichts dagegen spricht, eine als M+S-Reifen zulässige [lexicon]Reifengröße[/lexicon] als Sommerreifen zu fahren.
      Ein wichtiges Indiz: Alle beim Yeti mit M+S gekennzeichneten Radgrößen habe von Skoda eine uneingeschränkte Freigabe für Schneeketten bekommen! Siehe beim TÜV. (Alle Schneeketten dürfen nur 12 mm auftragen)
      Und die Bezeichnung "M+S" auf der Reifenflanke ist in keinster Weise geschützt. In den USA sollen inzwischen fast alle Reifen mit "M+S" gekennzeichnet sein, genauso wie Offroadreifen.

      Also: "M+S" in den Fahrzeugpapieren verbietet nicht den Einsatz von Sommerreifen. Umgekehrt kann es bei Reifengrößen ohne den Zusatz "M+S" Probleme mit Schneeketten geben!

      Abgesehen von diesen Aspekten, würde ich allen, die auf ihren Winterreifen keine Schneeketten nutzen wollen, von den Radgrößen mit Skodas Schneekettenfreigabe aus optischen Gründen abraten. Der kleinere Abrollumfang der Räder betont die großen Radkästen des Yetis umso mehr.


      Im Internet ist zu den Thema wenig konkretes zu finden. Neben dem ADAC, auf den ich in dem Zusammenhang schon oft verwiesen habe, habe ich jetzt noch ein PDF gefunden, das vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) stammen soll: reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf

      BRV schrieb:

      ...
      Und das bedeutet wiederum parallel dazu gleichzeitig:
      • Weitere Eintragungen im [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33, wie
      ...
      G) Einschränkungen - "nur Sommerreifen" und/oder "nur Winterreifen" - haben "nur" Empfehlungscharakter, sich ggf. ergebende Freigängigkeitsprobleme beim Einsatz von Schneeketten sind selbstverständlich zu berücksichtigen und
      ...
      adac.de/infotestrat/reifen/pro…eichnung-pkw/default.aspx

      ADAC schrieb:

      ...Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S" angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension dürfen auch mit einem anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen" oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. Bei Autoreifen-Di­mensionen, die nur als Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprob­leme bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden.
      ...
      DON'T PANIC!
    • Hi,
      nun habe ich eine Angebot ob der Winterräder und ich denke drauf rum.

      - vier neue
      Votex `Abitos` Leichtmetall Winterkompletträder
      - mit
      205/55R16 94H Michelin Pilot Alpin PA2

      aber auf Felge
      7Jx16H2 ET42 LZ5 LK112 injkl. [lexicon]ABE[/lexicon]

      Frage:
      - darf ich diese Felge nun fahren oder nicht? Da in meinem Farzeigschein Teil 1 eben nur folgende eingetragen ist?
      7JX16 ET45 oder 7JX15 ET45
      - darf ich auf Grund der [lexicon]ABE[/lexicon] diese Felge fahren??
      ?(


      Gruß
      C

    • cuxi1704 schrieb:

      Hi,
      nun habe ich eine Angebot ob der Winterräder und ich denke drauf rum.

      - vier neue
      Votex `Abitos` Leichtmetall Winterkompletträder
      - mit
      205/55R16 94H Michelin Pilot Alpin PA2

      aber auf Felge
      7Jx16H2 ET42 LZ5 LK112 injkl. [lexicon]ABE[/lexicon]

      Frage:
      - darf ich diese Felge nun fahren oder nicht? Da in meinem Farzeigschein Teil 1 eben nur folgende eingetragen ist?
      7JX16 ET45 oder 7JX15 ET45
      - darf ich auf Grund der [lexicon]ABE[/lexicon] diese Felge fahren??
      ?(


      Gruß
      C

      Hat sich alles erledigt.
      Habe mir die [lexicon]ABE[/lexicon] senden lassen, ausgedruckt und war beim TÜV. Und ja darf ich fahren.
      :thumbsup:

      Gruß
      C
    • BernhardJ schrieb:

      Hätt' ich Dir auch sagen können

      aber so is besser... so hat der TÜV den schwarzen Peter
      wenn was nicht passt und die Rennleitung mal reklamiert... :D

      ohne die Felgen zu kennen und die ABE gesehen zu haben, hätte ich das so nicht bestätigt
    • Ich meinte das ja etwas anders, ohne direkten Bezug auf genau diese genannte Felge. Wenn in der [lexicon]ABE[/lexicon] dieser Felge ausdrücklich "Yeti" steht, so ist es egal was die [lexicon]COC[/lexicon] sagt, sie darf dem Yeti ohne weiteres angezogen werden.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 217.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Handtuch schrieb:

      Hallo Mi-go,
      dieses "andere" kann ich wohl auf mich beziehen, da ich anscheinend der Einzige bin, der hier diese Meinung vertritt. Ich versuche das noch mal zu begründen.

      Um Gottes Willen,

      das war keinesfalls gegen dich gemünzt. Es war halt noch im Gedächtnis...
      Deine Argumentation ist nachvollziehbar.
      Außerdem ist der Gesetzgeber inzwischen auch auf den bloßen Verdacht ... gekommen... Ist nicht inzwischen das Dreieck mit den Schneekristallen die offizielle Bezeichnung für einen Winterreifen? (ich habe heute Reifen an einem Wohnwagen gesehen, die eine M+S-Kennung hatten, aber definitiv KEINE Winterräder waren (null Lamellen)!)


      So long!


      LG
      Mi-go


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