Hallo zusammen,
da ich schon zwei Anzeigen wegen Betruges erstattet habe, kann ich auch was dazu beitragen.
Es ist auf jeden Fall Betrug, wenn ich eine Ware zum Verkauf anbiete, die ich nicht besitze und liefern kann. Wenn ich den Artikel nicht liefer, dann macht man sich des Betruges strafbar. Vorraussetzung, ich erstattet dem Käufer sein gezahltes Geld nicht.
In beiden Fällen habe ich die Ware nicht bekommen und mein Geld allerdings auch nicht. Die Täter wurden jeweils beide wegen Betruges verurteilt.
Gruss skijacke
@ skijacke:
das ist so halb richtig... um es mal mit einer vereinfachten Formulierung auf den Punkt zu bringen:
betrügen = täuschen, um sich rechtswidrig zu bereichern.
Und das muss keineswegs vorliegen, wenn ich etwas verkaufe, dass ich (noch) nicht habe - sondern nur, wenn ich weiß bzw. fest damit rechne, dem Gegenüber seine versprochene Leistung nicht zu gewähren.
Wenn ich erst später feststelle, dass ich den Kaufgegenstand meinem Käufer nicht verschaffen kann, dann ist das KEIN Betrug - und zwar selbst dann nicht, wenn ich ihm das Geld nicht zurück erstatten will! In diesen Fällen liegt nämlich keine Täuschung vor.
...die bloße Nicht-Erfüllung einer vertraglichen/gesetzlichen Pflicht stellt für keinen Betrug dar.
"Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
Das ganze rührt vermutlich vom typischen Halbwissen her, wie es der typische Ebay-Nutzer hat...
Ebay: man darf nichts verkaufen, was man nicht tatsächlich hat. Ist kein Gesetz, nur Ebay-AGB, und es hält sich auch niemand dran. Daß da dann gleich Betrug vermutet wird, liegt an den viele Ebay-Betrügern, die die angebotene Ware nie hatten und nie haben werden, aber trotzdem kräftig "verkaufen". Gibt ja genug Schnäppchenjäger, die ernsthaft glauben, es gäbe neue Laptops für die Hälfte des Fachhandelspreises.
Im wirklichen Leben außerhalb Ebays ist es dann was ganz anderes, wurde hier ja ausreichend beschrieben. Das Problem, das man als Käufer hat: erstens muss man dem Verkäufer mal nachweisen, daß er nie vor hatte die Ware zu liefern. schon schwer genug. Wenn der Verkäufer dann tatsächlich wegen Betruges verurteilt wird, bringt das dem Käufer aber trotzdem nicht sein Geld zurück. In der Regel ist es sinnvoller, rechtzeitig, so lange noch Geld da ist, den zivilrechtlichen Weg zu gehen, also Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher. Ob es dann Betrug war, kann man dann zusätzlich auch noch klären lassen.
Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
Wenn ich das alles als Nicht-Kaufmann und Nicht-Jurist lese, bestärkt mich mich das in meiner schon lange präsenten Annahme, dass unser Wirtschaftssystem in Teilen auf "Betrug" basiert.
"Betrug" in Anführungszeichen, damit niemand auf die Idee kommt, ich wollte irgendjemanden, der an unserem Wirtschaftsleben teilnimmt, im juristischen Sinne als "Betrüger" bezeichnen.
Das Problem, das man als Käufer hat: erstens muss man dem Verkäufer mal nachweisen, daß er nie vor hatte die Ware zu liefern. schon schwer genug. Wenn der Verkäufer dann tatsächlich wegen Betruges verurteilt wird, bringt das dem Käufer aber trotzdem nicht sein Geld zurück.
müssen doch auch den Letzten aufwecken.
@Harry App: Vielen Dank dafür!
Ich denke dabei auch an die länglichen Diskussionen in diesem Forum zum Thema Abwicklung eines Auto-Kaufs.
Ein "betrügerisches" 10 EUR-eBay-Geschäft mag man ja als Erfahrung abschreiben, aber einen Neuwagen-Kauf?
Wenn ich das alles als Nicht-Kaufmann und Nicht-Jurist lese, bestärkt mich mich das in meiner schon lange präsenten Annahme, dass unser Wirtschaftssystem in Teilen auf "Betrug" basiert.
"Betrug" in Anführungszeichen, damit niemand auf die Idee kommt, ich wollte irgendjemanden, der an unserem Wirtschaftsleben teilnimmt, im juristischen Sinne als "Betrüger" bezeichnen.
Das Problem, das man als Käufer hat: erstens muss man dem Verkäufer mal nachweisen, daß er nie vor hatte die Ware zu liefern. schon schwer genug. Wenn der Verkäufer dann tatsächlich wegen Betruges verurteilt wird, bringt das dem Käufer aber trotzdem nicht sein Geld zurück.
müssen doch auch den Letzten aufwecken.
@Harry App: Vielen Dank dafür!
ok, dann stellen wir das an dieser Stelle auch noch einmal richtig:
um an sein Geld zurück zu kommen, muss man dem Betrüger NICHT seine betrügerischen Absichten nachweisen! ...für diesen zivilrechtlichen (!) Geld-Rückzahlungsanspruch reicht es aus, dass man gezahlt und nichts dafür bekommen hat. (Ob ein Betrug vorliegt, ist dafür egal!)
Der Nachweis der betrügerischen Absicht muss nur erfolgen, wenn der Betrüger strafrechtlich (!) verurteilt werden soll! Hierbei geht es nicht um das Interesse des Käufers, an sein Geld zurück zu bekommen, sondern um das öffentliche Interesse, dass Betrüger bestraft werden (Geld- oder Freiheitsstrafe).
Und in diesem Fall muss auch nicht der Käufer irgend etwas nachweisen, sondern die Staatsanwaltschaft (bzw. der Richter).
"Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
Ich zitiere mal jemanden der mich eines besseren belehrte.
aber das stimmt so natürlich nicht. Das ist im Handel doch weit verbreitet, das Waren verkauft werden, die der Händler noch gar nicht hat, entweder, weil sie ihm erst noch geliefert werden, oder aber weil er sie selbst erst nach der Bestellung des Kunden seinerseits beim Lieferanten bestellt.
Ein Betrug wird erst dann daraus, wenn ich weiß, dass ich nicht verkaufen kann oder aber erst gar nicht verkaufen will. Das kann man hier aber sicher nicht unterstellen.
Es muss ja auch nicht jeder alles wissen, denn sonst wären Juristen arbeitslos.
Es ist aber auch nicht ganz so einfach, wie es häufig auf den ersten Blick erscheint, denn sonst würden Juristen nicht freiwillig einige Jahre mit der Ausbildung zubringen.
Insbesondere für Laien ist das Strafrecht und noch mehr das Zivilrecht teilweise kaum verständlich, und einfache Lösungen gibt es in der Juristerei nur ganz selten.
Deswegen bekomme ich immer Bauchschmerzen, wenn Leute nach Lektüre einer ganzen Seite in einer Zeitschrift glauben, das Mietrecht in allen Facetten zu kennen.
Grüße
Jan
VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD
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