Nun hat Micha in einem anderen Thread folgende Aussage getroffen:
Ist das so? Macht man sich damit dann sogar strafbar?Jemand der Sachen verkauft die er noch nicht besitzt begeht einen Betrug.
Ein Angebot bzw. eine Absichtserklärung, etwas zu einem bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt verkaufen zu wollen, stellt ja noch keinen Verkaufsvorgang dar. Auch ein Terminverkauf ist noch nicht die eigentliche Übereignung, sondern man verpflichtet sich nur eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem fixen Preis zu verkaufen.
Nach § 263 StGB muss ein Betrug auch vorsätzlich passieren, d.h. es muss eine Absicht bestehen, zum eigenen Vorteil das Vermögen eines anderen zu "beschädigen".
Besteht trotzdem die Gefahr, dass man sich durch das Anbieten einer Sache, die man noch nicht "besitzt", strafbar oder zumindest schadensersatzpflichtig macht?
LG lego63