Verkehrserziehung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Verkehrserziehung

      Da hier in einem anderen Fred der Eindruck enstanden ist, dass es völlig in Ordnung sei, auf einer sechsspurigen BAB in seiner Richtung dauerhaft auf der mittleren Spur zu fahren, hier mal eine kleine 'Aufklärung':
      In D herrscht 'RechtsfahrGEBOT', das bedeutet, dass man - so es der Verkehr zulässt - so weit wie möglich rechts zu fahren hat! Ausnahme: Stadtverkehr; dort kann - außer auf 'Motorstraßen' und 'Autobahnen' - die Fahrspur frei gewählt werden (mit normalem PKW ohne Anhänger!).
      Das Argument Ich werde dann ja nicht mehr 'reingelassen'! hat keine Gültigkeit! Niemand braucht bei normalem Verkehr 'reingelassen' zu werden. Vorausschauendes Fahren, mit Kontrolle der Spiegel (!), macht den Spurwechsel einfach! Übrigens: Rechtzeitiges Blinken (nicht erst eine Sekunde vor dem gewünschten Spurwechsel) hilft! Wie von Geisterhand wechseln dann doch etliche von der mittleren Spur nach links und man kann ausscheren! Die wissen dann nämlich, was man vor hat. Besonders wirksam bei dichterem Verkehr... :thumbup:
      Notorische Mittelspurfahrer verstoßen nicht nur gegen die StVO sondern sind auch ein erheblicher Staubilder! :thumbdown: Und erzeugen Gefahren, weil sie andere nötigen, ggf. von der rechten Spur bis auf die linke Spur zu wechseln, um rechtsgerecht zu überholen!
      Nicht immer (Ironie) sind Vorschriften/Gesetze Willkür... (auch wenn ich mir dafür wieder den Rüffel der Uncoolness einfange...aber ich möchte schon noch ein paar Tage leben...)

      So, freie Diskussion! Und bitte ohne persönliche Anfeindungen! ;)

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

    • Für mich gibt es da nichts zu diskutieren. Bin ganz Deiner Meinung. Mittelspurschleichern und notorischen Linksfahrern gehört in Anbetracht möglicher Folgen Ihres Fehlverhaltens der Führerschein entzogen, zumindest vorübergehend.
    • Hallo,
      und es sind ja auch viele Leute unterwegs, die nicht richtig hinschauen.
      Ich war gestern auch notorischer Linksfahren. Auf der AB Schild: wegen Straßenschäden linke Spur 120 km h, rechte Spur 80 kmh. Ich also links Tacho 130. Drängler von hinten, das ganze Paket Lichthupe zu dicht Hupe Faust usw. dann hat er rechts überholt. Mir war das ein Kopfschütteln wert .
      Ein Fahrer mittleren Alters - toll, so viel Blindheit.
      MFG
      Martin
    • ....und wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein........


      Zitat: Papa du hast vergessen zu blinken........Papa du hast nicht über die Schulter geblickt........Papa du fährst zu schnell....
    • Mein Senf dazu ...

      ... es lief im TV !

      Auf der B55a - am Ende der BAB4 in Richtung Zoobrücke Köln.
      Die Fahrbahn ist dreispurig und hier ist Tempo 80 erlaubt.
      Auf der linken Fahrspur fuhr ein Teilnehmer mit genau den vorgegebenen 80 km/h.
      Der übrige Verkehr fuhr rechts daran vorbei, trotz Starenkästen.
      Am Ende ist der Linksfahrer - trotz genau eingehaltenem Tempolimit - wegen
      • "unangepasster Geschwindigkeit"
      verdonnert worden. Wäre er ganz rechts gefahren, wäre das nicht passiert.
      Wie hoch die Strafe war, weiß ich nicht mehr. Aber ich meine mich erinnern zu können, dass da Punkte im Spiel waren.

      Gesehen habe ich das in einer der vielen TV-Auto-Sendungen
      und es hatte mich interessiert, weil ich da auch oft unterwegs bin.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • was macht man da?

      häufiges problem auf der a24/richtg. hh im raum brandenburg: relativ langsamer kolonnenverkehr auf der linken spur, obwohl rechts alles frei ist!
      warum sollte man da nicht evtl. rechts mit angemessenem tempo vorwärts fahren, d.h. an der kolonne vorbei, oder muss man bremsen, um rechts langsamer zu sein als die links schleichende kolonne?
      schönen abend noch!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden (§ 7 Abs. 2 StVO).
      oder
      Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2 StVO).

      Q5-Killer schrieb:

      So, freie Diskussion!

      Warum? Ist doch vom Gesetzgeber festgelegt 8)
    • Mounty schrieb:

      Sucht und liest mal: StVO zu Zeichen 340 Leitlinie --> Absatz d)

      Gruß
      Mounty

      Was soll uns dieser Beitrag sagen? Naja, ich zitiere mal den Absatz, damit nicht Jeder suchen muss:

      StVO schrieb:

      Die Markierung bedeutet:
      ...
      d) sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstrei-fen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbie-gens einordnen;

      Schwammig. Da kann sich praktisch Jeder Mittelspurfahrer drauf berufen und nur ein Richter kann den Einzelfall entscheiden. :(
      Ich finde die Regelung gar nicht schlecht, aber nur so lange dadurch kein Stau entsteht. Normaler weise halte ich mich rechts und muss dann auch mal nach ganz links, um mich wieder ganz rechts einzuordnen. Das hält wach und manche Träumer merken dadurch, dass rechts frei ist und ziehen rüber.
      DON'T PANIC!
    • Ausnahmen vom Verbot rechts zu überholen (außerorts)

      müderWilli schrieb:

      Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden (§ 7 Abs. 2 StVO).
      oder
      Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO).

      Ich frage mich, warum die da zwei Absätze draus gemacht haben. ?(
      Ah, ja. Könnte der Unterschied in den "Fahrzeugschlangen" und dem "mit äußerster Vorsicht rechts überholen" durch ein einzelnes Fahrzeug liegen?

      Erinnerungen aus meiner Fahrschulzeit aus den 80ern:
      Es darf (maximal 20 km/h schneller) rechts vorbei gefahren werden, wenn links eine Kolonne max. 60 km/h fährt und rechts max. 80 km/h gefahren wird.
      DON'T PANIC!
    • schrauberass schrieb:

      ....und wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein........
      Ha ha...ich bin sicher nicht von Fehlern frei! :| Ich kann auch nur sagen, wie es sein sollte...und ich versuche mich i.A. daran zu halten...ich fahre allerdings auch (meistens) rechtzeitig los...


      Ich ertappe mich schon des öfteren dabei, gegen meine eigene Überzeugung Verkehrsdelikte zu begehen. Deshalb ist's absolut richtig: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Tennisball... 8| 8o

      LG 'Aufklärer' Markus

      P.s.: BTW...interessante Diskussion...
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Q5-Killer ()

    • Stimmt, da hast du wohl Recht.

      Ich bin über diesen Satz gestolpert, da hatte ich die Autobahn ausgeschlossen.
      Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbie-gens einordnen;

      Grüße
      Carsten
    • tagtäglich

      Hallo Freunde

      Notorische Mittelspurfahrer gibt es viele. Auf meinem Arbeitsweg erlebe ich sowas ständig. Obwohl die rechte Spur frei ist und vielleicht in 1 Km Entfernung ein LKW zu sehen ist wird mittig oder gleich links gefahren. Ich hatte die Diskussion mal auf Arbeit angefangen... da gibt es doch wirklich welche die sagen "rechte Spur LKW, mittlere für normale PKW, links für die Heizer..." ?????????????? Hää geht´s noch hab ich dann gefragt. Fleppe wohl bei Neckermann gekauft? "Neckermann macht´s möglich" Es gibt ein Rechtsfahrgebot! Aber die waren halt von Ihrer Meinung nicht ab zu bringen.. Rechts ist nur für LKW. OK. :whistling: Dann muß ich wohl in Zukunft immer von ganz rechts nach links um so einen Mittelspurschleicher zu überholen obwohl rechts frei ist.. Solche Fahrmanöver wecken aber wirklich manchmal welche auf. Die bekommen dann mit das man rechts ankommt dann ganz links rüberzieht und gleich danach wieder ganz rechts rüber zu fahren... Aber es gibt auch unbelehrbare. Häufig sieht man auch das man rechts fährt, von hinten einen angedonnert kommen sieht (natürlich mittig oder auch gleich links) und der einen sieht und gleich ganz links rüber zieht.. Man könnte ja unverhofft in die mittlere Spur wechseln... Solche sind für mich Angsthasen... Heizen können sie.... aber aus Angst vor eventuellen Blokierern fahr ich lieber gleich gaaaaaaaaz links....

      Sorry Satzbau usw... für´n a.....


      Lg Mario
      -----LIFE IS SIMPLE-----
      Essen-Schlafen-YETI fahr´n
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