Rote Nummer

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rote Nummer

      Ich mache mal lieber einen neuen Fred auf...
      Herkunft:
      [ Anbauteile außen ] Wohnwagen-Caravan-Rückspiegel

      Nach Erkundigungen im Internet werde ich statt einer roten 06er Nummer, lieber ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das sind die mit dem gelben Streifen auf der rechten Seite.
      Die Kosten sind mit 10,50 Euro überschaubar (Zulassungsstelle), ich brauche nur ein Kennzeichen (da Wohnwagen) und meine Versicherung deckt das ganze (die wollen ja, dass ich den Wagen bei ihnen versichere).
      Der große Vorteil beim Kurzzeitkennzeichen ist die Geltungsdauer von 5 Tagen. So kann ich es am montags beantragen und habe bis freitags Zeit, den Wagen zu überführen, ggf. umzurüsten (z.B. Reifen) und beim TÜV zur Vollabnahme vorzustellen.

      Zwar sind Kennzeichen ausschließlich nationalem Recht vorbehalten, aber dank EU darf ich mit diesem Kennzeichen auch in die Mitgliedsländer (und die Schweiz; aber nicht nach Norwegen).


      LG
      Mi-go


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

    • ich werd' mir wohl auch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, allerdings für keinen Wohnwagen, sondern für meinen neuen Yeti, den ich hoffentlich Freitag abholen kann.

      ...allerdings sind Kurzzeitkennzeichen nicht mehr rot, sondern schwarz!? ..oder ist das bei Wohnwagen anders?

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • ToddBeamer schrieb:

      ...allerdings sind Kurzzeitkennzeichen nicht mehr rot, sondern schwarz!? ..oder ist das bei Wohnwagen anders?

      Ja und Nein. In der Reihenfolge der Fragen. :D

      mi-go schrieb:

      ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das sind die mit dem gelben Streifen auf der rechten Seite.

      Ich bin hier vom deutschen Standard ausgegangen: Schwarze Schrift auf weißem Grund. 8o
      Vorne steht dann HSK (wenn ich es hier beantrage) und dahinter eine Zahlenkombination. An der rechten Seite steht auf gelbem Grund dann das Datum bis zu dem das Kennzeichen gültig ist, also z.B. (Ausgabetag heute)
      14
      07
      12

      Kosten sind übrigens überschaubar: Die Fahrzeugversicherung wird um 5 Tage zurückdatiert.

      Für weitere Infos guckst du hier:
      de.wikipedia.org/wiki/Kurzzeit…ichen#Kurzzeitkennzeichen


      LG
      Mi-go


    • Ja, die sind schwarz mit einem gelben Feld für das Ablaufdatum. Siehe bei Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kenn…nd%29#Kurzzeitkennzeichen

      Da steht auch dies:

      Wikipedia schrieb:

      Ausland

      Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung).
      DON'T PANIC!
    • Handtuch schrieb:

      Da steht auch dies:

      Zitat von »Wikipedia«
      Ausland

      Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung).


      Ja, aber weiter steht da auch:
      "Für Auslandsfahrten werden die nationalen Zulassungsdokumente durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt.
      ...
      Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie beispielsweise den Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen."


      LG
      Mi-go


    • mal eine Frage am Rande:
      mit Kurzzeitkennzeichen darf ich mein Fahrzeug nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen, wenn es abgelaufen ist - stimmt das?!? ?(

      ....ich wollte meinen Yeti nämlich evtl. erst zulassen, wenn ich mein bisheriges Auto verkauft habe. Aber da ich kein Privatgrundstück habe, stellt sich dann die Frage: wohin damit?! :-/

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • ToddBeamer schrieb:

      mit Kurzzeitkennzeichen darf ich mein Fahrzeug nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen, wenn es abgelaufen ist - stimmt das?!?

      Ja, ist im Prinzip dann so als hättest du keine Schilder drauf (Fahrzeug ist dann ja auch nicht mehr versichert).

      @mi-go:
      Bring einen Edding mit, ich habe noch zwei Kurzzeitkennzeichen vom Yeti hier liegen :D (nein, ist nur ein Spaß, die bleiben natürlich hier...)
      LG
      SBorg

      Schlecht Autofahren kann ich richtig gut...

      Projekte: kompatibles Navi | Ambibeleuchtung + bel. Schalter | Homelink
      Verkäufe: derzeit nix im Angebot...
    • ToddBeamer schrieb:

      mal eine Frage am Rande:
      mit Kurzzeitkennzeichen darf ich mein Fahrzeug nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen, wenn es abgelaufen ist - stimmt das?!?

      Im schlimmsten Fall kleben sie dir einen großen roten Zettel auf die Windschutzscheibe und setzen eine Frist zur Beseitigung. Danach kommt der Abschleppwagen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen waren wie folgt:

      Zulassungsstelle 10,50 Euro
      Kennzeichen 8,50 Euro (vor Ort)
      Versicherung: unbekannt, da sie mit der künftigen Versicherung verrechnet wird.

      Nummernschild anschrauben, Hersteller und [lexicon]FIN[/lexicon] in beiliegendes Formblatt eintragen. Unterschrift. Fertig.


      LG
      Mi-go


      P.S. Deutsche Kennzeichen passen NICHT in niederländische Kennzeichenhalter, da etwas zu hoch...


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