Kupplung + Getriebe nach 43.000Km/ 20 Monaten defekt 0 Garantie!

    • [ Kupplung ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Kupplung + Getriebe nach 43.000Km/ 20 Monaten defekt 0 Garantie!

      Hallo Yeti Freunde,

      leider weilte meine Freude an meinem Yeti nicht so lange! Seit letzter Woche weilt er in einer SKODA-Vertragswerkstatt. In der Kupplung ist ein Riss und die defekte Kupplung soll dann auch das Getriebe beschädigt haben.
      Skoda verweigert die Garantieleistung da wir angeblich in den unteren Gängen ( 1+2 ) mit zu hoher Drehzahl oder Geschwindigkeit gefahren sein sollen.
      Kosten der Reparatur € 2.300,--
      Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir etwas dazu sagen/ schreiben.

      Viele Grüße
      Luko :)
    • Und, was war wirklich? Heutzutage speichern die Steuergeräte eine Menge Daten, darüber sollte man sich im Klaren sein. Wenn du aber ganz normal gefahren bist, wirkt die Einschaltung eines Anwaltes unter Umständen Wunder.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Hallo Luko,

      zunächst einmal mein Mitgefühl für deinen Schaden. Risse in der Kupplung gehören nicht gerade zu Schäden, wie sie häufig vorkommen, so dass die Vermutung naheliegt, dass die Kupplung mit einem Materialfehler behaftet war. Da das erste halbe Jahr, in dem der Händler die Beweislast trägt, bereits abgelaufen ist, müsstest du den Beweis eines Materialfehlers erbringen, was im Zweifel nur durch ein teures Sachverständigengutachten möglich sein wird. Kommt der SV zum Ergebnis, dass ein Materialfehler vorlag, greifen die Gewährleistungsansprüche und Skoda muss nicht nur auf seine Kosten den Schaden beheben sondern auch noch den Gutachter bezahlen.

      Im Falle, dass es kein Materialfehler war, hast du zunächst die A-Karte, denn dann hast du nicht nur die Gutachterkosten an der Backe sondern bist auch darauf angewiesen, dass der Schaden noch unter die Herstellergarantie fällt und da gibt es eben viele Ausnahmen, bei denen Garantieansprüche entfallen. So auch, wenn der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde. Genau das wirft man dir hier vor. Allerdings: Hier liegt die Beweislast m.E. bei Skoda, d.h. man müsste dir erst einmal nachweisen, dass du deinen Yeti in kleinen Gängen zu hochtourig gefahren hast, wobei dieser Umstand erst dann erfüllt sein dürfte, wenn die Drehzahl in den roten Bereich reingeht. Du müsstest bei deiner Werkstatt also erst einmal herausbekommen, was sie zu der Behauptung zu hoher Drehzahlen veranlasst.

      Wie Harry App schon geschrieben hat, werden viele Daten gespeichert. Ob darunter auch die gefahrenen Drehzahlen gehören, weiß ich nicht. Sollte dies so sein und sich dadurch die Behauptung der Werkstatt belegen lassen, wird es in der Tat schwierig für dich, hier Ansprüche zu begründen. Die Einschaltung eines mit dieser Materie vertrauten Anwalts könnte hilfreich sein, zumindest, wenn du rechtsschutzversichert bist. Falls du nicht rechtsschutzversichert bist, würde ich mit diesem Schritt allerdings noch warten, bis klar ist, ob dir die Werkstatt ein Fehlverhalten nachweisen kann.

      Andreas
    • Das ist absoluter schwachsinn was man dir da weiß machen will.Du kannst wenn du willst von deinem Zuhause bis zum Nordpol im 1 oder 2. Gang bei Umdrehungen von 5000 fahren ohne das dir da einer was kann....das ist auch nicht mutwillig sondern mutwillig ist wenn ich mit 50 kmh den Bürgersteig hoch fahre aber nicht wenn ich zb stark beschleunige usw...das MUSS das Auto aushalten.Was machst du denn auf der Autobahn auf dem Beschleunigungsstreifen??? Soll man da dann laut Skoda im 6. Gang bis maximal 2000 Umdrehungen beschleunigen und dann rollen lassen???Was hat denn die Drehzahl des Motors mit den Gängen zu tun? Wenn ich zb nach München fahre und im 5. Gang bei 5500 Umdrehungen fahren will und auch frei ist und dann ein Schaden ist heist es du bist zu schnell auf der Autobahn gefahren???

      Das ist ein Materialfehler......

      Gruß aus Hilden
    • Im Normalfall sollten doch alle Gänge bis Drehzahlbegrenzung ausfahrbar sein. Die Betriebsanleitung gibt da wenig Hinweise auf Drehzahl- und/oder Zeitbeschränkungen der einzelnen (vor allem tieferen) Gänge hin. Einen Defekt an Kupplung/Getriebe durch einen Fehler des Fahrers kann ich mir vorstellen bei abrupter Lastumkehr, d.h. wenn man sich zu tief verschaltet hat oder beim Schaltversuch ohne auszukuppeln - dann aber eher am Getriebe.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • DriverHilden schrieb:

      Das ist absoluter schwachsinn was man dir da weiß machen will

      Ja, ich halte das auch für sehr weit hergeholt, bin allerdings technisch nicht so versiert, dass ich das beurteilen kann. Meinen o.a. Beitrag (Nr. 5) muss ich aber noch insoweit ergänzen, dass die Werkstatt nicht nur einen unsachgemäßen Umgang nachweisen muss sondern auch, dass dieser Umstand, sollte er tasächlich vorgelegen haben, für den Schaden ursächlich geworden ist. Und das könnte schwierig werden, weshalb ich die Chancen von Luko hier gar nicht so schlecht einschätze.

      Andreas
    • Die Drehzahl des Motors wird begrenzt, aber nicht die Drehzahlen im Getriebe. Wenn ich mit hoher Geschwindigkeit einen zu niedrigen Gang reinhaue, dann gibt es unter Umständen einen enormen Drehzahlunterschied zwischen der elektronisch begrenzten Maximaldrehzahl des Motors und der Drehzahl, die das rollende Auto rein mechanisch durch die Kupplung und das Getriebe an den Motor zurück zu geben versucht. Das funktioniert rein mechanisch und dort kann kaum etwas begrenzt werden. Diese enorme Drehzahlunterschiede können durchaus zerstörerisch wirken.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Bei 200 Sachen den ersten Gang rein, und die Kupplung sausen lassen... sowas ist ganz sicher kein Garantiefall.
      Auch ohne solche mutwillige Zerstörung kann bei Nutzung der Motorbremse bergab, oder einfach indem man sich verschaltet, schon einiges schiefgehen. Solche Betriebszustände werden dann gespeichert, und die Werkstatt bzw. Skoda sieht, daß es eben kein Produktionsfehler war. Da muss man mal einen Moment ehrlich zu sich selbst sein, und man weiß, was da gespeichert sein könnte, und ob es sich lohnt, da einen Anwalt drauf anzusetzen.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Bei 200 Sachen den ersten Gang rein, und die Kupplung sausen lassen... sowas ist ganz sicher kein Garantiefall.
      Auch ohne solche mutwillige Zerstörung kann bei Nutzung der Motorbremse bergab, oder einfach indem man sich verschaltet, schon einiges schiefgehen. Solche Betriebszustände werden dann gespeichert, und die Werkstatt bzw. Skoda sieht, daß es eben kein Produktionsfehler war. Da muss man mal einen Moment ehrlich zu sich selbst sein, und man weiß, was da gespeichert sein könnte, und ob es sich lohnt, da einen Anwalt drauf anzusetzen.
      wer Schaltet denn beim Yeti bei 200 Sachen???? und es gibt Getriebesperren die ein "verschalten" nur mit gößter Gewalt zulassen. auf deutsch du bekommst bei 100 kmh keinen 1. Gang geschaltet............ausser mit purer Gewalt und ich glaube das sowas kein "normaler Mensch" freiwillig mit seinem Auto macht....

      Leßt mal bitte sein posting...Da steht nichts davon das ihm vorgeworfen wird das er sich verschaltet hat oder das er mit Gewalt die Gänge reingehauen hat sondern das er in den.... siehe oben.....

      Gruß aus Hilden

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DriverHilden ()

    • Ich denke hier wird eindeutig dad kuppeln mit hohen Drehzahlen gemeint sein. Da gibt es typische Schadensbilder wenn die Kupplung quasi als drehmomentwandler benutzt wird.
    • Ich glaube, dass es jetzt wenig Sinn macht darüber zu spekulieren, was konkret die Werkstatt dem Thread-Ersteller vorwirft. Möglicherweise weiß er das selber noch nicht so genau. Also Luko, lass dir von deiner Werkstatt bitte eine genaue Erklärung dafür geben, was du angeblich falsch gemacht hast und wie sie zu dieser Annahme gelangt. Wenn du das Ergebnis dann hier postest kann man dir vielleicht mit Ratschlägen helfen.

      Andreas
    • Anderes Beispiel

      Hallo Freunde
      Paßt evtl. nicht ganz, aber ich hatte damals einen Favorit SilverLine. Nach Kurzer Zeit ging er schlecht zu starten bis er irgendwann gar nicht mehr anspringen wollte. Das damalige Autohaus meinte wenn es der Zündverteiler ist (hatte der noch) dann muss das vom Kunden selbst bezahlt werden genauso wie die Kerzen. Das wollte ich nicht verstehen da der erst ca 15000Km weg hatte. Autohaus bestand aber drauf das die "Kleinteile" vom Kunden selbst zu bezahlen sind. Das habe ich aber nicht einsehen wollen da selbst nach 15000Km noch keine Kerzen und auch kein Verteiler kaputt sein sollten. Er wollte das Auto jedenfalls nicht reparieren und ich bestand auf meiner Garantie. Ein Anruf bei Skoda Deutschland brachte mir dann aber den gewünschten Erfolg. Die meinten das nach so kurzer Zeit selbst ein Kabelschuh für 5 Pfennige eine Garantieleistung wären. Sie setzen sich darauf hin mit dem Autohaus in Verbindung und den nächsten Tag konnte ich meinen Wagen holen. Die gleichzeitig beauftragte Inspektion wurde mir dann komischerweise bis auf das Öl auch nicht in Rechnung gestellt.Es war letztenendes das Zündmodul welches defekt war. Ein Anruf bei einem anderen Haus (wo auch nun mein Yeti her ist) bestätigte mir meine Meinung. Er meinte bring das Auto zu mir ich reparier dir das, die Garantiekosten bekomme ich als Händler schon.... Ich darauf, ja würde ich gern aber der fährt ja nicht mehr....
      Danach haben die mich auch nie wieder gesehn. Seither bin ich bei Autohaus Ufer in Halle....

      Lg Mario
      -----LIFE IS SIMPLE-----
      Essen-Schlafen-YETI fahr´n
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