Welche Felgen- und Reifengrößen habt ihr ab Werk im Schein eingetragen?

    • [ Reifen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Jetzt ist mir noch eine Idee gekommen und gleich Fragen dazu:

      Wo könnte man herausfinden, ob ich auf die serienmäßige 7Jx16 Yeti-Alufelge auch Reifen der Größe 205/60 R16 montieren dürfte und dabei dann auch die Schneeketten aufziehen dürfte???

      Ansonsten habe ich hier eine eventuell interessante Felge gefunden:

      cgi.ebay.de/4-Neue-MAM2-Alufel…elgen?hash=item3efe3999f2

      Frage an die Spezialisten: Der Verkäufer gibt an, dass es dazu gibt ein "Gutachten zur [lexicon]ABE[/lexicon]" und schreibt auch "In der [lexicon]ABE[/lexicon] vermerkte Reifengrößen: 205/60R16 >u.a.<".
      Darf ich dann die Felge und den/die dort genanten Reifen auf dem Yeti ohne neue Abnahmen und Eintragungen fahren?


      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Das hängt ganz von der ABE und dem Gutachten ab.
      Findest Du die in meinem Beitrag # 10 zitierten Absätze in Gutachten und ABE wieder, dann ja.
      Du kannst den Verkäufer ja fragen ob in der ABE eine Befreiung von den Bestimmungen des § 27 StVZO eingetragen ist.
      Für die von mir angesprochenen Borbet Felgen schreibt das Gutachten für den Yeti zu mindestens keine Abnahme vor, die ABE habe ich noch nicht gefunden, werde aber weiter am Ball bleiben.
      Ich favorisiere übrigens auch Reifen mit
      205/60R16 M+S
      Den von Dir angesprochenen Cooper Weather-Master S/T2 habe ich mir einmal angeschaut, bei Nässe soll er ja etwas schwächeln.

      Gtuß Martin

      PS.
      Habe die ABE gefunden, geht ohne Eintragen

      Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Luke ()

    • Danke Martin! Weißt Du vielleicht, welchen Mittellochdurchmesser der Yeti braucht? In der Borbet [lexicon]ABE[/lexicon] stehen nämlich 3 Felgen mit ET 45 mm und Lochkreis 112/5.

      Ja, die Cooper sind bei Nässe nicht so gut, sind aber für mich Kompromissreifen mit guten Eigenschaften auf Schnee und im Gelände.

      Grüße - Bernhard
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    • Bei der Borbet Felge stehen folgende Daten im Gutachten:

      Radtyp:
      CA 70638
      Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
      Radausführun:
      Lk 112
      Radgröße: 7 J x16 H2
      Einpreßtiefe: 50 mm
      Lochkreisdurchmesser: 112 mm
      Lochzahl: 5
      Mittenlochdurchmesser: 72.6 mm
      Zentrierart: Mittenzentrierung
      Zentrierring: BO?72,5/?66,6
      geprüfte Radlast: 700 kg
      bei Reifenabrollumfang: 2200 mm

      Da die Felge für den Yeti zugelassen ist, sollte der genannte Mittenlochdurchmesser von 72,6 mm auch passen.
      Zu Deinem Reifen habe ich folgendes gefunden:

      205/60 R16 92T - Weathermaster ST2
      Winterreifen für SUV/Offroad-Fahrzeuge mit symmetrischem, nicht laufrichtungsgebundenem Profil. Reifenbreite 205mm, geeignet für 16-Zoll Felgen, Geschwindigkeitsindex: T (zugelassen für Geschwindigkeiten bis 190km/h), Lastindex: 92 (Tragkraft pro Reifen 630kg).

      Bei einer max. Achslast von 1250 kg (beim TDI 103 kW 4x4) sollte der Lastindex 92 eigentlich reichen und da nicht laufrichtungsgebunden würde er sich auch als Ersatzrad eignen.

      Gruß Martin

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Martin42 ()

    • Zu den von mir vorgeschlagenen Felgen (MAM2-7516 bei Ebay in Beitrag Nr. 16) habe ich auch das TÜV-Gutachten gefunden. Leider sind bei diesen Felgen nur für die [lexicon]Reifengröße[/lexicon] 205/55 R16 feingliedrige (12 mm) Schneeketten zugelassen. Also für 205/60 R16 auch Fehlanzeige.

      Das Gutachten zu den von Dir vorgeschlagenen Felgen Borbet CA 70638 am Yeti habe ich jetzt auch gefunden:

      http://interpneu.jfnet.de

      Da sehe ich nur eine Unstimmigkeit: Nämlich den Mittellochdurchmesser/Zentrierring. Ich habe herausgefunden, das der Yeti zweifelsfrei einen Mittellochdurchmesser von 57,1 mm hat. Der Zentrierring im Gutachten ist aber mit 72,5 auf 66,6 angegeben. Es müßte dann aber für den Yeti einer mit 72,5 auf 57,1 mm sein.

      Ansonsten steht beim Yeti und Reifen 205/60 R16 die Auflage A93 (feingliedrige Schneeketten erlaubt). Ich überlege nur noch, ob die Auflagen A02 bis A10 (letzte Spalte) nur für den obersten Reifen gelten, oder für alle Reifengrößen bis nach unten? Ich schätze aber, für alle.

      A9 wäre nämlich dann:

      "A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird."

      Also wären die feingliedrigen Ketten ausdrücklich nur bei Reifen mit Auflage A93 in Spalte 3 verwendbar.
      Hoffentlich habe ich das so richtig verstanden ;~)

      Grüße - Bernhard
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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Luke ()

    • Martin, ich sehe gerade in dem Borbet Konfigurator, dass für den Yeti die Felge CA70645/112SLVW (zweite von Oben bei den 16 Zoll CA ganz links) die richtigere wäre. Diese hat eine ET von 45 mm und Mittellochdurchmesser von 57.06 mm. Bei dieser Felge mit ET 45 mm fällt lediglich der eh uninteressante Reifen 225/50 R16
      bei den Ketten heraus, der angepeilte 205/60 R16 ist nach wie vor für feingliedrige Ketten zugelassen.

      Grüße - Bernhard
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Für mich wäre noch interessant in die [lexicon]ABE[/lexicon] der Yeti Original-Alufelge 7Jx16 MOON hereinzuschauen, zwecks Ermittlung zugelassener Bereifung.
      Da müßte man aber erst den Felgen-Zulieferer ausfindig machen und schauen, ob er auch frei am Markt anbietet.

      Grüße - Bernhard
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    • Ja, möchtest Du die verstehen? Dann solltest Du halt gezielter fragen ;~)

      Grüße - Bernhard
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    • Im Beitrag # 2 hat ?Bonsai-San? die Liste mit der Serienbereifung bereits eingestellt, dort ist ja die von uns gewünschte Größe nicht verzeichnet.
      Ob die MOON Original-Alufelge auch unter anderem Namen als Leichtmetallsonderrad mit ABE angeboten wird,ist schwer zu sagen.
      Leichtmetallsonderräder haben immer eine KBA- Nummer von außen gut sichtbar.
      Gibt man die im Internet ein, wird man in der Regel schnell fündig.
      Die Original-Alufelgen bei meinem Passat haben von außen z.B. keine KBA- Nummer und auch keine extra ABE. Ich denke über diesen Weg kommen wir nicht weiter.


      Gruß Martin
    • @ michel_sichel
      Im Kern geht es darum, das der 205/60 R16 Reifen durchaus Vorteile gegenüber dem eingetragenen 205/55 R16 Reifen hat.
      1. Höhere Flanken und damit geriere Gefahr die Felgen zu beschädigen
      2. Höhere Bodenfreiheit und damit geringere Gefahr aufzusetzen
      3. Geringere Tachoabweichung, unter 1% zu 3,2%
      4. Mit Passender Felge auch für Schneeketten zugelassen.

      Gruß Martin
    • Auf der anderen Seite kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen, dass die MOON Felge für den Yeti nur für eine einzige [lexicon]Reifengröße[/lexicon] geeignet und zugelassen sein soll. Aber Du hast recht, die Recherche kann schwierig sein.

      Grüße - Bernhard
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