Welche Felgen- und Reifengrößen habt ihr ab Werk im Schein eingetragen?

    • [ Reifen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Welche Felgen- und Reifengrößen habt ihr ab Werk im Schein eingetragen?

      Ich überlege gerade eine vernünftige Lösung der Räder fürs Gelände und habe auch einiges an Stahlfelgen hier herumliegen, deswegen würde mich interessieren, welche Größen von Felgen und Reifen (inkl. Einpreßtiefen ET) im Schein ab werk stehen.

      Bitte um Rückmeldungen, sowohl über Stahlfelgen als auch Alufelgen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Danke erstmal! Kann jemand bitte bestätigen, dass im Schein genau diese 5 Einträge stehen, da ich ja noch gar keinen Yeti und den Schein dazu habe :sad:

      Aber hoppla! Was sehe ich da? Dürfen auf die Alufelgen keine Schneeketten rauf? Kennt jemand den wahren Grund dafür? Das wäre ja wieder richtig schwach... :motz:

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • die Zeiten in denen die [lexicon]Reifengröße[/lexicon] alle im Schein eingetragen sind sind leider vorbei, max. 2 Stück

      deswegen haben die Hersteller listen erarbeitet welche Kombinationen auf deinem Auto zugelassen sind
    • Sorry, habe irgendwie nicht mitbekommen, dass sich hier bei den Vorschriften etwas geändert hat. In den alten bzw. neuen Scheinen gab/gibt es die Möglichkeit 2 bzw. 3 Reifentypen einzutragen, aber weitere Möglichkeiten wurden dann auf jeden Fall in den freien Bemerkungen eingetragen. Seit wann hat sich die Eintragungsspflicht geändert?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

      Zulassungsbescheinigung
      Teil I (Fahrzeugschein)

      Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die
      neuen Papiere. So wird in Deutschland in Teil I Ziffer 15
      (Bereifung) beispielsweise nur noch eine [lexicon]Reifengröße[/lexicon] eingetragen.
      de.wikipedia.org/wiki/Zulassun….A0I_.28Fahrzeugschein.29
      Ich esse nur Fleisch aus Massentierhaltung, ich finde es unfair glückliche Tiere zu schlachten
      Gruß Erik.Ode
    • "Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) mit entsprechender Referenzierung (im Fall der Reifenbindungen zum Beispiel zur Ziffer 15) erfolgen, dies wird aber offensichtlich regional nicht einheitlich gehandhabt."

      :-??

      Was heißt denn "regional nicht einheitlich"? In Bayern ja, in Niedersachsen nein, oder wie? Oder für BMW ja, für Skoda nein?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Seit 1. Oktober 2005 ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I, in Deutschland den, Fahrzeugschein,den [lexicon]Fahrzeugbrief[/lexicon] die Zulassungsbescheinigung Teil II.
      In den neuen Papieren ist, in diesem Zusammenhang das Feld -K- Nummer der EG-Typgenehmigung oder [lexicon]ABE[/lexicon] wichtig.
      Über diese Nummer finden Zulassungsstelle, Polizei, TÜV und auch Reifenhändler alle technischen Daten (und auch alle zulässigen Rad/ Reifenkombinationen) für dieses Fahrzeug.
      Beim Kauf bekommst Du, (eigentlich seit 1997) zwingend, die COC-Papier, auch EWG- Übereinstimmungsbescheinigung ausgehändigt in der eben alle diese Daten (oft in Englisch) zu deinem Fahrzeug aufgeführt sind.
      Alle individuell für Dein Fahrzeug abgenommenen Umbauten oder Rad/ Reifenkombinationen werden dann in Feld -22- eingetragen.
      Haben die Teile eine [lexicon]ABE[/lexicon], brauchen sie in der Regel auch nicht eingetragen werden, außer in der [lexicon]ABE[/lexicon] steht etwas von Abnahme in den Bemerkungen.
      Gerade hier macht jede Zulassungsstelle aber ?was sie will?.

      Gruß Martin
    • Zu meinem jetzigen Fahrzeug (entwickelt und gebaut in Europa, Bj. 1999) habe ich weder ein "COC-Papier", noch eine "EWG- Übereinstimmungsbescheinigung" bekommen. Die 3 Zugelassenen Reifen+Felge-Kombinationen sind einfach im Schein eingetragen (teils unter Bemerkungen), danach habe ich mich wenig um solche Sachen gekümmert, daher mein Unwissen.

      Was bedeutet das jetzt konkret für den Yeti? Was darf ich da jetzt ohne TÜV-Abnahme montieren?

      Und was könnte gehen, wenn ich es abnehmen und eintragen lasse? Bitte um Tipps.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Was bedeutet das jetzt konkret für den Yeti? Was darf ich da jetzt ohne TÜV-Abnahme montieren?
      Das kommt darauf an

      Such einmal im Netz nach:
      >ABE Alufelgen Skoda Yeti<
      Viele Anbieter haben Verwendungslisten und Gutachten als PDF auf Ihren Seiten
      Darin musst Du dann Blättern was für Auflagen es für das Jeweilige Fahrzeug gibt.

      Das liest sich dann z.B. so:

      A02
      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die [lexicon]ABE[/lexicon] des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

      Mächtig viel ?Amtsdeutsch?, aber da musst Du dann durch

      Gruß Martin
    • Och du meine Güte. Ich mußte die zitierten Sätze 3 x lesen, um sie mindestens "schemenhft" zu verstehen.
      Trotzdem, vielen Dank! Werde mal weiter im Netz recherchieren.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Jetzt wollte ich nochmal fragen, da vielleicht vorher ein wenig untergegangen:

      Weiß jemand, wieso man die 215 und 225 Reifen (Serienbereifung auf Alu) des Yeti NICHT mit Schneeketten fahren darf?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Obwohl beim Yeti die Radkästen nicht gerade klein sind, muss auch mit Schneeketten immer die Freigängigkeit der Räder im Radkasten gewährleistet sein auch voll eingefedert und Lenkung am Anschlag.
      Von Borbet gibt es aber auch Felgen da sind weitere Reifen mit Schneeketten zulässig:
      205/55R16 M+S A93)
      205/60R16 M+S A93)
      215/55R16 A93)
      225/50R16 A93)

      A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

      Um die Sache komplizierter zu machen muss man beim Kauf der Schneeketten auch noch auf deren Glieder dicke achten, hier max. 12mm.

      Gruß Martin
    • Hallo Bernhard,

      grade habe ich meine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (ein unscheinbares weißes A4-Blatt...) mit der PDF-Datei aus Beitrag 2 verglichen. Die Angaben für den 1.8 TSI stimmen überein. Das sind die oberen Räder auf der 2. Seite. Die Unteren sind wahrscheinlich für den leichteren 1.2 TSI. Du kannst also davon ausgehen, dass Räder in den angegebenen Größen ohne Weiteres gefahren werden dürfen.
      Welche Größen zusätzlich genehmigungsfähig sind, darfst Du mich nicht fragen... :wink:
      Was bei Deinen Nachforschungen zu Geländereifen raus kommt, würde mich auch interessieren.
      Eine Vermutung zu den Schneeketten: Die 215er haben einen größeren Durchmesser als die Winterreifen. Heute beim Reifenwechsel ist mir aufgefallen, dass ein Teil der Plastikverkleidung relativ nah am Hinterrad sitzt, weshalb auch immer. Dadurch könnte der Raum für Schneeketten eng werden.
      DON'T PANIC!
    • Also die Schneeketten-Fähigkeit ist für mich ein absolutes Muß. Die 215/60 auf 16 Zoll und 225/50 auf 17 Zoll (rchnerische Radvolumen ca. 74,5 Liter bzw. 76,2 Liter) sind für den Yeti anscheinend zu groß, um noch Ketten aufziehen zu können/dürfen. Radlauf hinten ist dabei aber weniger das Problem, da ja die Schneeketten auf die Vorderräder kommen.

      Interessant wäre hier für mich eine 16 Zoll Alufelge für Reifen mit min. 60 % Flankenhöhe, und dabei scheidet ja ein 215 breiter reifen ja aus, wie wir oben gesehen haben. Es bleibt hier nur noch von der Überlegung einen 205/60 R16 Reifen zu nehmen (rechnerisches Radvolumen ca. 68,5 Liter), und dafür würde ich jetzt eine Felge/Reifen-Größenkombination suchen, welche nicht unbedingt neu TÜV-abgenommen und eingetragen werden muß.

      Ein 205/60 R16 Reifen wäre ja "nur" ca. 12 mm kleiner im Durchmesser als der serienmäßige 215/60 R16 Reifen, und damit könnte ich noch gut leben. Die beim Yeti eingetragenen 205/55 R16 sind schon um ca. 32 mm kleiner als die 215/60 R16, was ausschließlich von der Flankenhöhe weggeht. Sowas kann ich aber nicht unbedingt brauchen, wenn es auch anders ginge.

      Als Reifen kommt bei mir ein Cooper Weather-Master S/T2 drauf, mindestens dass ist relativ sicher. damit habe ich seit paar Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
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