Weiß eigentlich jemand, ob der 190er Aufkleber zwingend vorgeschrieben ist, auch wenn das mit T-Reifen bestückte Fahrzeug nur mit 176 km/h eingetragen ist?
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Nein, ist dann nicht nötig.
Im Winter fahre ich H-Reifen, im Sommer W-Reifen. Ich verzichte auch auf den "210"-Aufkleber :D.
§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:
"Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Das gleiche gilt auch für Ganzjahresreifen mit "M+S" Kennzeichnung
Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich .
jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers
Hm...dann braucht man möglicherweise gar keinen Aufkleber wenn man in der [lexicon]MFA[/lexicon] die Geschwindigkeit für die Winterreifen auf z.B. 190 einstellt.
Hallo,
nur der Aufkleber ist zulässig -wenn er denn erforderlich ist. (wenn Auto schneller fahren kann, wie Geschwindigkeitsindex der Reifen).
MFG
Martin
Ob die Warnung in der [lexicon]MFA[/lexicon] ausreicht, ist vielleicht Auslegungssache. Wie alles neue.
Aber wenn man beim TÜV oder in der Polizeikontrolle nett argumentiert, könnte man damit wohl durch kommen.
Hallo,
nur der Aufkleber ist zulässig -wenn er denn erforderlich ist. (wenn Auto schneller fahren kann, wie Geschwindigkeitsindex der Reifen).
MFG
Martin
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
Weiß eigentlich jemand, ob der 190er Aufkleber zwingend vorgeschrieben ist, auch wenn das mit T-Reifen bestückte Fahrzeug nur mit 176 km/h eingetragen ist?
Laut "Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG" müssen deine Reifen für 184,26 km/h zugelassen sein. Also 190 km/h = T. T-Reifen sollten demnach als Sommer- und Winterreifen zulässig sein. Weiß die Polizei das auch schon?
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
überschritten wird.
Demnach müsste die Anzeige reichen
Grüße
Carsten
Und im Fall von Claudinho braucht man gar keine Anzeige, weil die Höchstgeschwindigkeit gar nicht unterschritten wird (rot markiert). Vorausgesetzt er meint M+S-Reifen.