Halogen-Scheinwerfer / Leuchtmittel-Austausch gegen Philips H4 X-Treme Power

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Halogen-Scheinwerfer / Leuchtmittel-Austausch gegen Philips H4 X-Treme Power

      Hat jemand Erfahrungen (im Yeti oder auch in anderen Fahrzeugen) mit dem Austausch der Serienmäßigen H4-Birnen gegen die Philips H4 X-Treme Power?
      Die Philips Birnen werden mit Parolen wie "80 % mehr Licht" oder "Racing Performance" beworben. Sind sie wirklich sichtbar besser, oder lohnt sich der Austausch eher nicht?

      pressebox.de/pressemeldungen/p…tive-lighting/boxid/86503

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Das mit der kürzeren Lebensdauer soll grad bei den Philips Birnderln ganz extrem sein. Bei einem Sharan eines Bekannten sind beide innert 3 Wochen über den Jordan gegangen.
    • Danke euch! Das mit der kürzeren Lebensdauer war auch meine Vermutung. Dass sie allerdings so kurz wäre... ;(
      Und wahrscheinlich im Gelände, wo das Auto und die Birnen ordentlich durchgeschüttelt werden - noch kürzer.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Osram? Ne, Philips geht auch ;~)

      Danke, jeder Tipp zur zuverlässigen Leuchtkrafterhöhung ist mir wilkommen.
      Vielleicht sind auch die Serienbirnen im Yeti ja schon kaum steigerungsfähig - vielleicht weiß jemand was da ab Werk drinn ist?

      (Frage am Rande: In Tschechien gibt es doch die Pflicht Ersatzbirnen mitzuführen, oder?)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • ... "jeder Tipp zur zuverlässigen Leuchtkrafterhöhung ist mir wilkommen" ...

      Nun, ich nehme an, bei deiner Formulierung hast du unabsichltich das Wort "legal" weggelassen.

      Trotzdem wage ich es darauf hinzuweisen, dass es auch Glübirnderln mit mehr "Watt" gibt, als den üblichen 55 Watt. Da gibt es welche mit 80 Watt, ja sogar welche mit 100 Watt. Da gibt es welche mit mehr "Watt" nur beim Fernlicht, aber auch welche mit mehr "Watt" sowohl beim Abblend- als auch beim Fernlicht. Jeweils für die entsprechenden Standardfassungen, meine ich damit natürlich.

      Auf die Lebensdauer der Scheinwerfer haben so Birnderln angeblich keine negativen Auswirkungen, sagen die, die sowas im Einsatz haben. (Wäre auch relativ leicht erklärbar, denn die Temparatur im Scheinwerfergehäuse nimmt nämlich NICHT linear mit der Glühbinrnderlleistung zu. Ganz wie mit den PS, da nimmt die erreichbare Geschwindigkeit auch nicht linear mit den PS zu) Die Moral- und Sittenwächter des Strassenverkehrs sagen da natürlich was anderes, wegen der Lebensdauer der Scheinwerfer, moine ich.

      Diese Glühbirnderln sind NATÜRLICH NICHT für die Verwendung im regulären Straßenverkehr gedacht. Deren Verwendung ist dort auch verboten, ja sogar strafbar. Also nur für die Verwendung auf größeren Privatgrundstücken, oder sowas ähnlichem wie privaten Wegen im Jagdrevier, also auf jeden Fall abseits des öffentlichen Verkehrs, bestimmt.

      Wobei natürlich die Frage auftauchen könnte, wie der werte Hr. Polizist oder die werte Fr. TÜV es erkennen können soll, um welche Birnderln es sich da tatsächlich handelt, wenn sogar die selben Bezeichnungen draufstehen, wie auf den braven, biederen, ehrlichen, Birnderln. Auf den wirklich so hell wie Xenon leuchtenden Birnderln die da über eBay aus Asia bezogen werden können.
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