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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • BernhardJ schrieb:

      floflo schrieb:

      sondern unsere Verfassung. Willst du die in Frage stellen?


      Wenn's sein muß, ja. Ist ja auch nur von Menschen gemacht. Als Leie sehe ich da keinen Unterschied zu "normalen" Gesetzen. Vielleicht kannst Du uns kurz aufklären bitte? Wieso sollte eine Verfassung unumstößlich und unfehlbar sein?

      Grüße - Bernhard

      Auch eine Verfassung ist natürlich ein Gesetz und weder unumstößlich noch unfehlbar. Ich gehöre allerdings zu denjenigen, die stolz auf unser Grundgesetz und hier insbesondere die Grundrechte sind und letztere auch nicht angetastet wissen möchte. Sie garantieren uns ein Maß an Demokratie und Freiheit, wie es sie wohl in kaum einem anderen Staat auf diesem Globus gibt. Die Grundrechte binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht und werden nicht umsonst auch als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat verstanden. Die Kehrseite unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung spiegelt sich in Gerichtsentscheidungen wider, wie ich sie in meinem Beitrag (Nr. 66) angeführt habe, aber sie sind für mich ganz eindeutig das kleinere Übel. Wer kritisiert, dass deutsche Gerichte Verbotsverfügungen gegen Neo-Nazi-Aufmärsche aufheben, kritisiert in Wahrheit gerade die Rechte, die uns die Freiheit bescheren, die wir alle nicht missen möchten.

      Sorry, dass das so am Ursprungsthema vorbeigeht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      BernhardJ schrieb:

      floflo schrieb:

      sondern unsere Verfassung. Willst du die in Frage stellen?


      Wenn's sein muß, ja. Ist ja auch nur von Menschen gemacht. Als Leie sehe ich da keinen Unterschied zu "normalen" Gesetzen. Vielleicht kannst Du uns kurz aufklären bitte? Wieso sollte eine Verfassung unumstößlich und unfehlbar sein?

      Grüße - Bernhard

      Auch eine Verfassung ist natürlich ein Gesetz und weder unumstößlich noch unfehlbar.

      naja, das ist jetzt aber doch etwas... missverständlich.

      Selbstverständlich steht die Verfassung (auch wenn man das Wort "Grundgesetz" benutzt ;) ) über dem sogenannten einfachem Recht, ist also höherwertig als die "normalen Gesetze".

      Und veränderlich ist die Verfassung auch nur teilweise und unter erschwerten Bedingungen (nämlich 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat!) geändert werden.
      Der Kern ist unveränderlich, nämlich Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung und die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
      (Art. 79 GG)

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • BernhardJ schrieb:

      Das kann doch jedes Navi von haus aus, wozu braucht man da ein App?

      Grüße - Bernhard

      jedes solche Navi muss ich aber teuer bezahlen, kostet mindestens ca. 60 Euro. ;)

      Hoinzi schrieb:

      ToddBeamer schrieb:

      so, ich komme auch noch einmal ganz zurück zum ursprünglichen Thema... :thumbsup:

      Kennt jemand eine Navi-App, mit der man die Fahrgeschwindigkeit messen kann?

      Ich nutze derzeit nur die vorinstallierte Standard-Navi-App, da ist das ja nicht möglich, soweit ich das sehe.


      Die Navi-Apps kenne ich nicht, aber es gibt doch genügend Apps, mit denen sich die Geschwindigkeit anzeigen lässt, z.B. Android-Tacho oder GPS-Tacho und so weiter. Da gibt es sogar eine recht große Auswahl, und so wie ich das sehe, fast alle kostenlos. :)

      ok, danke, werd ich mal gucken... (habe ich zugegeben vor meiner Anfrage noch nicht getan ;) )

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • @ToddBeamer (Beitrag 77)

      Danke für die Ergänzung. Du hast natürlich völlig recht. Das Grundgesetz ist nicht irgendein Gesetz (so war das von mir auch nicht gemeint) sondern das in der Rangordnung höchststehende Gesetz, das auch nur eingeschränkt änderbar ist. Ich wollte in meinem Beitrag nicht zu sehr ins Detail gehen sondern gegenüber BernhardJ nur klarstellen, dass die von ihm geübte Kritik an unseren Gesetzen sich im konkreten Fall gegen die Normen richtet, die maßgeblich unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und damit auch seine Rechte bestimmen.

      Andreas
    • Ich schrei ja nicht danach, dass ich strengere Gesätze haben will. Davon bin ich sehr weit entfernt. Aber... wenn unsere Verfassungsrichter mehr Arsch in der Hose hätten, so würden die mit ruhigem Gewissen das bestehende Grundgesetz in vielen Fällen "menschenwürdiger" interpretieren. Denn wieso sollte man z.B. menschenwürde-verachtende (also sich sogar gleich über den ersten Artikel des Grundgesetzes hinwegsetzenden) Parteien, Organisationen, Versammlungen, Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen nicht entsprechend in ihrem Gebaren einschränken? Erinnert mich irgendwie ein wenig an itelienische Verhältnisse, wo die Richter vor lauter Schiß oft der Mafia nach dem Mund reden und nicht nach dem Gesetz und Gewissen handeln.

      Aber sei's drum... Ich habe schon so viele zum Himmel schreienden Fehlurteile und Urtelsbegründungen erlebt und darüber gelesen, auf ein mehr oder weniger kommt es wahrlich nicht mehr an. Juristisch kann man ja fast alles begründen und erklären. Lassen wir das...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Ich schrei ja nicht danach, dass ich strengere Gesätze haben will. Davon bin ich sehr weit entfernt. Aber... wenn unsere Verfassungsrichter mehr Arsch in der Hose hätten, so würden die mit ruhigem Gewissen das bestehende Grundgesetz in vielen Fällen "menschenwürdiger" interpretieren. Denn wieso sollte man z.B. menschenwürde-verachtende (also sich sogar gleich über den ersten Artikel des Grundgesetzes hinwegsetzenden) Parteien, Organisationen, Versammlungen, Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen nicht entsprechend in ihrem Gebaren einschränken? Erinnert mich irgendwie ein wenig an itelienische Verhältnisse, wo die Richter vor lauter Schiß oft der Mafia nach dem Mund reden und nicht nach dem Gesetz und Gewissen handeln.

      Aber sei's drum... Ich habe schon so viele zum Himmel schreienden Fehlurteile und Urtelsbegründungen erlebt und darüber gelesen, auf ein mehr oder weniger kommt es wahrlich nicht mehr an. Juristisch kann man ja fast alles begründen und erklären. Lassen wir das...

      Grüße - Bernhard

      Ich denke, Richter brauchen viel mehr "Arsch in der Hose" um auch rechtsstaatliche Notwendigkeiten (!) zu beachten, obwohl sie es sich nach dem Bauchgefühl viel lieber leicht machen und verschiedene Parteien ungleich behandeln würden.

      Solange eine Partei nämlich Partei ist (also: nicht vom BVerfG verboten wurde), solange MUSS sie alle Rechte haben, die auch alle anderen Parteien zustehen! Ob es uns (die wir diese Partei und das, wofür sie steht, aufs schärfste ablehnen) passt oder nicht!

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Solange es höher geahndet wird, wenn jemand den Fiskus beschei..t, als wenn jemand ein Kind vergewaltigt, habe ich kein wirkliches Vertrauen in unsere Judikative und Legislative!!! X(

      Allerdings wird es Zeit für On Topic...vielleicht mit Abspaltung der Rechtsfragen zu 'Gesetz...'

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • BernhardJ schrieb:

      Ich habe schon so viele zum Himmel schreienden Fehlurteile und Urtelsbegründungen erlebt und darüber gelesen, auf ein mehr oder weniger kommt es wahrlich nicht mehr an. Juristisch kann man ja fast alles begründen und erklären.

      Ich glaube nicht, dass du bisher viele zum Himmel schreiende Fehlurteile erlebt hast. Was du vielleicht erlebt hast, sind Urteile, deren Ergebnis deinem persönlichen Rechtsempfinden widerspricht und die du deshalb für Fehlurteile hältst, doch das ist ein himmelweiter Unterschied. Es wäre zwar wünschenswert, dass Recht und Rechtsempfinden deckungsgleich sind, doch das ist nicht möglich, weil Rechtsempfinden eben subjektiv sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. In den meisten Gerichtsverfahren wird der/die Unterlegene das Gefühl haben, ihm sei Unrecht geschehen, denn sonst wäre es ja gar nicht zu einem Rechtsstreit gekommen. In vielen Fällen wird das auch so sein, weil eine Klage z.B. nur deshalb abgeiesen wird, weil der Kläger die die Klage tragenden Tatsachen nicht beweisen kann. Das ist dann aber kein Fehlurteil sondern eine korrekte Anwendung geltenden Rechts, wenn auch mit einem unbefriedigendem Ergebnis. Ich will jetzt nicht behaupten, dass es keine Fehlurteile gibt. Doch, die gibt es, auch eklatante Fehlurteile genauso wie es schlimme ärztliche Kunstfehler oder katastrophle Handwerkerleistungen gibt. In der Gesamtbetrachtung steht unsere Rechtsprechung jedoch auf einem sehr hohen Niveau, was in ganz besonderem Maße für das Bundesverfassungsgericht gilt.

      Andreas
    • ...und ich habe gerade nichts geringeres als ein Spiel zum Skoda Yeti entdeckt - muss noch sehr neu sein:

      SKODA YETI UPHILL SKIING:
      play.google.com/store/apps/det…5ZXRpdXBoaWxsc2tpaW5nIl0.

      ...gleich mal ausprobieren...! :)

      [Gesendet via Mobiltelefon]

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • ToddBeamer schrieb:

      ...und ich habe gerade nichts geringeres als ein Spiel zum Skoda Yeti entdeckt - muss noch sehr neu sein:

      SKODA YETI UPHILL SKIING:
      play.google.com/store/apps/det…5ZXRpdXBoaWxsc2tpaW5nIl0.

      ...gleich mal ausprobieren...! :)

      [Gesendet via Mobiltelefon]

      ....das Spiel war übrigens äußerst simpel und hat m.E. gar kein Potenzial. :thumbdown: Schade drum.

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • ....um noch einmal ein Thema aufzugreifen, das auf dem "kleinen" NRW-Treffen Ende Dezember angeschnitten wurde:


      Was mich seit dem letzten Update von Tapatalk an selbigem stört, ist dass man (zumindest im Querformat) nicht mehr den geschriebenen Text sieht, wenn Wortvorschläge als Eingabehilfen eingeblendet werden. Siehe Bildschirmfoto. :wacko:


      Es hieß, man könne auch einzelne Updates separat deinstallieren, ohne das ganze Programm zu entfernen?! (Habe die Info von Skijacke :D ). ...wie genau geht das!? ?(
      Dateien

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      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
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