100-km/h-Zulassung für Anhänger

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • @Bergler: Interessante Variante! (Und interessante Sprache :wink: )
      In dem PDF wird Schweizern unter anderem empfohlen, die "100" außerhalb Deutschlands (besonders in der Schweiz) abzudecken. Ob man sich da auch als Deutscher Gedanken drüber machen muss? Ich hoffe nicht, hab das auch noch nicht gehört. An die nationalen Regelungen muss man sich sowieso halten.

      Erdwolf schrieb:

      ... leistet bei jedem Wetter seine Dienste. ...
      Der Vorteil des Dachs... Wenn ich mir einen Anhänger kaufe, dann hätte ich gern die Eier legende Wollmilchsau. Soll heißen wetterfest, variabel, belastbar, handlich, ... Das wird so nicht gehen, bzw. ist nicht bezahlbar. Mal sehen...

      Martin42 schrieb:

      In Kleinwagenbereich reichen die ungebremsten Abhängelasten oft gerade einmal für ein ?klau-fix?.
      Ich selber habe ein Anssems GTB 750-211 750kg Anhänger
      ...
      Den kann ich dann sogar mit meinem ATV, mit gut 350kg Nutzlast, ziehen.

      Gruß Martin
      Ja, Du hast recht, die haben auch ihre Berechtigung bei kleineren Zugfahrzeugen. Ich dachte nur daran, dass sich so ein niedriges Gesamtgewicht nicht lohnt, wenn ich mir eine kosten- und fehlerträchtige Bremse leiste. Die zulässige Anhängelast des Yetis möchte ich bei Bedarf ausnutzen können.
      ATV = Quad?

      Ich habe gerade mit erschrecken festgestellt, dass der 2000er VW Bus meiner Eltern (111kW, fast 2 t Leergewicht) ungebremst nur 700 kg ziehen darf! Ok, da fehlt nicht viel zu den max. 750 kg, aber so ist man noch schneller dran, wenn man mal kontrolliert wird werden sollte. Was die schon alles ungebremst gezogen haben... :whistling:

      Kleine Fingerübung:
      Der Bus hat eine zul. Anhängelast von 2000 kg gebremst. Das Leergewicht liegt auch bei knapp 2000 kg.
      Für Tempo 100 sind folgende Gewichte einzuhalten:
      --> Anhänger ohne Stoßdämpfer: 2000 kg Leergew. * 0,3 = max. 600 kg zGg -> Martins Anhänger müsste abgelastet werden :rofl:
      --> Wohnwagen mit Stoßdämpfern: 2000 kg * 0,8 = max. 1600 kg zGg -> reicht für die meisten wohl aus
      --> WoWa zus. mit Stabi. bzw. PKW mit Anhänger-ESP: 2000 * 1 = max. 2000 kg zGz -> Anhängelast ausgereizt
      --> Sonstige Anhänger mit Stoßdämpfern: 2000 kg * 1,1 = max. 2200 kg zGg -> begrenzt auf 2000kg max. Anhängelast
      --> zusätzlich Stabi. im PKW oder Anhänger: 2000 kg *1,2 = max. 2400 kg zGg -> auch hier max. 2000 kg

      Ergebnis für den Bus: Bei Wohnwagen bringt die Stabilisierung Vorteile, bei sonstigen Anhängern darf man auch ohne schon 100 km/h fahren.

      Denkt dran, es gibt noch mehr Bedingungen!
      Fortsetzung folgt...
      DON'T PANIC!
    • Welche Anhänger darf mein Yeti mit Tempo 100 ziehen?

      Ok Martin, das ist ein dickes Ding. Ich stell mir das grade zusammen mit dem Anhänger vor... :thumpup:

      So, hier habe ich überschlägig die verschiedenen maximal zulässigen Gesamtgewichte berechnet. Die gelten für Anhänger hinter verschiedenen Yetis. Wenn das zGg des Anhängers höher ist, bleibt es bei 80 km/h! Obwohl die Tempo-100-Zulassung für diesen Anhänger da ist! Es hat auch nichts mit dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers zu tun.
      Vorsicht bei den gelb markierten Feldern: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs!
      Tabelle:
      Jetzt ist klarer, mit welchen Anhängern beim Yeti Tempo 100 erlaubt ist.
      - Ein ungebremster Anhänger mit Tempo 100 macht wenig Sinn, finde ich, da man einen 750-kg-Anhänger erst auf 450 kg ablasten müsste.
      - Mein 1,8TSI dürfte gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern bis 1600 kg zGg mit Tempo 100 ziehen. Für mich würde ein Einachser mit bis zu 1500 kg Sinn machen. Für die 1600 kg müsste ich wahrscheinlich einen Tandemachser ablasten lassen. Viel Aufwand und eine zweite Achse für 100 kg mehr...
      Das Gute: Mein Yeti braucht dafür kein eingetragenes Anhänger-ESP.
      - Mit Allrad-Yetis ist Tempo 100 bei 1200-kg-Wohnwagen zulässig. Für 1500-kg-Wohnwagen wird eines der zulässigen Schlingersysteme benötigt. Ich würde eine Anti-Schlinger-Kupplung vorschlagen. Die wirkt zusätzlich zu dem [lexicon]ESP[/lexicon] des Yetis, das sonst erst noch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müsste.

      Was sagen denn die Wohnwagenexperten dazu?

      Diese Ausnahmeverordnung gilt noch bis Ende des Jahres. Was dann kommt ist mir noch nicht klar. Es wird sicher einen Bestandsschutz für die erteilten Genehmigungen geben. Vielleicht wird die Regelung in die StVO übernommen.
      DON'T PANIC!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Luke ()

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