100-km/h-Zulassung für Anhänger

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • 100-km/h-Zulassung für Anhänger

      Der Wohnwagen muß keine Antischlingerkupplung haben und das Zugfahrzeug braucht auch kein fahrdynamisches Stabilitätssystem, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht 80 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges übersteigt.

      Ansonsten Wowa mit Stoßdämpfern, Reifen nicht älter als 6 Jahre und Zugfahrzeug (nicht schwerer als 3,5 T) mit [lexicon]ABS[/lexicon] sind die Voraussetzungen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags eingetragen

    • BernhardJ schrieb:

      Der Wohnwagen muß keine Antischlingerkupplung haben und das Zugfahrzeug braucht auch kein fahrdynamisches Stabilitätssystem, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht 80 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges übersteigt.

      BernhardJ schrieb:

      Ansonsten Wowa mit Stoßdämpfern, Reifen nicht älter als 6 Jahre und Zugfahrzeug (nicht schwerer als 3,5 T) mit [lexicon]ABS[/lexicon] sind die Voraussetzungen.

      BernhardJ schrieb:

      Grüße - Bernhard

      und bei einem bestimmten Gewichtsverhältnis brauch der Anhänger nicht enmal gebremst sein!
    • Tach miteinander, habe letztes Jahr meinen Einachshänger, Kastenaufbau ne neue 2 Jahresplakette vom TÜV spendiert. Im gleichen Atemzug hat der alte Anhänger (Baujahr 1979) vom Blaumann die 100er Zulassung bekommen - entscheidend dafür war: Reifen jünger als 6 Jahre, Stoßdämpfer vorhanden und funktionfähig und ein gebremster Anhänger, zu erkennen an den Faltenbalg an der Deichsel. Das wurde dann im Brief eingetragen - ab zur Zulassungsstelle wegen neuen [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] und auf der 100 er Plakette kam der Stadtstempel drauf. Fertig ist - keiner hat mich nach dem Zugfahrzeug gefragt. :thumpup: :thumpup:
    • Juten Tach, der Anhänger hat 800 Kg und das Zugfahrzeug muß mit [lexicon]ESP[/lexicon] ein Leergewicht von 667 Kg haben, dann ist die 9. Ausnahme VO der STVO vom 22.10.2005 erfüllt.
    • Sontiger Anhänger (kein Wohnwagen), 800kg zGg, gebremst, kein Stabi

      Erdwolf schrieb:

      Juten Tach, der Anhänger hat 800 Kg und das Zugfahrzeug muß mit [lexicon]ESP[/lexicon] ein Leergewicht von 667 Kg haben, dann ist die 9. Ausnahme VO der STVO vom 22.10.2005 erfüllt.

      ...und wenn das Zugfahrzeug nur [lexicon]ABS[/lexicon] und kein Anhänger-ESP (in den Papieren!) hat, muss es ein Leergewicht von min. 727 kg haben (Faktor 1,1). Kein Problem, der Yeti hat ja immer über 1,3 t.

      Was Du noch nicht genannt hast:
      Die Anhängerreifen müssen für min. 120 km/h zugelassen sein (Index L).
      Die Stützlast ist auszunutzen.
      Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein. Das ist erst ab 1990 pauschal erfüllt. Hattest Du eine Herstellerfreigabe?

      Wär Dein Anhänger ein Wohnwagen, würde hier X=0,8 gelten, also Leergewicht des Zugfahrzeugs mindestens 1000kg.

      Die GTÜ-Information kann ich weiterempfehlen. Was übersichtlicheres habe ich zu dem Thema noch nicht gefunden.
      DON'T PANIC!
    • Hallo Handtuch, mein Anhänger ist wie schon erwähnt ein geschlossener Kastenanhänger Baujahr 1979. Ich habe ein Bild in die Galerie hochgeladen. Ich habe keine Freigabe vom Hersteller bekommen, ich weiß noch nicht einmal, ob es die Firma Koetter gibt. Bei meinem TÜV-Besuch war nur entscheidet: der Anhänger ist gebremst (zu sehen an dem Faltenbalg an der Deichsel), er hat Reifen, die jünger als 6 Jahre sind und er hat funktionsfähige Stoßdämpfer - nach mehr hat der TÜV-Mann nicht geschaut oder untersucht und dann hab ich den Stempel auf der 100 er Plakette bekommen. Nebenbei kannste einen 800 Kg Anhänger, der gebremst ist glaub ich sogar mit nen Smart ziehen - zumindest aber mit nem Polo. :tonque: :woot:
    • Erdwolf schrieb:

      Hallo Handtuch, mein Anhänger ist wie schon erwähnt ein geschlossener Kastenanhänger Baujahr 1979. Ich habe ein Bild in die Galerie hochgeladen. Ich habe keine Freigabe vom Hersteller bekommen, ich weiß noch nicht einmal, ob es die Firma Koetter gibt. Bei meinem TÜV-Besuch war nur entscheidet: der Anhänger ist gebremst (zu sehen an dem Faltenbalg an der Deichsel), er hat Reifen, die jünger als 6 Jahre sind und er hat funktionsfähige Stoßdämpfer - nach mehr hat der TÜV-Mann nicht geschaut oder untersucht und dann hab ich den Stempel auf der 100 er Plakette bekommen. Nebenbei kannste einen 800 Kg Anhänger, der gebremst ist glaub ich sogar mit nen Smart ziehen - zumindest aber mit nem Polo. :tonque: :woot:
      Smart geht nicht, für den gibts keine Anhängerkupplung. :-))
      Und bei der (finde ich) ungewöhnlichen Kombi von Bremse und 800 kg zGg hat der Mann vielleicht kein Problem gesehen, den Hänger für Tempo 100 freizugeben. Das war wohl sein Ermessenspielraum.
      Ich bleibe an dem Thema dran.

      PS: Sieht ja interessant aus, die Kiste. Echt historisch... :wink:
      DON'T PANIC!
    • Grüezi
      es gibt auch für uns Schweizer die Möglichkeit in Deutschland mit Anhänger 100 zu fahren, jedoch gilt in der Schweiz nach wie vor auch mit diesen Anhängern 80 Km/h
      Hier sind die genaueren Infos dazu


      Gruss aus den Bergen :AWG:
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
    • Hallo Handtuch, erstmal vielen Dank für das Kompliment, das der Anhänger echt historisch aussieht, nen Schönheitswettbewerb, werde ich nicht mit ihm gewinnen, aber ist technisch topmodern und leistet bei jedem Wetter seine Dienste. Das mit dem TÜV - eigene Ermessenssache, denke ich auch, jedoch der Hänger erfüllt nun mal die gesetzlichen Vorraussetzungen für die 100 er Zulassung. Ich gebe Dir auch recht das es sehr selten ist, das ein Hänger mit 800 Kg zulässiges Gesamtgewicht ein gebremstes Fahrwerk hat. Ich vermute, laut vorletztem Besitzer war der Hänger komplett rot lackiert, das er ein Umbau für eine freiwillige Feuerwehr war. Alles schwer nachzuprüfen, denn sein Baujahr ist 1979 - und da kenn ich auch nicht mehr so viele - die dann auch noch durch den TÜV kommen. :rolleyes:
    • Erdwolf schrieb:

      Ich gebe Dir auch recht das es sehr selten ist, das ein Hänger mit 800 Kg zulässiges Gesamtgewicht ein gebremstes Fahrwerk hat.
      So ungewöhnlich und selten finde ich das gar nicht.
      In Kleinwagenbereich reichen die ungebremsten Abhängelasten oft gerade einmal für ein ?klau-fix?.
      Ich selber habe ein Anssems GTB 750-211 750kg Anhänger



      Den kann ich dann sogar mit meinem ATV, mit gut 350kg Nutzlast, ziehen.

      Gruß Martin
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.