Parkrempler - Immer automatisch mitschuldig?

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Handtuch schrieb:

      Ich habe mal von einem Urteil gelesen, dass Parkplatzmarkierungen nur zum Parken relevant sind. Beim Fahren braucht man sich nicht unbedingt an sie zu halten.

      Das kommt auf den konkreten Fall an. Nach § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Eingezeichnete Parkflächen dürfen daher nur zum Parken überfahren werden. Auf den meisten Parkplätzen gibt es jedoch gar keine Straße im verkehrsrechtlichen Sinne und somit auch keine Fahrbahn. Dies gilt insbesondere für Supermarktparkplätze, auf denen die Parkmarkierungen in aller Regel nicht einmal von der Straßenverkehrsbehörde aufgebracht wurden. Es stellt daher keinen Verstoß gegen § 2 StVO dar, wenn man diese Flächen überquert. Anderseits stellen auch private Supermarktparkplätze während der allgemeinen Öffnungszeit öffentliche Verkehrsflächen dar, auf denen die StVO gilt. Das Miteinander regelt sich dann nach § 1 StVO, d.h. es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme und jeder Verkehtrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt wird. Daher wird bei Parkplatzremplern auf solchen Parkplätzen auch in der Regel von einer Mitschuld beider Beteiligten ausgegangen, wenn beide Fahrzeuge in Bewegung waren.

      Andreas
    • FoodFreezer schrieb:

      (...) Die Sachverständigen, Polizei und Anwälte noch viel dümmer. (...) der Versicherung war das völlig egal. Die bekommt ihr Geld sowieso. (...) Der Sachverständige konnte nichts neues feststellen. Der hat also auch nur abkassiert. (...) Die Polizisten waren total doof. In der Gegend aber bekannt. (...) Bei sowas bekommt man einfach nur Wut. Oder der Anwalt war einfach dämlich. (...)
      Oder die Aussagen der Beteiligten wenig hilfreich, da wenig 'sachlich'! ;)

      Ohne den geschilderten Fall tatsächlich bewerten zu können oder zu wollen - so wie Du ihn geschildert hast, könnte man ja fast eine Verschwörung der übrigen Beteiligten gegen Deinen Vater vermuten. Da ich das aber für unwahrscheinlich halte, tippe ich auch eher auf floflos 'Mitschuld'-Theorie.

      Das ist natürlich immer dann besonders ärgerlich, wenn man sich wirklich selbst keiner Schuld bewusst ist.

      LG lego63
    • Hallo,

      Der Fall liegt schon eine Weile zurück und ist längst abgeschlossen. Das war meine Erkenntnis aus der Geschichte, wenn man den gesamten Fall kennt. Von Verschwörung kann keine Rede sein, ist eben alles sehr dumm gelaufen. Oder der gegenerische Anwalt war besser. Ich weis auch nicht mehr wer den Sachverständigen bestellt hat. Ist schon zu lange her. Die Haupterkenntnis ist, dass man auf Parkplätzen u.ä. verdammt gut aufpassen muß. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe.
      ________________________
      Tschau
      FoodFreezer
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