Garantiefall wegen Lackfehler

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Garantiefall wegen Lackfehler

      Hallo,

      Vor einiger Zeit habe ich meinen Lackfehler am Yeti gepostet. Hiermit war ich beim Händler, welche Skoda zwecks Garantieabwicklung kontaktiert hat. Es sind nun 5 Wochen vergangen, laut Händler hat sich Skoda dazu noch nicht geäußert, Zeit hierfür hätten sie laut ihm.

      Meine Fragen:
      1. Wieviel Zeit muss ich gewähren, damit sich was tut?
      2. Wie würde es bei anderen Defekten (oder ist der Lackfehler nicht als Defekt anzusehen) von statten gehen. Müsste Skoda dann auch erstmal eine Garantiezusage erteilen und sich paar Wochen Zeit lassen und ich wurde ggf. wg. einem Motorschaden mehrere Wochen, bis Reparatur erfolgt, warten?
      Hochachtungsvoll,

      der mit dem Yeti tanzt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

    • In diesem Jahr wird wohl nichts mehr tun. Freue dich doch, Yeti ist doch fahrbereit.

      Zu 2. Eine schnelle Rep.freigabe bringt dich auch nicht weiter wenn dann die benötigten Teile im Rückstand sind.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • christoph192 schrieb:

      1. Wieviel Zeit muss ich gewähren, damit sich was tut?

      Könnte es sein dass Dein Händler den Mangel gar nicht gemeldet hat?
      Schaue in Deinen Kaufvertrag, wer genau Dein Vertragspartner ist. Der Händler oder Skoda.
      Dann setze Deinem Vertragspartner eine Frist zur Nachbesserung und kündige bei Nichteinhaltung der Frist die Nachbesserung auf Kosten des Vertragspartners an.
      Da hier vermutlich eine Nachbesserung durch Nachlackieren erfolgen soll, würden 5 Arbeitstage als Frist ausreichen.
      Wirst sehen, dann kommt Bewegung in die Sache.
      Ein Forum ist so gut wie die Antworten seiner Mitglieder
    • christoph192 schrieb:

      Meine Fragen:
      1. Wieviel Zeit muss ich gewähren, damit sich was tut?
      2. Wie würde es bei anderen Defekten (oder ist der Lackfehler nicht als Defekt anzusehen) von statten gehen. Müsste Skoda dann auch erstmal eine Garantiezusage erteilen und sich paar Wochen Zeit lassen und ich wurde ggf. wg. einem Motorschaden mehrere Wochen, bis Reparatur erfolgt, warten?

      Das Verhalten deines Händlers ist nicht in Ordnung. Zunächst muss man hier unterscheiden zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und Garantieansprüchen, die sich nicht gegenseitig ausschließen sondern nebeneinander stehen. Während es sich bei der Garantie um eine Herstellergarantie handelt, ist bei der Sachmängelhaftung immer der Verkäufer in der Pflicht. So wie ich die Sach- und Rechtslage hier aufgrund deiner Angaben deute, liegt ein klassischer Fall der Sachmängelhaftung vor (ein Lackschaden ist ein Mangel). Da brauchst du überhaupt nicht darauf zu warten, bis Skoda sein okay gibt. An deiner Stelle würde ich den Händler davon in Kenntnis setzen, dass sich dein Anspruch auf Mangelbeseitigung nicht (nur) gegen Skoda richtet sondern (auch) gegen ihn als Verkäufer und ihn auffordern, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Selbst aber, wenn man hier einen Garantieanspruch geltend macht, wäre eine Wartezeit von 5 Wochen eindeutig zu lang. Zwar gibt es hier keine festen Regeln sondern es kommt auf den Einzelfall an (bei Mängeln, die die Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugs nicht beeinträchtigen, darf der Entscheidungszeitraum auch etwas länger dauern), der hier verstrichene Zeitraum ist jedoch in keinem Fall mehr hinnehmbar. Sollte dein Händler den Mangel als solchen nicht anerkennen, diese Frage also streitig sein, müsstest du den Nachweis dafür erbringen, dass die Lackbeschaffenheit bei deinem Yeti von der üblichen Lackbeschaffenheit abweicht. Sollte dein Yeti älter als 6 Monate sein, müsstest du bei Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs darüber hinaus nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Bei Lackschäden müsste sich beides relativ einfach durch ein Sachverständigengutachten belegen lassen. Die Kosten hierfür müsste dann der Händler noch zusätzlich tragen, was deine Position hier zusätzlich stärkt.

      Andreas
    • Hallo Andreas,

      was lehrt mich das? Nach dieser Sache in Zukunft einen anderen Händler suchen. Das Dumme nur, in meinem Wohnbereich wimmelt es nur von den gleichnamigem Händler (etliche Filialen).
      Jedoch gibt es auch in der Nähe einen klitze kleinen VW Händler (max 5 Mitarbeiter) , der auch Skoda Service anbietet. So einer wäre dann vielleicht eine Alternative? Nur könnte so einer im schlimmsten Fall auch einen Motorschaden reparieren?
      Hochachtungsvoll,

      der mit dem Yeti tanzt
    • christoph192 schrieb:

      Jedoch gibt es auch in der Nähe einen klitze kleinen VW Händler (max 5 Mitarbeiter) , der auch Skoda Service anbietet. So einer wäre dann vielleicht eine Alternative? Nur könnte so einer im schlimmsten Fall auch einen Motorschaden reparieren?

      Die Qualität einer Werkstatt lässt sich nicht danach beurteilen, wie groß sie ist, sondern nur daran, wie fähig das dort arbeitende Personal ist. Es gibt große Werkstätten, die unter aller Kanone arbeiten und kleine die eine super Arbeit abliefern und umgekehrt. Motorschäden reparieren können natürlich auch kleine Werkstätten. Oft ist der Service bei kleinen Betrieben besser, weil ein persönlicheres Verhältnis zum Kunden besteht. Man kennt sich eben.

      Andreas
    • Hallo ich hatte auch schon das Glück das beide Türen vorn ,beide Türen hinten und auch die Seitenteile wegen Rostflecken lackiert worden.Der Händler muss Fotos von den Lackstellen machen die über Garantie abgerechnet werden sollen und [lexicon]SAD[/lexicon] entscheidet dann darüber das kann auf Grund der vielen Lackgarantieanfragen schon mal bis 12 Wochen dauern. Gruß Joachim
    • Joachimw schrieb:

      Hallo ich hatte auch schon das Glück das beide Türen vorn ,beide Türen hinten und auch die Seitenteile wegen Rostflecken lackiert worden.Der Händler muss Fotos von den Lackstellen machen die über Garantie abgerechnet werden sollen und [lexicon]SAD[/lexicon] entscheidet dann darüber das kann auf Grund der vielen Lackgarantieanfragen schon mal bis 12 Wochen dauern. Gruß Joachim


      Dann dauern Garantieanfragen wegen Lackierung grundsätzlich länger als Anfragen wegen anderer technischer Defekte? Oder wird bei technischen Defekten bei [lexicon]SAD[/lexicon] nicht angefragt oder müssen die dann schneller reagieren?
      Hochachtungsvoll,

      der mit dem Yeti tanzt
    • Gara

      christoph192 schrieb:

      Dann dauern Garantieanfragen wegen Lackierung grundsätzlich länger als Anfragen wegen anderer technischer Defekte? Oder wird bei technischen Defekten bei [lexicon]SAD[/lexicon] nicht angefragt oder müssen die dann schneller reagieren?

      Garantieanfragen wegen Lackschäden dauern nicht grundsätzlich länger. Allerdings besteht hier keine so große Eilbedürftigkeit, da der Lackschaden ja die Fahrtauglichkeit nicht einschränkt.

      Andreas
    • christoph192 schrieb:

      Vor einiger Zeit habe ich meinen Lackfehler am Yeti gepostet. Hiermit war ich beim Händler, welche Skoda zwecks Garantieabwicklung kontaktiert hat. Es sind nun 5 Wochen vergangen, laut Händler hat sich Skoda dazu noch nicht geäußert, Zeit hierfür hätten sie laut ihm.

      Deine Darstellung kommt mir bekannt vor!
      Nachdem bereits zum zweiten Mal nach 6 Wochen keine Rückmeldung kam, habe ich das Autohaus gewechselt. Jetzt muss ich zwar 35km fahren, fühle mich aber gut aufgehoben.
      Als die beim neuen Autohaus die Informationen zu meinem Yeti über die [lexicon]FIN[/lexicon] abgefragt haben, stellte sich heraus, dass nichts, aber auch gar nichts hinterlegt war. Der "alte" Händler hatte überhaupt keine Anfrage an Skoda gestellt...


      LG
      Mi-go


    • @mi-go
      Ich frage mich dann aber, ob Du die richtige Entscheidung getroffen hast, die Werkstatt zu wechseln. Die erste Werkstatt hat das erreicht, was sie erreichen wollte.
      Nach der Reparatur hätte ich selbstverständlich auch die Werkstatt gewechselt.
      Viele Grüße
      Jannis
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.