3 Jahre - der erste Tüv

    • [ TÜV ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      Hallo Al_Bundy_ 66,
      scheint wohl so eine Art Seelenverwandschaft zu sein. Beim gleichen Händler in Plattlingen gekauft, vermutlich am gleichen Tag
      ( letzter Freitag im Juni 2011, nach mir wollte noch Jemand aus Deiner Stadt seinen Yeti abhollen ) abgeholt und nun am gleichen
      Tag die [lexicon]HU[/lexicon] beim TÜV.
      Als Anlage mal meine TÜV-Daten. Die Anmerkung: Bremsscheiben hinten beobachten, Rostansatz( Der Wagen hat 14 Tage gestanden ) ist unwichtig.
      MfG old man


      Hi old man,
      jou - wir hatten damals noch einen Kurzurlaub nach München und Tegernsee dran gehangen.
      Ich bin heute noch begeistert über das Autohaus - leider zu weit weg!
      Bzgl. Bremsscheiben, die sind vorne wie hinten bei meinem YETI einfach top - kein Rost usw.
      Leider sind deine Scans etwas unscharf, aber wenn ich das richtig erkannt habe hast Du 1-2% bessere Bremswirkung erzielt ;)
      Gruß AL
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Am Freitag den 13. war der Brunello beim Gesundheits-Check (gerade noch so in der seit April 2014 gültigen Zweimonatsfrist :pfeif: ) - zuvor wurde er vom Autohaus geduscht und gecremt (damit der Prüfer sich nicht schmutzig macht :pray ).

      Ergebnis: Alles gut :Top: - genau, wie ich das vom YETI gewöhnt bin. :applaus:

      P.S. Schade, dass ich dem Namen des Prüfers unkenntlich machen musste - er passte zum Freitag, dem 13. - er (der Name) ist eines der Synonyme für "Glück" (Nein, nicht "Schwein").
      Dateien
      • HU_Brunello.jpg

        (294,33 kB, 82 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • AU_Brunello.jpg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

    • Hallo Yeti_in_red,

      tolle Leistung von Deinem Autohaus, fast gleiche Bremsleistung vorn und hinten :!: :?:

      MfG

      old man
      Dateien
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      tolle Leistung von Deinem Autohaus, fast gleiche Bremsleistung vorn und hinten :!: :?:

      ... erklär mal 'ner Ahnungslosen - wieso leistet das Autohaus Bremsen? ?( ?(
      Ich dachte, das liegt an meinem geschmeidigen Fahrstil. ^^ Ich dacht, das ist die Leistung, die die Bremse zum Zeitpunkt der Prüfung noch erreicht - je besser/größer desto weniger abgenutzt (ggf. weil vorausschauend gefahren) - dachte ich - das scheint aber Strickstrumpflogik zu sein. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

    • Terminsache

      YETI_in_red schrieb:

      Am Freitag den 13. war der Brunello beim Gesundheits-Check (gerade noch so in der seit April 2014 gültigen Zweimonatsfrist :pfeif: ) - zuvor wurde er vom Autohaus geduscht und gecremt (damit der Prüfer sich nicht schmutzig macht :pray ).
      Mal wieder eine positive Nachricht :) .
      Verstehe ich das richtig, dass sich die nächste TÜV-Prüfung durch die "smarte" Termin-Überschreitung um 2 Monate verschiebt ? Ich würde nämlich auch gern meinen Prüftermin vom kalten Januar in den etwas wärmeren März verschieben ;) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Hallöchen,

      dann schaut Euch mal die Bremskraftverteilung der Fußbremse vorn/hinten ( liegt im Durschnitt bei 65% zu 35% ) und das Verhältnis Fußbremse hinten zur Handbremse ( sollte im Idealfall bei 100% liegen ) an.

      MfG

      old man
      Dateien
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • rotax schrieb:

      Verstehe ich das richtig, dass sich die nächste TÜV-Prüfung durch die "smarte" Termin-Überschreitung um 2 Monate verschiebt ?

      Auf jeden Fall wird man neuerdings nicht mehr bestraft, wenn man bis zu max. 2 Monate überzieht - und vom durchgeführten HU-Akt beginnt die nächste Frist.

      Wenn du das als Verschiebung nutzt - ist das im Rahmen der rechtlichen - straffreien - Möglichkeit. ;)

      Bei mir (und dem Brunello) war das zwar nicht der Grund - ich hatte es einfach verpennt. :pfeif:
    • YETI_in_red schrieb:

      rotax schrieb:

      Verstehe ich das richtig, dass sich die nächste TÜV-Prüfung durch die "smarte" Termin-Überschreitung um 2 Monate verschiebt ?

      Auf jeden Fall wird man neuerdings nicht mehr bestraft, wenn man bis zu max. 2 Monate überzieht - und vom durchgeführten HU-Akt beginnt die nächste Frist.

      Wenn du das als Verschiebung nutzt - ist das im Rahmen der rechtlichen - straffreien - Möglichkeit. ;)

      Bei mir (und dem Brunello) war das zwar nicht der Grund - ich hatte es einfach verpennt. :pfeif:

      Hier muss man verschiedene Dinge unterscheiden. Bis zum 30.06.2012 erfolgte bei Überschreitung des HU-Termins in den meisten Bundesländern eine Rückdatierung, d.h. die Zweijahresfrist begann ab dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem spätestens die [lexicon]HU[/lexicon] durchzuführen war. Seit dem 01.07.2012 gibt es diese Rückdatierung bundeseinheitlich nicht mehr, d.h. bei Überschreiten des Termins "gewinnt" man also den Zeitraum der Überschreitung. Soweit hier z.T. die Ansicht vertreten wird, dass man bis zu 2 Monate "überziehen" darf, ist das so aber nicht richtig. Eine Ordnungswidrigkeit liegt bereits ab dem ersten Tag vor, der auf den Monat folgt, in dem die [lexicon]HU[/lexicon] hätte durchgeführt werden müssen. Allerdings kann für diese Ordnungswidrigkeit erst bei Überschreiten einer Frist von 2 Monaten ein Verwarnungsgeld angeboten oder gar Bußgeld verhängt werden. Die zuständigen Behörden können jedoch auch innerhalb der Zweimonatsfrist die sofortige Vorführung des Fahrzeugs anordnen oder sogar ein Fahrzeug stilllegen, wenn bereits bei einer Sichtkontrolle schwerwiegende Mängel offenkundig werden (z.B. abgefahrene Reifen). Man kann sich also nicht ganz auf der Karenzzeit ausruhen.

      Bedeutung hat die Zweimonatsfrist auch noch für den Umfang der [lexicon]HU[/lexicon]. Bleibt man innerhalb dieser Frist, erfolgt eine ganz normale [lexicon]HU[/lexicon]. Wird die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, erfolgt eine ausführlichere Untersuchung, die dann auch mehr kostet. Auch dann wird aber nichts mehr rückdatiert, d.h. mit der Abnahme erhält man immer für volle 2 Jahre die Plakette.

      Andreas
    • Hallo Yeti_in_red,

      also gut, dann zum Lesen.

      Die Bremskraftverteilung der Fußbremse liegt im Durchschnitt bei ca. 65% auf der Vorderachse und ca. 35% auf der Hinterachse.

      Bei Dir sind es 52% auf der Vorderachse und 48% auf der Hinterachse .

      Die Handbremse sollte im Idealfall, die gleiche Bremsleistung, wie die hintere Fußbremse haben = 100%.

      Bei Dir sind es grade mal etwas mehr als die Hälfte = 54%.

      Ich wollte damit nur ausdrücken, daß entweder die Meßdaten der Hinterachse nicht stimmen oder die Bremskraftverteilung nicht

      korrekt arbeitet.

      MfG

      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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