Wo bin ich den jetzt ??? - NAVI spinnt - oder kein GPS-Signal ? - Na sowas ...

    • [ Columbus ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Rock.Opa schrieb:

      Auf die Frage, wie hoch denn nach Ablauf der Garantie die Reparaturkosten seien, war die erste Antwort: "Das geht nicht mehr kaputt."

      Na ja, ganz schön selbstsicher dein Autohaus. Aber immerhin hast du ja auf die neue Antenne jetzt auch wieder zwei Jahre Garantie. Wenn du dauerhaft vor Kosten geschützt sein willst, musst du also sehen, dass du sie immer kurz vor Ablauf der zwei Jahre himmelst, z.B. indem du in Gegenwart deines Yeti laut rufst: "Boah ey, Wuppertal!" :D
    • Ich mein die Antenne kostet so um die 60.- Euro...
      Zum Austausch muss auch nicht der kpl. Himmel runter;
      Heckklappendichtung und D-Säulenverkl. ab reicht...
    • Rock.Opa schrieb:

      ... ...
      Auf die Frage, wie hoch denn nach Ablauf der Garantie die Reparaturkosten seien, war die erste Antwort: "Das geht nicht mehr kaputt."...


      Hab' auch schon eine neue Antenne montieren lassen dürfen. Lief über Werksgarantie, die nächste Antenne müsste, rein rechnerisch zumindest, im Zeitraum der Zusatzgarantie von uns gehen. Der Skoda-Servicemensch meinte, man kann ggf. ein bisschen was über Kulanz machen... hmmm, bisher fuhr ich immer Autos, da hielten die Antennen so lange wie der Rest des Fahrzeuges... ?(
      Grüße
      Eifelwolf
      Mein vierrädiger Gefährte:
      [ Mitglieder ] Here we are!
    • Schon wieder ist die GPS-Antenne kaputt.
      Zumindest sind es die gleichen Anzeichen wie im Februar.

      Wie sieht das denn jetzt aus?
      Habe ja im Februar auf Garantie eine neue GPS Antenne bekommen.
      Im März lief die Garantie aus.
      Wer zahlt das jetzt? Nach nur einem halben Jahr?
      Wer weiß das?

      Voll ärgerlich, wenn man einen Termin hat und das Gerät kurz vor dem Ziel aussteigt.
      Erst einmal einen Parkplatz finden; und sich dann zum ersten Mal mit der Navifunktion
      des Smartphones auseinander gesetzt. Bin so gerade noch pünktlich gewesen.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Also ich meine auf Neuteile sollte 1 Jahr Gewährleistung sein... sicher bin
      ich mir da aber auach nicht. Da hilft wohl nur "beim :F: nachfragen".

      Die Antenne kosten m.W. so um die 60.- Euro und ist in 15min. montiert.
      Ich hab meine selber montiert und unten mit Silikon abgedichtet; das
      sollte dauerhaft dicht sein.

      Gruss
      Hardy
    • Rock.Opa schrieb:

      Schon wieder ist die GPS-Antenne kaputt.
      Zumindest sind es die gleichen Anzeichen wie im Februar.

      Wie sieht das denn jetzt aus?
      Habe ja im Februar auf Garantie eine neue GPS Antenne bekommen.
      Im März lief die Garantie aus.
      Wer zahlt das jetzt? Nach nur einem halben Jahr?
      Wer weiß das?

      Auf alle Neuteile beträgt die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Verkäufers 2 Jahre (aber: Beweislastumkehr nach sechs Monaten). Darüber hinaus gibt es oft eine Herstellergarantie. Ich weiß es jetzt nicht genau, aber ich meine, VV/Skoda bietet auf Ersatzteile eine einjährige Garantie, so dass du deine GPS-Antenne ersetzt bekommen müsstest. Die Garantie auf das Fahrzeug ist unabhängig davon zu sehen. Wurde ein Teil ausgetauscht, besteht für dieses Teil ein eigener Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch, der auch dann greift, wenn die Garantie für das Fahrzeug abgelaufen ist.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Rock.Opa schrieb:

      Schon wieder ist die GPS-Antenne kaputt. Zumindest sind es die gleichen Anzeichen wie im Februar. Wie sieht das denn jetzt aus?
      Habe ja im Februar auf Garantie eine neue GPS Antenne bekommen.
      Im März lief die Garantie aus.
      Wer zahlt das jetzt? Nach nur einem halben Jahr?
      Wer weiß das?

      Auf alle Neuteile beträgt die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Verkäufers 2 Jahre (aber: Beweislastumkehr nach sechs Monaten). Darüber hinaus gibt es oft eine Herstellergarantie. Ich weiß es jetzt nicht genau, aber ich meine, VV/Skoda bietet auf Ersatzteile eine einjährige Garantie, so dass du deine GPS-Antenne ersetzt bekommen müsstest. Die Garantie auf das Fahrzeug ist unabhängig davon zu sehen. Wurde ein Teil ausgetauscht, besteht für dieses Teil ein eigener Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch, der auch dann greift, wenn die Garantie für das Fahrzeug abgelaufen ist.

      Andreas
      Alle Neuteile, die man bezahlt hat, haben auch Garantie wie beschrieben. Wurde ein Teil im Rahmen der Garantie ausgetauscht und es wurde (logischerweise) nicht bezahlt, dann führt es auch nicht zu einer (selektiven) Verlängerung der Garantie. Deswegen bekommt man normalerweise auch wenig Nachweis, was getauscht wurde.
    • Gestern funktionierte es plötzlich - ohne irgendein Eingreifen meinerseits - wieder einwandfrei
      und zeigte mir beim Starten der Navigation doch tatsächlich meine Heimatadresse.
      Obwohl ich das Auto doch am Vortag irgendwo "Offroad" in der Nähe der A61 abgestellt hatte (lt. Navi).
      Auch auf der Kundenbesuchs-Tour, den ganzen Tag über, waren keine Aussetzer zu bemängeln.
      Na - mal beobachten wenn er das nächste mal aussetzt.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • lfb schrieb:

      Alle Neuteile, die man bezahlt hat, haben auch Garantie wie beschrieben. Wurde ein Teil im Rahmen der Garantie ausgetauscht und es wurde (logischerweise) nicht bezahlt, dann führt es auch nicht zu einer (selektiven) Verlängerung der Garantie. Deswegen bekommt man normalerweise auch wenig Nachweis, was getauscht wurde.

      Das stimmt, ich will es aber noch etwas präzisieren und differenzieren. Die Garantie des Herstellers ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Der Hersteller kann daher in seinen Garantiebestimmungen auch festlegen, ob er auf während der Garantiezeit kostenfrei ausgetauschte Ersatzteile eine erneute Garantie anbietet. Die Garantiebestimmungen von Skoda kenne ich jetzt nicht im Detail und ich habe im Augenblick auch keine Zeit, sie mir genau durchzulesen. Im Zweifel wird Skoda aber eine Garantie auf Garantieleistungen ausschließen. Jedenfalls ist ein solcher Ausschluss üblich.

      Etwas anderes gilt für die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers, die zwei Jahre beträgt, die aber nur greift, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat, wobei während der ersten sechs Monate der Verkäufer nachweisen muss, dass dies nicht der Fall war und danach der Käufer beweispflichtig ist. Wird ein Sachmängelhaftungsanspruch (Gewährleistungsanspruch) geltend gemacht und darauf ein Teil gegen ein neues ausgetauscht, beginnt die Sachmängelhaftung für dieses ausgetauschte Teil erneut an zu laufen und beträgt dann wiederum zwei Jahre. Voraussetzung ist allerdings, dass man den Mangel auch ausdrücklich als Sachmangel gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht hat, denn tauscht der Händler ein Teil im Rahmen der Herstellergarantie aus, beginnt damit keine neue Frist bei der Sachmängelhaftung zu laufen. Zumindest während der ersten sechs Monate, letztlich aber auch darüber hinaus ist es daher ratsam, sich den Austausch von Teilen als Erfüllung eines Sachmängelhaftungsanspruchs bestätigen zu lassen. Tauscht zum Beispiel der Händler nach 20 Monaten die Steuerkette aus, weil sich herausgestellt hat, dass ein fehlerhaftes Teil verbaut wurde, wie das bei VW/Skoda ja der Fall war, so ist es wichtig, dass man sich diesen Austausch ausdrücklich als Erfüllung eines Sachmängelhaftungsanspruchs bestätigen lässt, weil man nur so sicher ist, auf die neue Steuerkette jetzt wieder 2 Jahre Gewährleistung zu haben. Erfüllt der Händler hingegen nur einen Garatieanspruch gegenüber dem Hersteller, kann er sich in dem Beispielfall auf dessen Garantieausschlussbestimmung zurückziehen, wenn die Steuerkette aufgrund eines erneut mangelhaften Teils dann nach Ablauf der Fahrzeuggarantie erneut kaputt geht. Ich denke, dass dieser Hinweis hier vielleicht für alle Mitglieder gerade bei einer defekten Steuerkette nützlich ist.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Tauscht zum Beispiel der Händler nach 20 Monaten die Steuerkette aus, weil sich herausgestellt hat, dass ein fehlerhaftes Teil verbaut wurde, wie das bei VW/Skoda ja der Fall war, so ist es wichtig, dass man sich diesen Austausch ausdrücklich als Erfüllung eines Sachmängelhaftungsanspruchs bestätigen lässt, weil man nur so sicher ist, auf die neue Steuerkette jetzt wieder 2 Jahre Gewährleistung zu haben. Erfüllt der Händler hingegen nur einen Garatieanspruch gegenüber dem Hersteller, kann er sich in dem Beispielfall auf dessen Garantieausschlussbestimmung zurückziehen, wenn die Steuerkette aufgrund eines erneut mangelhaften Teils dann nach Ablauf der Fahrzeuggarantie erneut kaputt geht. Ich denke, dass dieser Hinweis hier vielleicht für alle Mitglieder gerade bei einer defekten Steuerkette nützlich ist.

      Für Arbeiten die :F: bezahlt, bekommst du nichts schriftlich über die durchgeführten Arbeiten. Ich hätte es auch schön gefunden, für Kette und Kupplung ein Stück Papier zu haben um es dem späteren Käufer zeigen zu können. So bleibt nur der Weg zu :F: damit die ihren Computer befragen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      Für Arbeiten die bezahlt, bekommst du nichts schriftlich über die durchgeführten Arbeiten. Ich hätte es auch schön gefunden, für Kette und Kupplung ein Stück Papier zu haben um es dem späteren Käufer zeigen zu können. So bleibt nur der Weg zu damit die ihren Computer befragen.

      Genau deshalb habe ich hier ja auch den Tipp gegeben darauf zu bestehen, den Anspruch als Sachmängelhaftungsanspruch (Gewährleistungsanspruch) geltend zu machen. Die Sachmängelhaftung und die Garantie stehen parallel nebeneinander. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Vorteil der Gewährleistung ist, dass beim Austausch eines Teils die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren neu zu laufen beginnt. Nachteil ist, dass die Beweislast bereits nach sechs Monaten auf den Käufer übergeht. Normalerweise bringt man bei einem Defekt sein Fahrzeug in die Werkstatt und lässt den Mangel beheben. Das gilt dann immer als eine Erfüllung des Garantieanspruchs. Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten auf oder gilt es wie bei den Steuerketten aus anderen Gründen als erwiesen, dass ein fehlerhaftes Teil verbaut wurde (hier Eingeständnis von VW), ist es für den Käufer besser, den Schaden nicht als Garantieleistung sondern als Erfüllung des Sachmängelhaftungsanspruchs beseitigt zu bekommen. Darauf hat man in den genannten Fällen einen Anspruch, nur muss man es vorher eben sagen. Gerade bei Steuerkettenschäden wahrt man so seine Rechte auch noch nach Ablauf der Garantie, sollte es erneut zu einem Schaden kommen. Da die wenigsten diese juristischen Kniffe kennen, habe ich sie hier dargestellt.

      Andreas
    • Rock.Opa schrieb:

      Schon wieder ist die GPS-Antenne kaputt.

      War heute beim freundlichen :F: zur Fehlersuche - und tatsächlich, schon wieder die GPS-Antenne defekt.
      Na Klasse.
      Heute vormittag ohne Auto wegen der Fehlersuche und dann beim Einbautermin nächste Woche wird es wieder 1/2-Tag ohne Arbeitsgerät werden.
      Das zweite mal innerhalb von 9 Monaten, und beim letzten mal im Februar griff ja noch die Gewährleitung.
      Früher hatten die Werkstätten oft kleine Mengen von Ersatz- und Austauschteilen im Regal.
      Heute läuft alles "On Demand" und es wird erst bestellt wenn es auch gebraucht wird.
      Der Nachteil für den Kunden - er muss zwangsläufig dann 2x auf sein Arbeitsgerät verzichten.
      Keine gute Lösung.

      Es wird also jetzt wieder eine neue Antenne eingebaut - wenn sie dann geliefert wird.
      Hier hat die Kulanzregelung gegriffen und lt. Meister übernimmt der (Antennen)-Hersteller 70% der Materialkosten.
      Der Rest von 140 Euronen (inkl. Einbau und Mächensteuer) bleibt bei mir hängen. :motz:
      Aber dann habe ich ja auch wieder zwei Jahre Gewährleistung auf die Antenne. :cursing:

      Ganz nebenbei erzählte man mir dann, dass ca. einen Monat nachdem die letzte neue Antenne verbaut wurde,
      ein Rundschreiben gekommen ist, dass dieser Antennentyp nicht mehr verbaut werden darf.
      Aha. :wech:
      Ich bekomme jetzt also einen anderen Antennentyp verbaut. :huh:
      Dann schaun wir mal nächste Woche - und danach - wie lange diese dann hält.
      Für die Innenverkleidung kann es ja ja auch nicht gesund sein, wenn sie ständig ein- und/oder ausgebaut - Sprich: "Der Himmel abgesenkt" wird.
      Irgendwas fängt dann bestimmt wieder an zu "knarzen" oder "rappeln".
      Ich werde berichten. X(
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Rock.Opa schrieb:

      Es wird also jetzt wieder eine neue Antenne eingebaut - wenn sie dann geliefert wird.
      Hier hat die Kulanzregelung gegriffen und lt. Meister übernimmt der (Antennen)-Hersteller 70% der Materialkosten.
      Der Rest von 140 Euronen (inkl. Einbau und Mächensteuer) bleibt bei mir hängen.
      Aber dann habe ich ja auch wieder zwei Jahre Gewährleistung auf die Antenne

      Die teilweise Kulanz ist zwar besser als mit der rostigen Gabel ins Knie, dennoch könntest du hier vielleicht noch mehr erreichen. Wenn ich dich richtig verstehe, wird die Antenne zwischenzeitlich nicht mehr verbaut. Daraus könnte man ein gewisses Eingeständnis einer mangelhaften Qualität herleiten. Wenn eine ausgetauschte Antenne dann nach nur 9 Monaten erneut einen Defekt aufweist, sollte Skoda eigentlich so Kulant sein und den Austausch vollständig auf die eigene Kappe nehmen. Es lohnt sich daher m.E. Skoda anzuschreiben, den Fall zu schildern und um komplette Übernahme der Kosten zu bitten.

      Andreas
    • Ich hatte mich seinerzeit mit dem :F: etwas "gekabbelt", weil ich der Meinung bin das die Antenne
      keinesfalls witterungsgeschützt ist. Das ist nur das Plastikgehäuse * und direkt drinnen eine kleine
      Platine und fliegende Verkabelung. Mal davon abgesehen das Halbleiterbausteine gegen Temperatur-
      schwankungen schon empfindlich sind, hätte ich zumindestens erwartet das die Teile vergossen sind.
      Der Antennenfuß mit seiner millimeterdünnen Dichtung braucht nur etwas angehoben werden und schon
      kann Feuchtigkeit eindringen.
      Laut dem Meister war das auch nicht der erste Yeti der diesen Defekt hatte.
      Aber scheinbar sind die Kosten für Skoda nicht relevant, sonst hätten sie ein paar Euro mehr in diese
      frickeligen Konstruktionen gesteckt.
      Also Finger weg vom Antennenfuß, bloß nicht dran rummachen. meine Antenne ist zum Beispiel nicht
      ganz grade in Fahrtrichtung ausgerichtet. Das stört mich schon, aber das Teil faß ich nicht mehr an!

      * Ich benutze den Begriff "Plasik" ausdrücklich nur bei minderwertigen Kunststoffen.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.