Warnschilder vor BAB-Blitzern

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich habe ja oben (Beitrag 13) bereits die Befürchtung ausgesprochen, dass dieses Thema wieder ausartet und musste leider recht behalten. Dabei gibt es kaum ein Thema, das für Moralapostelei weniger geeignet ist, als das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen die mit Riesenabstand meistbegangene Ordnungswidrigkeit dar. Wenn jeder Autofahrer für jede in Deutschland von ihm jemals begangene Geschwindigkeitsüberschreitung einen Euro in den Staatshaushalt eingezahlt hätte, wäre dieser wahrscheinlich vollständig saniert. Und wenn ich das nur für mich in ein eigenes Sparschwein getan hätte, könnte ich mir davon bestimmt einen neuen Yeti kaufen und niemand wird hier sagen können, dass sein Sparschwein leer wäre. Ich meine jetzt nicht eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Sinne von rücksichtsloser Raserei sondern in dem Sinne, dass man einfach schneller fährt als man eigentlich darf und sei es nur 1 Km/h zu schnell, denn auch das stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Das sollten wir uns alle mal bewusst machen, ohne dass ich damit das Begehen von Geschwindigkeitsüberschreitungen schönreden möchte. Und zu rechtfertigen braucht sich hier auch niemand.

      Andreas
    • Dann erkläre ich mich grundsätzlich mal für schuldig. Wenn ich zu schnell fahre und das passiert durchaus gelegentlich (manchmal sogar vorsätzlich), dann hat daran niemand Schuld, außer ich selbst. Spannenderweise bin ich bei den 3 malen die ich bisher dafür zahlen musste, immer dann zur Kasse gebeten worden, wenn es mir tatsächlich nicht bewußt war...ist Zufall und kann sich durchaus heute schon ändern...

      Was mir auf den Keks geht, ist das Deckmäntelchen der Verkehrserziehung. In den allermeisten Fällen geht es tatsächlich nur um kommunale Haushaltskonsolidierung und um nichts anderes. Da sich Abgabenerhöhungen schlecht auf das Wahlverhalten auswirken könnten, greift man halt zu den Möglichkeiten, die man am einfachsten rechtfertigen und wo man ein allgemeines Interesse heucheln kann. Und bevor jetzt jemand zetert, ich bin durchaus für Geschwindkeitsüberwachungen - ich habe nur etwas dagegen, dass solche Einnahmen in den kommunalen Haushalten eingeplant werden. Das hat dann definitv nichts mit Verkehrserziehung zu tun...

      Ansonsten gilt: Zahlen und fröhlich sein!
    • Sicherlich kann man geteilter Meinung sein, ob Hinweisschilder auf Blitzanlagen Sinn ergeben oder nicht.
      Aus der ganz vereinfachten Sicht, wie auch einige meiner Vorredner schon geschrieben haben, sollte die normale Beschilderung ausreichen, halte ich mich nicht daran muss evben zahlen.
      Es ist eigerntlich dann auch egal warum, ob durch absichtliche Nichtbeachtung, Übersehen, Ablenkung und was es sonst so nich5t alles noch so gibt.
      Die Hinweisschilder auf Blitzer sind aus dem Blickwinkel doppelt gemobbelt, sie zeigen nmir an, wenn du dich jetzt nicht an die vorgegenen Geschwindigkeit hälst, dann kostet es.
      Das wirkt auch, jeder vernünftige Mensch wird spätestens hier der Aufforderung nachkommen, die er zuvor ignoriert hat.
      Ich kenne Ortschaften, die haben dies erkannt. Dort steht nämlich nur der Schild, auf den Blitzer wurde verzichtet. Dies funktioiert sehr gut bei Ortschaften mit viel ortsfremden Durchgangsverkehr.
      Ich muss zugeben, auch ich habe schon den einen oder anderen Euro ind die verschiedensten Säckel einbezahlt, jedesmals ist das zwar ärgerlich, dennoch zurecht.

      michel_sichel
      Es ist nichts einfach, wenn man es doppelt nimmt
    • michel_sichel schrieb:

      Ich kenne Ortschaften, die haben dies erkannt. Dort steht nämlich nur der Schild, auf den Blitzer wurde verzichtet. Dies funktioiert sehr gut bei Ortschaften mit viel ortsfremden Durchgangsverkehr.

      Die Fälle kenne ich auch, wobei manchmal dann temporär mobile Kontrollen erfolgen. Diese Methode ist sogar noch wirksamer als Schild und Blitzer, da der Verkehrsteilnehmer nicht weiß, ob und genau wo kontrolliert wird. Da er aber damit rechnen muss, fährt er die ganze Strecke nicht zu schnell, während hinter einem Blitzer oft wieder Gas gegeben wird.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      sogar noch wirksamer als Schild und Blitzer

      Am wirksamsten ist seltsamerweise häufig einfach nur eine Geschwindigkeitsanzeigetafel, die die aktuell gefahrene Geschwindigkeit anzeigt (am besten kombiniert mit Smiley):

      seknews.de/wp-content/uploads/…tsanzeigetafel-smiley.png

      onlinezeitung.co/fileadmin/med…ndigkeitsanzeigetafel.jpg

      Ob das auch eine Lösung für Autobahnen wäre??? ?(

      LG lego63
    • Hi,

      mir fehlt auf solchen Warnschildern eigentlich ein wichtiger Zusatz, der gern auch nach der Unfallgefährdung des überwachten Streckenabschnittes variieren darf, nämlich der Hinweis auf einen Faktor 5 bis 10 oder so).

      Wenn jemand nach einer so deutlichen Ankündigung einer Geschwindigkeitskontrolle auffällig wird, war es entweder Vorsatz oder Unkonzentriertheit. Beides müsste mit einem deutlich höheren Satz geahndet werden, als eine Kontrolle ohne Warnhinweis.

      Generell bin ich der Ansicht, dass (gleich geht bestimmt die große Heulerei los) Geldbußen für derartige Verkehrsverstösse bei uns erheblich zu gering geahndet werden.

      Weder in Skandinavien, noch in linkshreinischen, europäischen Anrainerstaaten (meinen Haupturlaubsregionen) waren mir bisher Verkehrsteilnehmer aufgefallen, die auch nur ansatzweise schneller gefahren waren, als es durch die übliche Toleranz für den Geldbeutel förderlich ist.

      Und in diesen Ländern ist es ehrlich gesagt ein Genuss auch sehr lange Distanzen zu bewältigen, ganz einfach, weil das Fahren dort eine gewisse Entspannung zulässt, und somit das Verkehrsgeschehen wesentlich überschaubarer und erheblich kalkulierbarer ist als hierzulande.

      Sorry für das abschweifende [lexicon]OT[/lexicon]

      Gruß, silent
      Man kann nicht alles idiotensicher machen. Immer wenn man‘s probiert, machen sie einfach bessere Idioten (geklaut von Uli G.)
    • silent grey schrieb:

      Wenn jemand nach einer so deutlichen Ankündigung einer Geschwindigkeitskontrolle auffällig wird, war es entweder Vorsatz oder Unkonzentriertheit. Beides müsste mit einem deutlich höheren Satz geahndet werden, als eine Kontrolle ohne Warnhinweis.
      Generell bin ich der Ansicht, dass (gleich geht bestimmt die große Heulerei los) Geldbußen für derartige Verkehrsverstösse bei uns erheblich zu gering geahndet werden.

      Grundsätzlich bin auch ich der Ansicht, dass die Sanktionen für Verkehrsverstöße in Deutschland zu niedrig sind. Eine Anhebung der Regelgeldbußen bei einer vorsätzlichen Tatbegehung ist aber durchaus möglich, denn der amtliche Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gehen grundsätzlich von einer Fahrlässigkeit aus. Das Problem ist nur, dass man den Vorsatz nachweisen müsste, was kaum möglich ist. Auch das Missachten eines zusätzlichen Hinweisschildes bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, denn es könnte ja auch, wie du selbst schreibst, eine Unkonzentriertheit gewesen sein und das wäre dann nur Fahrlässigkeit. Praktische Bedeutung hat die Vorsatzfrage bei Parkverstößen, deren Unrecht als gering eingestuft wird und für die daher in der Regel ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro angeboten wird. Auch hier wird Fahrlässigkeit unterstellt. Begeht jedoch ein Verkehrsteilnehmer immer wieder Parkverstöße und das womöglich auch noch an der gleichen Stelle, spricht die Vermutung dafür, dass er sich vorsätzlich ins Halteverbot gestellt hat. Die zuständige Behörde kann in solchen Fällen statt ein Verwarnungsgeldangebot zu machen direkt ein Bußgeld über 40 Euro verhängen, mit der Folge, dass der Betroffene dann dafür auch noch einen Punkt in Flensburg bekommt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist so etwas theoretisch auch möglich, der Nachweis des Vorsatzes aber schwieriger.

      Andreas
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