Harry App schrieb:
Ein Brief eines Anwaltes sollte genügen, um es zu einem Garantiefall zu machen...
Ein Hinweis auf die Garantiebedingungen sollte reichen.
Und das die Koppelstangen ein Verschleißteil sind, die keine Garantiezeit und 30 TKM überstehen, wollte ich von Skoda Deutschland schriftlich!
Der dezente Hinweis bei verschiedenen Autoherstellern, dies dann öffentlich zu machen, hat mir bisher immer geholfen.
Gruß Jörg
PS: Das unsere Sitze im Yeti (Active plus) bereits nach 800 KM (!) und 14 Tagen anfangen, sichtbaren Verschleiß zu zeigen, begeistert mich auch nicht besonders.
Beim Golf V meiner Mutter gab es bei ähnlichen Symptomen -aber nach 27.000 km- neue Bezüge. Natürlich erst, als wir etwas ungehaltener wurden.