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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • sniper schrieb:

      Ich wollte mal kurz von meiner Geschichte berichten.

      Mein Yeti (BJ2011) war vor ca. einem Jahr mit betroffen von der Blasenbildung an den Türen und den Streifen am Schweller.

      Es wurden daraufhin alle Türen neu lackiert und die Dichtungen der 2.Generation eingebaut. Alles auf Kulanz, bzw. lt. TPI.
      bzgl. der Steifen brauchte das aber seltsamerweise nur auf einer Seite den gewünschte Erfolg.

      Im Mai diesen Jahres stellte ich dann Fest das alle vier Türen an den Ecken unter den Dichtungen am rosten waren. Also wieder ab zum :F:

      Es wurde an Skoda gemeldet und dauerte dann sage und schreibe bis August bis Skoda sich geäusert hat.

      Tja und jetzt hat mein Skoda vier neue Türen und die Dichtungen der 3. Genaration.
      Gekostet hat mich das ganze keine Cent. Und das ist nicht über die Garantieverlängerung oder sonst was gelaufen.

      Deshalb verstehe ich nicht wieso hier einige die Dichtungen bezahlen müssen. ?(
      So kann es also auch gehen, und wer diesen Thread von Anfang bis Ende liest, wird erkennen, dass bei Fahrzeugen mit der älteren, harten, scheuernden Dichtung (Bewegungsreibung) eine Abstellung des Problems nur eine Dichtung der neueren Generation ist. Es gibt auch einen Post, der beschreibt, wie Skoda eine kosmetische Lackausbesserung bei diesem Problem gemacht hat, die nach einem halben Jahr schon wieder Makulatur war. Es wurde oberflächlich abgeschliffen und mit Lackstift, auch unter der ungeeigneten Dichtung, "verdeckt", aber nicht abgestellt.
      Es hilft tatsächlich auf Dauer nur ein Satz neuer Türen mit der veränderten Dichtung. Weil die offensichtlich besser ist, liegt hier der Aspekt der Besserung. Anscheinend sind auch viele Kunden durch Fachwerkstätten mit kosmetischen Reparaturen "abgespeist" worden, und das geht überhaupt nicht. Fazit: Konstruktions- und Materialfehler fallen nicht in die Verantwortlichkeit des Kunden, sondern des Herstellers. Obwohl das Problem bei Skoda längst bekannt und dokumentiert sein wird, werden Kunden trotzdem Steine in den Weg gelegt. Prima Philosophie.
    • SKODA genehmigt Garantiearbeiten meist auf Grundlage der von der jeweiligen SKODA-Werkstatt eingereichten Anträge. In Einzelfällen wurden Fahrzeuge auch von "internen Prüfern" noch einmal angeschaut und begutachtet.

      Aussicht auf Erfolg hat man regelmäßig nur wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- / Inspektionsarbeiten durchgeführt wurden. Soweit diese Arbeiten bei einer SKODA-Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, werden diese auch elektronisch dokumentiert und stehen somit allen Vertragswerkstätten im System zur Verfügung. Wechselt man zum Beispiel wegen eines Wohnortwechsels oder auch wegen Unzufriedenheit die Vertragswerkstatt hat die neue Vertragswerkstatt Zugriff auf die im System gespeicherten Daten und kann ebenfalls ohne weitere Probleme Garantie- / Kulanzanträge stellen.

      Werden bei einem Fahrzeug nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt erlischt der Anspruch auf Garantie und einen Antrag auf Kulanz kann man sich gleich sparen.

      Bei meinem ersten YETI (EZ 05/2012) wurden 2 Reparaturen auf Garantie ohne weitere Probleme durchgeführt. Einmal wurde die Verkleidung an der rechten Seite neu verklebt und im letzten Fall wurde die HALDEX-Pumpe im 5. Jahr bei laufender Garantieverlängerung ausgetauscht. Probleme mit Rostbefall sind nicht aufgetreten.
    • Ja, genau so läuft das.
      Bei meinem (nicht Yeti) war mal ein Abscheideventil nicht ganz dicht. Der Werkstattmeister meinte, wir wollen es erst einmal nur beobachten und gab dann die Daten in das Inspektionsprokotoll ein.
      Drei Tage später erhielt ich vom Hersteller die freundliche Bitte, wegen Austausch eines Teiles in einer Fach-Werkstatt vorstellig zu werden.

      D.V.

      Ich glauben hier passt auch wieder das Sprichwort mit dem Wald und dem E..c..h..o. .......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rheinschiffer ()

    • Ja, Kajo, für die von dir aufgeführten Probleme kann ich deine Argumentation durchaus nachvollziehen. Ich käme bei diesen Reparaturen nie auf die Idee, eine Garantieleistung zu fordern: dafür gibt es die Pakete der Garantieverlängerungen. Wenn aber erkennbar von Anfang an bei einem Teil (hier der Dichtung) "der Wurm drin steckt", sehe ich es anders.
      Analoges Beispiel aus der Haustechnik: der Warmwasserspeicher unserer Wärmepumpe war 2011 nach 7 Jahren ein Problem, die Anlage lief immer wieder auf Niederdruck-Störung, die Garantie war längst abgelaufen. Der Hersteller (Waterkotte) war fair genug zu sagen, dass diese Serie von Warmwasserspeichern ein Fertigungsproblem hatte und schneller in die Knie ging (wahrscheinlich Beschichtung, bin aber nicht sicher). Die Reparatur mit Austausch und Anfahrt war teuer (rund 3500 EUR). Der Hersteller verlangte von mir eine Selbstbeteilung von rund 600 EUR und hat den Rest übernommen. Da hat dann wirklich ein Dialog stattgefunden, während sich Skoda hinter Regularien versteckt.
      Ich wäre ja mit einer ähnlichen Regelung bei meinem Yeti zufrieden und bleibe dabei: der Rost ist unter der Dichtung entstanden und jetzt sehr schnell sichtbar geworden in relativ kurzer Zeit. Auf der Fahrerseite ist es ja bisher nur eine Verfärbung, die auf die kommende unvermeidliche Roststelle hinweist. Eine Feststellung des kommenden Schadens vor einem Jahr und die kosmetische Beseitigung hätte das Problem nur verschleppt, deshalb greift für mich hier das "Scheckheft-Argument" nicht. Ich habe, wie schon erwähnt, hier und in anderen Foren viele Beiträge gelesen, in den geschildert wird, wie dieser beginnenden Rostproblematik ausweichend und oberflächlich begegnet wurde und das Problem immer wieder auftrat.
      Rheinschiffer: ich habe in keinen Wald hinein gerufen. Meine erste Kontaktaufnahme mit Skoda war von meiner Seite aus höflich und freundlich. Ich habe nicht gepunkt und das Problem ruhig und sachlich geschildert. Mein jetziger Ärger rührt her aus der Reaktion des "Dialogpartners", also gilt dein Zitat "Ich glauben....Wald....Echo" für den "Freundlichen" und nicht für mich.
    • Ich hatte mal einen Wärmepumpentrockner aus der Exclusiv Serie von Bosch. In der Garantie wurde er 2 mal repariert und geänderte Teile eingebaut. Nach der 2 jährigen Garantie trat der bekannte Fehler wieder auf. Vorschlag von Bosch, der Kundendienst beseitigt den bekannten Fehler und dann sehen wir weiter wer die Kosten trägt. Ich habe dankend abgelehnt, den Fehler beseitigt und das Ding verkauft. Im Internet konnte man auch nachlesen Serienfehler. In Österreich hatte er 5 Jahre Garantie. Kümmert den Hersteller auch alles nicht.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Ja, lieber Herne, aber das darf nicht sein. Wenn Bosch oder Waterkotte oder eben Skoda einen Konstruktions- oder Materialfehler ab Werk "einbauen", muss der von diesen Herstellernbehoben werden. Es darf doch wohl nicht gelten, dass nur, wer "lieb und brav" ist und immer zur Vertragswerkstatt dackelt, einen Anspruch darauf hat, dass solche "eingebauten" Fehler abgestellt werden. Mein Rechtsverständnis ist da vollkommen anders, sonst würden wir wirklich in einer "Bananenrepublik" leben.
    • Sunshine schrieb:

      Mein Rechtsverständnis ist da vollkommen anders, sonst würden wir wirklich in einer "Bananenrepublik" leben.
      Das eigene Rechtsverständnis hilft aber nicht wirklich weiter. Auch bei einem Konstruktionsfehler sehe ich nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung keine Möglichkeit sein Recht notfalls vor Gericht durchzusetzen. Floflo könnte hierzu sicherlich eine qualifizierte Aussage treffen. Nach meinem Verständnis gibt es dann nur noch die Möglichkeit einen Kulanzantrag zu stellen.

      Der gesetzliche Gewährleistungszeitraum für ein neues Kraftfahrzeug beträgt bei uns und auch in Österreich 2 Jahre. Wen der Hersteller in diesem Zeitraum regelmäßige Wartungen an dem Fahrzeug nach Zeit und Umfang vorgibt müssen diese auch eingehalten werden.
    • Reiche doch erstmal die Protokolle der freien Werkstätten bei der Vertragswerkstatt ein und laß die alles mit Skoda regeln.
      Danach kannst du ja immer noch weitere Schritte einleiten.
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Denke das der Erfolg eines Gewährleistung bzw. Kulanzantrages liegt in erster Linie am freundlichem vor Ort und wie er sich kümmert und seine Kunden behandelt.
      Wenn es nicht so wär gebe es nicht so viele Unterschiede bei der Bewertung und dem Ergebnis bei Abwicklung der Rostschäden. Vielleicht sollte man nicht immer zu den Händlern gehen die den größten Palast vorweisen und eher mal den kleinen Betrieb (meist Familiengeführt) suchen der hauptsächlich von seinen Werkstatteinnahmen lebt und nicht vom Verkauf neuer Fahrzeuge.
      Es gibt zwar immer weniger von den kleineren Handwerksbetrieben aber man findet sie noch auch bei den freundlichen. Meist erkennt man sie wenn sie nur als Servicebetrieb beworben werden.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Eine Fachwerkstatt wird die Anfangsschäden unverzüglich beseitigen (Garantie, Kulanz)
      Werden die das? Habe ich allerdings anders kennengelernt. Nix Garantie / Kulanz, sondern Desinteresse / Unfreundlichkeit. In zwei "Fachwerkstätten".

      Seit dem nix mehr "Fachwerkstatt", sondern nur noch freie Werkstatt, wo man freundlich behandelt wird.
    • turm schrieb:

      Denke das der Erfolg eines Gewährleistung bzw. Kulanzantrages liegt in erster Linie am freundlichem vor Ort und wie er sich kümmert und seine Kunden behandelt.
      Wenn es nicht so wär gebe es nicht so viele Unterschiede bei der Bewertung und dem Ergebnis bei Abwicklung der Rostschäden.
      Das sehe ich auch so und es macht ganz sicher auch noch einen kleinen Unterschied ob ich "Stammkunde" bin. Ein kleiner familiär geführter Betrieb ist mir dabei auch lieber als eine große Werkstatt, die zu einer "Kette" gehört.

      trikerider schrieb:

      Seit dem nix mehr "Fachwerkstatt", sondern nur noch freie Werkstatt, wo man freundlich behandelt wird.
      Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt überall gut und schlecht geführte Betriebe.

      Mir persönlich ist eine gut geführte Vertragswerkstatt auf jeden Fall lieber, da dort auch die "stillen Rückrufe" der Hersteller im Rahmen der fälligen Inspektionen abgearbeitet werden. So prüft meine Werkstatt bereits bei Terminvereinbarung ob solch eine Maßnahme anliegt und falls ja wird dies gleich im Rahmen der Inspektion mit abgearbeitet und die hierfür nötigen Teile bestellt.
    • Kajo schrieb:

      Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt überall gut und schlecht geführte Betriebe.
      Ein wahrhaft Frieden in dieser Diskussion schaffender Satz, den ich nur voll unterschreiben kann. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand per PN im Bereich des Rhein-Sieg-Kreises oder Oberbergischen Kreises eine im Sinne von Turm (aus Beitrag 791) kleine, nette und familiär geführte Fachwerkstatt nennen kann.
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