Skyrgamur schrieb:
Belehrungen brauche ich keine. Und die Händler hier im Umkreis von 1h sind alle Vollidioten.
Noch ein Hinweis zu meinen bisherigen und auch folgenden Beiträgen. Es ist nicht meine Absicht jemanden hier zu belehren und erst recht steht mir keine "Abmahnung" zu, dies ist selbstverständlich den hier zuständigen Moderatoren vorbehalten. Um einen konkreten Sachverhalt beurteilen zu können fehlen auch meist die notwendigen Einzelheiten. Dies gilt insbesondere auch für den Beitrag von RNB und von daher bitte ich meine Beiträge nicht persönlich zu nehmen.
Skyrgamur schrieb:
Zum Freundlichen gehen ist zu spät, weil ich jetzt schon selbst angefangen habe. Wohlgemerkt ich bin mal mit 4 Roststellen gestartet und habe über die Arbeiten immer mehr entdeckt.
Gewährleistung:
Es ist wichtig, dass alle vom Hersteller geforderten Wartungs- / Inspektionsarbeiten nach dessen Vorgaben gemacht und dokumentiert werden. Dies ist eigentlich regelmäßig bei einer Vertragswerkstatt möglich. Bei einer freien Meisterwerkstatt müssen diese Arbeiten nach Herstellervorgaben ebenfalls durchgeführt und dokumentiert werden. Eine Schadensbearbeitung innerhalb der Gewährleistung erfolgt dann wiederum durch eine Vertragswerkstatt.
Garantie:
Eine zusätzliche Herstellergarantie, zum Beispiel Garantie gegen Durchrostung, kann nur ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung abgegeben werden und diese nicht ersetzen. Hierbei kann der Hersteller auch wieder konkrete Wartungs- / Inspektionsarbeiten vorgeben und festlegen, dass diese dann in einer seiner Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält verliert einen möglichen Anspruch auf Garantie.
Kulanz:
Hierbei handelt es sich immer um eine freiwillige Leistung des Herstellers, die beantragt werden muss und dann im Einzelfall vom Hersteller entschieden wird. Eine teilweise Erstattung ist durchweg auch möglich.