Neue Felgen, keine Tüv-Abnahme

    • [ Felgen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Neue Felgen, keine Tüv-Abnahme

      Hallo,

      ich war heute beim Tüv und wollte meine Felgen eintragen lassen. Der Tüvprüfer kam raus schaute sich das Auto wollte gleich auch das Teilegutachten und [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] sehen. Ging die Punkte durch und schaute sich nochmal das Auto vorn an und sagte plötzlich ich kann ihnen die Felgen nicht eintragen die sind zu breit! 8| 8| 8| so ein lange Gesicht habe ich noch nie gemacht. Ich schaue den Prüfer an und denke mir hat der nicht alle Tassen im Schrank die Reifen stehen kein stück raus alles in Norm? Ich frage nochmal höfflich nach wie bitte zu breit? Und erkläre ihm das der Golf von meiner Mutter ein Gewinndefahrwerk hat 18Zoll Felgen die nach außen stehen und der Abstand Reifen Kotflügel ist so das man kaum die Hand dazwischen bekommt und alles wurde eingetragen vom Tüv! Ja dann sagt er oben ist nicht das Problem sondern vorne an der Stoßstange, die ist zu rund an der Stelle :wacko:? Ich soll doch die verbreitern oder das Auto Tiferlegen 8| wie bitte? Dann zeigt er mir das Teilegutachten und siehe da da sehts und ich Depp hat, das nicht vorher gelesen ;( Dann frage ich, reichen 30mm, das kann er nicht sagen wir werden sehen :thumbdown: Gut das gerade keiner mit nen gepimpten Auto da war, der würden vor lachen umfallen jetzt kauft sich der Depp schon einen SUV und bekommt die Felgen nicht eingetragen ohne das Ding tieferzulegen :wacko:


      Felgen: AEZ Reef mit ET 40 und 225x50xr17 Reifen


      Ich habe das Gutachten und ein Bild (sehen geil aus finde ich) mit angehängt kann von Euch mal jemand drauf schauen, vielleicht habt Ihr ne Idee, laut Gutachten muss man bei der Kombination 225x45xR17 nichts machen ich habe leider 225x50xR17 reichen da die 30mm Tieferlegung?


      Viele Grüße


      Lukas
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags ergänzt

    • Tja, hier ist das wesentliche Problem die ET40. Gegenüber ET45 (Standard beim Yeti), stehen diese Felgen auf jeder Seite 0,5 cm raus! Das lässt sich günstiger mit den Kotflügelverbreiterungen von Skoda oder Superskoda beheben, als mit einer Tieferlegung! :huh:

      Google mal nach den Dingern. Sooo teuer sind die gar nicht...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Das verlinkte Gutachten ist falsch, das ist für eine 19" Felge.

      Ich hab aber mal im richtigen Gutachten geschaut. Die Angaben sind doch erstmal eindeutig. Ob dies erreichbar ist mit 30mm Tieferlegung kannst du versuchen zu messen und zu errechnen, wird aber schwierig. Allein schon, weil nicht ganz klar ist, was formal 30mm praktisch bringen, die Abweichungen sind zuweilen recht hoch.

      Alternativ kannst du versuchen einen Prüfer zu finden, der die Radabdeckung als OK einschätzt, da gehen die Vorstellungen der Prüfing. auch auseinander.

      Im Übrigen steht im korrekten Gutachten auch die Auflage, dass an Achse 2 ebenfalls für ausreichend Radabdeckung im Stoßstangenbereich zu sorgen ist.
    • keine sorge, das wird schon...
      einfach mal noch bei 2-3 anderen ptüfstellen vorstellig werden;
      wahrscheinlich hatte der prüfer nur nen schlechten tag.
      irgendeiner trägt dir das ein...

      gruss
      hardy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dtex ()

    • Dein angehangenes Gutachten ist für 19 zoll ??????????????

      Meine Winterfelgen 8 x17 Et 32 mit 225/50/17...........................Ohne Probleme

      Sommerschuhe 8 x18 et 35 mit 235/45/18 ..............ohne Probleme

      und noch nicht mal tiefergelegt................................noch nicht :D

      Such dir einen anderen Prüfer :P


      MFG JHB :)
    • Sorry, hab jetzt das richtige Gutachten rausgesucht und nochmal hochgeladen. Ich finde, dass auch irgendwie komisch :wacko: vor allem wenn man sieht was für Autos Tüvsegen bekommen . Gibt es einen technischen Hintergrund oder was passiert wenn die Reifen an dieser Stelle um 5mm rausragen?

      Viele Grüße

      Lukas
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        (64,91 kB, 47 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Es geht ja auch nicht um mangelnden Platz sondern um unzureichende Radabdeckung, steht auch ganz klar in Auflage 24j. Seit einiger Zeit muss auch das gesamte Rad im definierten Winkel abgedeckt sein, früher reichte die Lauffläche des Reifens. Vieles von dem, was auf den Straßen unterwegs ist, wäre heute nicht mehr regulär abnahmefähig.

      Wobei es im vorliegenden Fall sich den ein oder anderen Prüfer gibt, der es lockerer sieht, ist ja alles andere als extrem.
    • targaduke schrieb:

      sogar ohne Auflagen für Kanten bördeln oder ausstellen
      Ganz so einfach ist's nun denn doch nicht: Für die 225/50 R17 gilt 24J und 248, also 'Ausstellen' oder verbreitern vorne und hinten. ;)


      Aber ich bin mir sicher, dass die auch ohne Auflagen durchkommen. Ich hab ET35 und kein Problem...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Fahr mal beim GTÜ vorbei. Normalerweise schaun die nicht so genau hin.

      War bei mir ähnlich. TÜV meckert Kiste zu tief laut Abstand Radnabe bis Kotflügelkante (Vorgabe 35 cm gemssen 33,5 cm ) obwohl Restgewinde mehr als ausreichend.
      GTÜ selbe Einstellung, no Problem. Eingetragen wurde dann das Restgewinde und hier fängt der Spaß an. Miss das mal nach bei ner Kontrolle! :whistling: 8)
      Gruß Micha

      euer Skoda-SUV-Forum.de Administrator

      Fahrste queer, siehste mehr ... :D :whistling: :saint:
    • Hi,

      ähnliches hatte ich bei der Anbauabnahme für die Spurverbreiterungen an unserem RS (vorn 40 mm, hinten 50 mm).

      Beim ersten Anlauf hat der Prüfer die Abnahme verweigert, da er die Radabdeckung vorn nicht als ausreichend lt. Gutachten anerkannt hat.

      Glücklicherweise sind in größeren Städten mehrere Prüfstellen der jeweils gleichen Organisation angesiedelt, und dass der eingebundene Kollege am zweiten Prüfort eine andere Sichtweise an den Tag legte. Mehr noch, er meinte, an Achse 2 wäre das Gutachten-Maximum von 60 mm auch durchaus möglich, sähe dann noch satter aus.

      Es ist durchaus denkbar, dass hier mitunter auch persönliche Befindlichkeiten der jeweiligen Prüfperson mit einfliessen. Schön, dass es immer mindestens eine zweite Meinung/Betrachtungsweise gibt.

      Auf zur zweiten Prüfstelle, wird schon :thumbsup: .

      Gruß, silent
      Man kann nicht alles idiotensicher machen. Immer wenn man‘s probiert, machen sie einfach bessere Idioten (geklaut von Uli G.)
    • Entsprechende Erfahrungen gelten ja auch was die Eintragung der 215/65 R16er Reifen angeht (siehe Thread dazu). ...das klappte, wie berichtet wurde, auch nicht immer und überall, aber nach Versuchen bei mehreren Stellung dann letztendlich doch. :thumbup:

      [gesendet mit meinem Toaster]

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Ich habe folgende unproblematische Grenzen festgestellt:
      6,5x16 bis ET35 ohne Beschränkung
      7x16 bis ET38 ohne Beschränkung
      7,5x16 bis ET42 ohne Beschränkung
      Alle mit 215/60 R16.

      Inwieweit das auf 17" zu übertragen ist, weiß ich nicht.
      Allerdings habe ich festgestellt, dass die ABEs, die durch den TÜV Austria ausgestellt wurden, sehr enge Grenzen ziehen. Felgen, vom TÜV Nord abgenommen, haben da etwas größeren Spielraum.

      30mm Tieferlegung dürfte ausreichen, da der Prüfer dann nicht mehr an die Auflagen in dem Gutachten gebunden ist und nun selbst entscheiden kann, ob oder ob nicht.
      Allerdings weise ich deutlich darauf hin, dass in dem Tieferlegungsgutachten (egal ob Eibach oder H&R) max. 7x17er Felgen angegeben sind.

      Auf der anderen Seite

      targaduke schrieb:

      Meine Winterfelgen 8 x17 Et 32 mit 225/50/17...........................Ohne Probleme
      Sommerschuhe 8 x18 et 35 mit 235/45/18 ..............ohne Probleme


      Als Sommerschuhe habe ich 8x18 ET 42 mit 20mm Distanzscheiben (also ET22) mit 225/45 R18. Allerdings ist mein Yeti tiefergelegt. Zudem hatte ich zur Besänftigung des Prüfers und wegen der Auflagen Schmutzlappen montiert (Abdeckung). Irgenwie fand der Prüfer das gut...

      Nachtrag: Hab ich fast vergessen: Meine Autec Galactic in 8x18 ET42 haben [lexicon]ABE[/lexicon] ohne irgendwelche Auflagen. Allerdings sind die Reifenflächen - zumindest rein rechnerisch - 2mm weiter innen. Daran hapert's wohl...



      LG
      Mi-go


    • Snooopy schrieb:

      ich habe mir das Gutachten von Eibach heruntergeladen und konnte nichts finden wegen den Felgengrößen

      Sorry! Mein Fehler! Bei den Distanzringen sind die Rädergrößen angegeben...

      Federn ist ja auch egal, da genügend Luft nach oben ist.

      Dennoch würde ich den Rat annehmen und mal bei einem Mitbewerber (z.B. Dekra) vorbeizuschauen. Viel Hoffnung mache ich mir aber nicht, dass es ohne Tieferlegung klappt.
      Allerdings sind bei den Distanzringen auch Umbauten vorgeschrieben und einige Forumsmitglieder haben bis zu 20mm drauf, ohne dass sich der Prüfer quer gestellt hätte.
      Weiter ist es aber auch so, dass unser leider viel zu früh verstorbener, großartiger BlackYeti zu meinem Yeti ganz deutlich gesagt hat, dass er den Umbau bei sich (Oldenburg) nicht eingetragen bekäme.
      Hör dich doch Mal um, welche Prüforganisation in deiner Nähe etwas großzügiger mit den Vorgaben ist (Ermessensspielraum)!


      LG
      Mi-go


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