Neue Felgen, keine Tüv-Abnahme

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich war jetzt bei drei Prüfern und keine Chance. Entweder drucke ich das Gutachten ohne die Querverweise aus, Klartext ich lösche die raus. Das merkt normalerweise keiner aber es ist eigentlich Urkundenfälschung und wenn jemand draufkommt gibt's richtig Ärger. Ich werde das Tierchen tiefer legen meine Frage ist bekomme ich die vorderen Stoßdämpfer ohne, dass ich die Antriebswelle demontieren muss raus? Beim Golf 4 gabs da Probleme auf einer Seite musste, diese demontiert werden, die hinteren Federn dürften kein Thema sein. Die Eibachfedern kosten mich 160€, dass geht, die Hebebühne ca. 3h nochmal 30€ und dann TÜV und Achsvermessung. Was man nicht alles tut für neue Felgen :wacko: aber der Yeti dürfte optisch noch besser da stehen :thumbsup:

      Viele Grüße

      Lukas
    • Hallo Zusammen,

      war ja gerade mit unserem Yeti beim TüV-Hessen und habe die Räderkombination, Sommer 8x18 ET 40 mit 235/45R18 und Winter 7x17 ET 35 mit 215/45R17, in Verbindung mit Eibach-Federn eintragen lassen!

      Bis vor wenigen Wochen wäre das in Hessen überhaupt nicht möglich gewesen, da weder in dem Feder-Gutachten eine Felge (außer Original) noch in den Räder-Gutachten eine andere Feder (auch nicht die greenline) mit geprüft bzw. beschrieben ist/war.
      OK, wohne in Nordhessen und TÜV-Tourismus nach Niedersachsen gehört hier schon zum guten Ton.

      Neuerdings bietet der TÜV-Hessen hier eine Lösung an die da heißt Einzelabnahme nach § 19,2 durch einen Prüfingenieuer auf der Hauptstelle in Kassel!

      Da wird dann nach tatsächlichem "ist Zustand" abgenommen und zu den üblichen Gebühren kommt noch der Stundenverrechnungssatz von 108,- Euro, meine TÜV-Rechnung 241,-Euro.
      Danach gehen die Gutachten die der Ingenieuer geschrieben hat nach Fulda zur registrierung und kommen per Einschreiben beurkundet "Betriebserlaubnis erteilt" und einem Zahlschein über 43,- Euro zurück.

      Das Ganze dann mit zur Zulassungsstelle (incl. beider Zulassunsbescheinigungen), dort wird dann die Änderung in die Papiere übertragen, kostet 12,- Euro.

      Gesamtsumme fast 300,- Euro, Zeit und Wege, wäre ich mal nach Niedersachsen gefahren habe ich mir so zwischendurch gedacht, aber sooo ganz viel anders wäre es da auch nicht gelaufen, die 3/4 Stunde Prüfinginieuer hätte ich mir gerspart, aber dafür 150km mehr gefahren, Milchmädchenrechnung......

      Auf jeden Fall würde ich vor einem Federumbau in Verbindung mit anderen Felgen vorher ein klärendes Gespräch mit dem Prüfingenieuer meiner Wahl, über das "was wie und weshalb gemacht werden soll/muß", führen. Spart hinterher teure Diskussionen.

      S³ Henry
    • Sonderabnahmen nach §21 werden nahezu immer fällig wenn Kombinationen verbaut werden, da die meisten Gutachten mit der Voraussetzung erstellt werden, alles andere am Fzg. ist original. Bei Fahrwerksgutachten z.b. Bilstein ist bei manchen Fahrzeugen eine max. Felgenbreite und ET angegeben, bis zu der das Gutachten gilt.

      Da hat die Prüfstelle dir aber irgendwelchen Quark erzählt, Sonderabnahmen gibts auch in Hessen schon ewig. Die Einschränkung ist nur, dass in den West-BL ausschließlich der TÜV dafür zuständig ist und in den Ost-BL die Dekra. Der Preis ist auch bissl hoch, Fahrwerk + Räder in Einzelabnahme liegt normalerweise um die 120 Euro + den 2. Radsatz ca. 40-60 Euro.
    • Hallo Zusammen,

      @Erik: der TÜV-Hessen hat mir keinen "Quark" erzählt, das Eintragen von Rad/Feder-Kombinationen war 2012 in Hessen einfach nicht möglich!

      Das es Einzelabnahmen gibt ist mir seit 1972 bekannt, da habe ich meinen ersten Neuwagen, einen Irmscher Opel GT, nur über eine Einzelabnahme auf die Straße bekommen, genau wie fast alle anderen Autos die ich später gefahren habe!

      Und was ist an dem Preis bitte schön "ein bissl hoch"?
      Und wenn ich die von Dir genannten 120,- für Räder und Federn + einen weiteren Radsatz 40-60,- rechne komme ich auf 180,- + Prüfaufwand* nach Zeit 0,75Std. 81,- ergibt 241,- bzw. 261,-........was ist an Deiner Rechnung weniger???

      *Prüfaufwand= Fahrzeug auf der Bühne prüfen, dann 1x unbeladen, 1x beladen Kreisbahn, Bodenwelle usw. fahren. Räder umstecken und das Ganze noch einmal.

      @Mi-go: und genau das geht (leider) beim TÜV- Hessen nicht mehr,. jeder Sch...? einzeln! Daher habe ich dann auch auf die 12mm Distanzen verzichtet, weil wir dann 4x das Ganze gefahren wären.....

      S³ Henry
    • Snooopy schrieb:

      Das merkt normalerweise keiner aber es ist eigentlich Urkundenfälschung und wenn jemand draufkommt gibt's richtig Ärger.


      Falls mal was passiert, dann wirds teuer und ungemütlich:

      z.B. ein kleiner, durch die nicht zugelassenen Reifen hochgeschleudeter Stein zerstört die Frontscheibe des Hintermannes und dieser gerät dadurch in eine gefährliche Situation

      Warum bringst Du das Auto nicht einfach in eine Fachwerkstatt und lässt machen, vielleicht ist es auch gar nicht so teuer ?
    • @S³ Henry

      Ich kenn einige Hessen, die entsprechend umgebaute Fzg. haben und die auch in Hessen haben abnehmen lassen, deshalb finde ich dies fragliich. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind auch alle auf Bundesebene erlassen, da gibts nichts länderspezifisches. Einzig denkbar wäre, dass die für Einzelabnahmen zuständigen Prüfstellen dies nicht machen wollten, was mich aber auch sehr wundern würde. Auch die beschriebene Vorgehensweise mit den Unterlagen ist sehr seltsam, das hört sich eher nach einer Vollabnahme an.

      Die Prüfstellen machen aber auch gern mal mehr als notwendig, z.b. eine §21 ohne dass es nötig ist, aber es bringt eben mehr Geld.

      Meine Preisangabe bezog sich auf den Gesamtpreis, da kommt nix mehr dazu und basiert auf eigenen Erfahrungen, allerdings bei der Dekra, da die hier für die Sonderabnahmen zuständig sind.

      @mi-go: Letztendlich liegt das ja im Ermessen des Prüfers, wenn der es nicht für nötig hält den 2. Radsatz extra zu prüfen ist doch alles ok, spart Zeit und Geld.
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