Zusätzliches Anbauteil für AHK nötig?

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Zusätzliches Anbauteil für AHK nötig?

      In einem Fachforum wird gerade derbe darüber diskutiert, ob in den Niederlanden das Bremsseil eines auflaufgebremsten Anhängers nicht einfach um die Kupplung gelegt werden darf, sondern in einer Öse befestigt sein muss (feste Verbindung mit dem Zugwagen).

      Die Regeln machen wohl deutlich, dass dieses für niederländisch registrierte Fahrzeuge gelten muss.
      Das Problem: Viele AHKs haben keine Öse, insbesondere Fahrzeuge mit abnehmbarer Anhängekupplung. Dazu gehört auch der Yeti, der eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] von Westfalia verbaut hat.
      Woran macht also der Niederländer das Abreißseil der Hängerauflaufbremse fest?
      Muss auch bei einem deutschen Gespann das Bremsseil an einer Öse befestigt werden?


      (Die Diskussion, ob eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] fest mit dem Auto verbunden ist, lasse ich jetzt mal links liegen.)

      Für die Yetikupplung gibt es einen Befestigungssatz:
      caravantrekker.nl/algemeen/breekkabel.php
      Bilder ganz unten!

      Aber den gibt es halt nicht in Deutschland. Es ist auch fraglich, ob ich eine solche technische Veränderung nachrüsten muss (EU-Recht).

      Vielleicht kann mir hier einer unserer niederländischen Forumsmitglieder weiterhelfen?


      LG
      Mi-go


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

    • mi-go schrieb:

      Es ist auch fraglich, ob ich eine solche technische Veränderung nachrüsten muss (EU-Recht).

      Angeblich haben die Niederlande diesen Vetrag nicht unterzeichnet...


      Die Schellensicherung kostet in den Niederlanden etwa 60 Euro.

      Ich habe jetzt einen Schäkel bestellt, von dem ich ausgehe, dass er von den Maßen her passen könnte. Da er eine Reißkraft von 3,5 to hat, solltes dieses wohl ausreichend sein. Der dazugehörige Karabiner (70mm) hat nur eine Zugkraft von 7500N (750kg).

      LG
      Mi-go


    • Ein Schäkel? Na das wird ja ein schönes geklappere ;)

      Die Serienmäßigen [lexicon]AHK[/lexicon] Besitzer können ja dann die Öse zum Abschleppen montieren, die kostet gar nix ;)
    • Hallo mi-go,
      ich hatte die Diskussion in dem von dir zitierten Forum auch mal kurz überflogen.
      Mir stellt sich die Frage, warum es diese Regelung in den Niederlanden gibt. Die von dir gezeigte Lösung ist nur eine, wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Abreißseil nicht hinreichend gegen Abspringen gesichert ist, wenn es nur über die [lexicon]AHK[/lexicon] gelegt wird. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es gänzlich auszuschließen ist, dass sich eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] einmal aus der Halterung löst. Daher wäre mir eine Halterung am Fahrzeug eigentlich lieber. Da wir oft an den WE in den NL unterwegs sind, muss ich mir das bei unserem Yeti mal anschauen, insbesondere ob er denn nun eine einschraubbare Abschleppöse oder zumindest ein Gewinde dafür hat oder nicht. Ich meine in der [lexicon]BA[/lexicon] gelesen zu haben, dass er sie nicht mehr hat. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man in einem EU-Land auf eine Bastellösung angewiesen ist, wenn man eine zugelassene [lexicon]AHK[/lexicon] zu ihrem ureigenen Zwecke einsetzen möchte.

      Schönen Gruß

      paule
    • @schrauberass & paule k:

      Die Abschleppöse sitzt beim Yeti zuweit rechts, als dass man das Reißseil bis dorthin führen könnte. Meines kommt nicht mal in die Nähe dieser Öse (wenn diese überhaupt vorhanden ist).

      schrauberass schrieb:

      Na das wird ja ein schönes geklappere ;)

      Uupps, da könnte was dran sein..
      Ich werd's mal ausprobieren. War jetzt nicht die Welt...

      paule k schrieb:

      Ich bin mir aber nicht sicher, ob es gänzlich auszuschließen ist, dass sich eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] einmal aus der Halterung löst.

      Um das Lösen einer abnehmbaren [lexicon]AHK[/lexicon] geht es überhaupt nicht. Deshalb ist es Nonsens zu verlangen, dass diese zusätzliche Befestigung am Zugwagen sein muss.
      Bei den Befestigungen an den starren AHKs könnte man ja sonst auch behaupten, dass die Schrauben abscheren könnten.
      Bei den frühen abnehmbaren AHKs - die, die in ein Rohr geschoben wurden und mit einem Splint gesichert - hätte ich es verstehen können, aber bei den aktuellen...


      LG
      Mi-go


    • mi-go schrieb:

      Die Abschleppöse sitzt beim Yeti zuweit rechts, als dass man das Reißseil bis dorthin führen könnte.

      skoda-suv-forum.de/forum/index…af497a55ecb6815cc92d86201Wäre es nicht preisgünstiger das Bremsseil zu verlägern - bis zur Schleppöse - als nach Zusatzkonstruktionen zu suchen, die ggf. sogar [lexicon]ABE[/lexicon] gefährden? skoda-suv-forum.de/forum/index…af497a55ecb6815cc92d86201
      skoda-suv-forum.de/forum/index…af497a55ecb6815cc92d86201
    • YETI_in_red schrieb:

      Wäre es nicht preisgünstiger das Bremsseil zu verlägern - bis zur Schleppöse - als nach Zusatzkonstruktionen zu suchen, die ggf. sogar [lexicon]ABE[/lexicon] gefährden?

      Bremsseil verlängern geht nicht, das müsste komplett ausgetauscht werden.
      In D brauche ich dieses Zusatzbefestigung nicht, daher sträube ich mich auch so dagegen.
      Das mit der [lexicon]ABE[/lexicon] sehe ich auch so - das Anbauteil wäre in D sicherlich nicht gerne gesehen. Daher kommts auch nur in NL dran.
      Mit dem Schäkel sehe ich das rechtliche Problem in D nicht so, da dieser ja ohne Werkzeug entfernt werden kann. Mit der holl. Zusatzbesfestigung ist es anders: die wird mit der [lexicon]AHK[/lexicon] verschraubt.

      Ein weiteres Problem mit dieser Zusatzbefestigung ist noch, dass sich die [lexicon]AHK[/lexicon] dann möglicherweise nicht mehr an vorgesehenem Ort verstauen lässt. (Beim Yeti könnte allerdings klappen.)

      Ich werd' aber mal in den Niederlanden Ausschau nach anderen Zug-Yetis halten und sehen, ob es noch eine andere Lösung gibt (z.B. Öse neben der [lexicon]AHK[/lexicon] am Träger - Platz wäre vorhanden!)


      LG
      Mi-go


    • Hallo,

      die Forderung in NL ist nicht ganz abwegig. Mit der dargestellten Schelle, in der man das Abreißseil einhaken könnte, dürfte man Probleme beim Verstauen des demontierten "Schwengels" bekommen.

      Ich meine auch gehört zu haben, dass in NL eine Haltefeder für das Stützrad eines Anhängers verlangt wird, die das Verlieren des Stützrades bei nicht ganz fester Klemmung verhindern soll.

      Gruß QEK
    • kba.de/nn_815926/DE/Fahrzeugte…le.pdf/01_10_deut_pdf.pdf


      Regelung Nr. 55

      Anhang 5


      1.5. Die Hersteller von Halterungen müssen Befestigungspunkte für Hilfskupplungen oder Vorrichtungen vorsehen, die für ein selbsttätiges Anhalten des Anhängers erforderlich sind, falls sich die Hauptkupplung löst. Diese Vorschrift ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften von Absatz 5.2.2.9 der UN/ECE-Regelung Nr. 13 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen) entspricht.

      1.5.1. Die Befestigungspunkte für eine Hilfskupplung und/oder ein Abreißseil müssen so angeordnet sein, dass die Hilfskupplung oder das Abreißseil die normale Beweglichkeit der Kupplung nicht einschränken oder die normale Funktion des Auflaufbremssystems nicht beeinträchtigen.
      Ein einzelner Befestigungspunkte ist innerhalb von 100 mm auf einer senkrechten, durch den Bewegungsmittelpunkt der Kupplung verlaufenden Ebene anzuordnen. Ist dies nicht möglich, sind beiderseits der senkrechten Achse und in gleichem Abstand dazu (max. 250 mm) jeweils ein Befestigungspunkt

      Ergo müssten doch Punkte zum festmachen vorhanden sein.....

      Kann ich die Öse von der E-Dose nehmen?
      Dateien
    • schrauberass schrieb:

      Kann ich die Öse von der E-Dose nehmen?

      Welche Öse?

      Leider kann ich auf dem Foto nichts erkennen. :(

      Allerdings habe ich auch schon daran gedacht: Es gibt so eine Art große Unterlegscheibe mit Öse, die man zwischen Dose und Befestigung setzen kann. Die erscheint mir aber nicht wirklich vertrauenswürdig (ist wohl eher Blech). Ebensowenig wie das Drehscharnier, an der die Dose festgemacht ist.


      LG
      Mi-go


    • Bei der Öse wäre ich mir nicht sicher, ob die gesamte Konstruktion den Lastspitzen Paroli bieten könnte, ohne Beschädigungen davon zu tragen. Sollte sie diesem Zwecke dienen, so wäre ein Hinweis darauf in der [lexicon]BA[/lexicon] meines Erachtens durchaus angemessen. An einen solchen kann ich mich nicht erinnern.
      Wir waren gestern beim großen "O". Auf dem Parkplatz habe ich ein Augenmerk auf die [lexicon]AHK[/lexicon] gelegt. Viele Niederländer haben verschweißte "Ösen" oder Ausschnitte in den AHKträgern, deutsche Fahrzeuge ebenso. Niederländer, bei denen diese Befestigungspunkte fehlen, haben häufig die von Mi-go angeführte oder ähnliche Schellen auf der Kupplung. An deutschen Fahrzeugen konnte ich diese nicht finden. Es gab durchaus auch niederländische Fahrzeuge, die über keinerlei Befestigungsmöglichkeiten verfügten, unter anderem auch einen Yeti.
      Die von Schrauberass zitierten Regelungen und die niederländische Rechtslage scheinen also nicht nur vielen Nutzern, sondern auch einigen Herstellern von [lexicon]AHK[/lexicon] nicht bekannt zu sein.

      Schönen Gruß

      paule
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.