Aktuelles Thema ---> Rad fahren und Alkohol

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • ;)

      Bogenbroom schrieb:

      "Herr Amtsgerichtsrat, ich hatte Zahnschmerzen und habe deswegen Klosterfrau Melissengeist zu mir genommen."

      "Wen'ns vorne juckt und hinten beißt, hilft dir Melissengeist!" = Nur als Einreibung straffrei !
      Bei Nebenwirkungen, fragen sie ihren Dealer oder Trinkkumpan.

      Prost

      Leo
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)
    • Rock.Opa schrieb:

      Aha - da hat gestern auch jemand die SAT1-Akte, mit diesem dauerbetroffenen Moderator gesehen. ;)
      War aber trotzdem interessant was da so erzählt wurde.

      Im Gegensatz zu Doom wäre ich für eine 0,3-Grenze für ALLE Verkehrsteilnehmer (Ausgenommen Fußgänger),
      denn mal EIN GLAS Wein (nicht mehr) - so beim Essen, möchte ich mit gutem Gewissen genießen können.
      Und diese - sagen wir mal "Lebensqualität" - möchte ich eigentlich nicht missen.

      Viele meinen ja - "fahre ich mit dem Rad in den Biergarten - dann kann ich was trinken".
      Wenn aber ein Unfall passiert, ist der Lappen auch schon bei 0,8 Prom. weg.
      Habe es im Freundeskreis erleben dürfen.
      Der gute hat während der letzte WM, nach einem "Public-Viewing" (also Fussball-Rudelgucken)
      nach dem Missbrauch von mehreren Gerstenkaltschalen mit seinem Radl ein bisserl über den Gehweg geräubert
      und ist dabei einem Passanten leicht über die Füsse gefahren. - Also eigentlich nix wirklich schlimmes.
      Der Richter sah das anders. 1 Monatsgehalt und 3 Monate Fahrverbot - also Lappen weg.
      Ach ja ich vergaß - da waren 1,1 Proms im Spiel.

      Merke: Auch mit dem Radl kannst du den Führerschein verlieren.


      Rock.Opa schrieb:



      Gerade wieder Aktuell nachdem der Verkehrsgerichtstag in Goslar die 1,1 Promille-Grenze für Radler**) fordert.
      abendblatt.de/politik/deutschl…-Radfahrer-gefordert.html

      Ich bin mal gespannt was da so kommt oder ob das wieder nur heiße Luft ist.
      Ich möchte da meine Aussage von 2013 noch einmal wiederholen:
      0,3-Grenze für ALLE Verkehrsteilnehmer (Ausgenommen Fußgänger),
      denn mal EIN GLAS Wein (nicht mehr) - so beim Essen, möchte ich mit gutem Gewissen genießen können.
      Und diese - sagen wir mal "Lebensqualität" - möchte ich eigentlich nicht missen.


      **) O.K., ich weiß ja das ein Radler 2,5% Alkohol hat, gemeint sind hier aber die Radfahrer, also "Flasche leer" ;(
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Rock.Opa schrieb:

      0,3-Grenze für ALLE Verkehrsteilnehmer (Ausgenommen Fußgänger),
      denn mal EIN GLAS Wein (nicht mehr) - so beim Essen, möchte ich mit gutem Gewissen genießen können.
      Und diese - sagen wir mal "Lebensqualität" - möchte ich eigentlich nicht missen.

      Die Forderung nach einer einheitlichen Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer (ausgenommen Fußgänger) finde ich ja richtig, aber worin siehst du jetzt den entscheidenden Vorteil von 0,3 zu 0,5? Entweder sollte man m.E. den Alkohol am Steuer/Lenkrad ganz verbieten, was den Vorteil hätte, dass man keine Selbstbeurteilung mehr vornehmen müsste, ob man jetzt noch fahrtüchtig ist oder schon nicht mehr, oder aber man lässt den Verkehrsteilnehmer die "Lebensqualität", wie du es nennst, dann könnten die 0.3 für das Glas Wein mitunter schon nicht mehr ausreichen. Ich halte die 0,5 Promille-Grenze für angemessen, wobei ich zugebe, dass ich den Alkohol bei diesem Wert bereits merke, was allerdings auch schon bei 0,3 der Fall ist. Inwieweit meine Fahrtüchtigkeit dadurch so eingeschränkt ist, dass ich eine Gefahr für andere darstelle, kann ich nicht beurteilen, da ich noch nie einen entsprechenden Test gemacht habe.

      Andreas
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