Aktuelles Thema ---> Rad fahren und Alkohol

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Was soll das denn ?

      Doom schrieb:

      Radfahrer dürfen im Moment noch mit 1,6 Promille Rad fahren.
      Dies soll per Gesetz geändert werden.
      Dagegen :thumbdown: !
      Warum suchen weltverbessernde Gutmenschen eigentlich ständig nach neuen Gesetzen und Regelungen, die das Leben freudloser, umständlicher und griesgrämiger machen :( ?
      Die 1,6 Promille haben sich doch bewährt, oder haben besoffene Radfahrer 2012 Unfälle mit mehr als 3.000 Verkehrstoten verursacht ?( ?

      Leo schrieb:

      Radfahrer gefährden in erster Linie sich selbst! Gegenüber Kraftfahrzeugen sind sie immer die Schwächeren.
      Für 1,6 Promille braucht es schon mehr als kräftigen Durst, das dürfte auf dem Rad eher die Ausnahme als die Regel sein .
      Ich könnte mich aber mit 0,0 Promille für alle Fahrzeuge die einen Motor haben ( Autos, Mopeds, E-Bikes, usw.) anfreunden. Das wäre eine einfache klare Regel und das letzte Bierchen wäre dann nicht mehr schuld :) .

      Gruß vom Tretlager



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Harry App schrieb:


      Zu den 0,0-Befürwortern: was leider bei der ganzen Promillediskussion meistens außer Acht gelassen wird, sind die tatsächlichen Promillewerte der Verursacher alkoholbedingter Unfälle. Darüber gibt es ja wohl keine offizielle Statistik. Vor allem: wer sich heute besoffen ans Steuer setzt und an der nächsten Laterne endet, hat minimum 2 Promille. Werden diese Leute in Zukunft den Wagen oder das Rad stehen lassen, wenn die Promillegrenze von 0,5 auf 0,3 oder 0,0 gesenkt wird?! Ich bin ziemlich sicher, daß kaum mehr als garkeine Unfallverursacher mit 0,5 Promille oder weniger gibt. Das sollen wir aber nicht so genau wissen, falls denn überhaupt vernünftige Zahlen dazu erhoben werden.

      So sehe ich es auch. Man stellt fest, dass die meisten schweren Unfälle unter Alkoholeinfluss stattfinden und was macht man? Man senkt die Promillegrenze anstatt die Kontrollen zu verstärken. Für diejenigen, die mit mehr als eine Promille Auto fahren ist es völlig egal ob die Grenze bei 0,8 0,5 oder o,o ist.

      Leo schrieb:

      Radfahrer gefährden in erster Linie sich selbst! Gegenüber Kraftfahrzeugen sind sie immer die Schwächeren. Wer sich alsa gefährden will - meinetwegen. ansonsten gleiche Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer (auf Rädern).

      Sehe ich genau so. Selbstverständlich kann ein alkoholisierter Fahrradfahrer einen Fußgänger gefährden, wie Doom sagt, es ist aber total unwahrscheinlich, dass jemand dadurch zu Tode kommt oder schwere Verletzungen erleidet. Das größte Problem sehe ich in den "Gewissensbissen" des nüchternen Autofahrers, der einen betrunkenen Fahrradfahrer ohne Schuld tödlich verletzt.
      Trotzdem finde ich, es wäre besser alles so zu lassen. Viele nehmen ihr Auto nicht, wenn sie vor haben zu trinken sondern fahren mit dem Fahrrad. Sollten die Regeln für Fahrradfahrer genau so streng sein, wird der eine oder andere doch das Auto nehmen nach dem Motto, den Führerschein verliere ich sowieso wenn ich erwischt werde, also kann ich gleich mit dem Auto fahren. Das wird die allgemeine Verkehrssicherheit eher verschlechtern.
      Zu Vermeidung von Missverständnissen: Ich fahre nie mit dem Fahrrad abends, egal ob ich trinke oder nicht. Wenn ich zu einer Feier will, wo ich weiß, dass ich trinken werde, fahre ich gleich mit der Taxe hin, sollte ich unerwartet trinken rufe ich eine Taxe mit zwei Fahrern, der eine fährt mein Auto zurück.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Vielleicht sollte man sich erst mal Gedanken darüber machen, wie man Gesetze durchsetzen kann - bevor man Gesetze fürs Papier schreibt.
      Wir wissen doch alle, dass es manche Radfahrer überhaupt nicht interessiert, dass sie kontrolliert werden sollen.
      Es sind doch die Rad-Rowdys, die sich nicht an die bisherigen Regeln halten (bei "Rot" über Kreuzungen fahren, auf Gehwegen Fußgänger zur Seite klingeln, kein Licht am Rad haben). Diese Rabauken fahren doch einfach weiter und Polizei und Ordnungsamt schauen einfach zu. X(

      Wie soll da eine Promillegrenze umgesetzt werden? ?(

      Ich bin übrigens generell für NULL Alkohol für die Führer ALLER Fahrzeuge, dazu gehören auch Fahrräder (außer man schiebt - auch wenn das Rad den Trunkenbold schiebt).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

    • Harry App schrieb:

      ...
      Zu den 0,0-Befürwortern: was leider bei der ganzen Promillediskussion meistens außer Acht gelassen wird, sind die tatsächlichen Promillewerte der Verursacher alkoholbedingter Unfälle. Darüber gibt es ja wohl keine offizielle Statistik. Vor allem: wer sich heute besoffen ans Steuer setzt und an der nächsten Laterne endet, hat minimum 2 Promille. Werden diese Leute in Zukunft den Wagen oder das Rad stehen lassen, wenn die Promillegrenze von 0,5 auf 0,3 oder 0,0 gesenkt wird?! Ich bin ziemlich sicher, daß kaum mehr als garkeine Unfallverursacher mit 0,5 Promille oder weniger gibt. Das sollen wir aber nicht so genau wissen, falls denn überhaupt vernünftige Zahlen dazu erhoben werden.

      Das ist ein ganz großer, wenn auch weit verbreiteter Irrtum! Einen Wert von 2 Promille schafft kein normaler Mensch (im Sinne von: Nicht-Alkoholiker).

      Ich kann dazu nur empfehlen, mal eines dieser Alkohol-Seminare mit Selbsttest zu machen, wie sie etwa vom BADS.de angeboten werden. Nach einem Vortrag zum Thema konsumiert man dort so viel Alkohol, wie man kann, und misst zwischendurch immer wieder seinen Atemalkoholwert. Das ist nicht nur informativ und lehrreich, sondern durchaus auch sehr spaßig....! :D ;)

      Ich habe das im Rahmen des Referendariats auch mal mitgemacht. Fazit bei eigentlich allen Teilnehmern: der Promillewert steigt viel langsamer, als man das erwartet hätte! Viele haben es gerade einmal mit Müh' und Not bis auf die 0,8 geschafft, mehr als ca. 1,3 Promille hat niemand erreicht! .....und an das Autofahren war dabei nicht einmal im Traum mehr zu denken, wir waren wirklich alle sternhagelvoll. :D



      Zum Thema Alkohol am Fahrrad:
      Der Wert 1,6 scheint mir auch zu hoch, aber er sollte m.E. auf jedem Fall höher als der für Kfz sein. Schließlich gefährdet man als Fahrradfahrer andere Personen nur in ungleich geringerem Ausmaße als mit dem Auto. Daher sollte es auch einen Anreiz für den Angetrunkenen geben, im Zweifel doch lieber zum Fahrrad zu greifen.

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Generell muss man bei diesem Thema drei Dinge unterscheiden: die absolute und relative Fahruntauglichkeit und die Ordungswidrigkeit des Fahrens unter Alkoholeinfluss.

      Die Grenze für die absolute Fahruntauglichkeit wurde zumindest bisher nicht vom Gesetzgeber bestimmt, sondern durch die Rechtsprechung (verbindliche BGH-Urteile) festgelegt. Sie liegt für Autofahrer bei 1,0 Promille und für Radfahrer bei 1,5 Promille (jeweils plus 0,1 Promille Sicherheit wegen Messungenaugkeiten) und beruht auf medizinischen Erkenntnissen (von vor ca. 30 Jahren).

      In der Rechtsprechung wird ab 0,3 Promille eine relative Fahruntauglichkeit unterstellt, wenn unterhalb der oben genannten Grenzen Ausfallerscheinungen (z.B. erheblich verminderte Reaktion, Torkeln, kein Licht eingeschaltet im Dunkeln, etc.) auftreten.

      Fürs Autofahren wurde dann gesetzlich festgelegt, dass ab 0,5 Promille (früher 0,8 Promille) eine Ordungswidrigkeit vorliegt. Fürs Radfahrer gibt es keine solche Grenze.

      Absolute und relative Fahruntauglichkeit sind strafbar (§ 316 StGB), Autofahren zwischen 0,5 und 1,1 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit. Fürs Radfahren unter Alkoholeinfluss gibt es diese 'Warnschwelle' nicht.

      Was spricht dagegen, eine Ordungswidrigkeitengrenze auf z.B. 1,1 oder 0,8 Promille für Radfahrer festzulegen, bei der ein (geringes) Bußgeld zu zahlen wäre, wenn man schon keine Gleichbehandlung von allen 'fahrenden' Verkehrsteilnehmern möchte?

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Absolute und relative Fahruntauglichkeit sind strafbar (§ 316 StGB)

      Zu § 316 StGB möchte ich noch klarstellend ergänzen, dass er das Führen von Fahrzeugen jeder Art betrifft, also auch Fahrräder und sogar Rollstühle. Wer mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss schuldhaft einen Unfall verursacht, muss daher immer damit rechnen, dass gegen ihn wegen Verstoßes gegen § 316 StGB ermittelt wird, auch wenn noch keine absolute Fahruntauglichkeit vorliegt. Der Unfall als solches begründet einen Verdacht auf Vorliegen einer relativen Fahruntauglichkeit. Das sollte eigentlich auch ein Grund dafür sein, sich nicht nach stärkerem Alkoholkonsum aufs Fahrrad zu setzen.

      Andreas
    • Verdruss der Bürger wird weiter gefördert

      Hallo,

      auf den ersten Blick erscheint es vernünftig, die Promillegrenze für Radfahrer zu senken. Aber die Notwendigkeit ist nicht unbedingt plausibel.

      Tatsache soll sein, dass sich die Anzahl der alkoholisierten Radfahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wurden, zwischen 2001 und 2011 von 4.200 auf 3.700 verringert hat, wenngleich sich in diesem Zeitraum der Radverkehr verdoppelt und in vielen Großstädten sogar verdreifacht hat. Und darüber hinaus steht bei diesen Zahlengegenüberstellungen nicht einmal fest, ob der Alkohol dabei zu den Ursachen gezählt hat.

      Von den alkoholisierten Radfahrern verunglücken 84,6 % mit 1,1 Promille (oder mehr), und nur 10,8 % mit einer BAK zwischen 0,5 und 1,1 Promille. Bei alkoholisierten Autofahrern verursacht die "geringe" Alkoholisierung allerdings schon mehr als 21 % der Unfälle.

      Diese Zahlen alleine sprechen schon gegen eine Gleichschaltung Autofahrer/Radfahrer in Bezug auf die "Promillegrenze". Die Schweiz hatte für KFZ-Führer und Radfahrer Geldbußen ab einer BAK von 0,5 Promille eingeführt (ab 0,8 Promille Blutentnahme). Nach einigen Jahren Erprobung entschloss man sich 2007 dort, den Radfahrern die aufwändige und teure Blutentnahme erst ab 1,1 Promille abzunehmen. Diese Regelung wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eingeführt und besteht auch heute noch.

      Ich denke auch, dass eine Herabsetzung der Promillegrenze für Radfahrer die betrunkenen Radfahrer an´s Steuer ihres KFZ "treibt", wie DIE WELT kürzlich titelte.

      Gruß Mayday
    • In Österreich wird dir der Führerschein abgenommen, wenn du besoffen Fahrrad fährst...

      Alkoholbestimmungen
      Für Radfahrerinnen/Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft).

      Ab 1. September 2009 gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits:

      Strafgrund Betrag in Euro
      Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) 800 bis 3.700
      Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) 1.200 bis 4.400
      Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) 1.600 bis 5.900
      Verweigerung des Alkotests 1.600 bis 5.900
      Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro rechnen.
      ACHTUNG
      Bedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann. Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden.
    • rotax schrieb:

      Doom schrieb:

      Radfahrer dürfen im Moment noch mit 1,6 Promille Rad fahren.
      Dies soll per Gesetz geändert werden.
      Dagegen :thumbdown: !
      Warum suchen weltverbessernde Gutmenschen eigentlich ständig nach neuen Gesetzen und Regelungen, die das Leben freudloser, umständlicher und griesgrämiger machen :( ?

      Weil zu viele verantwortungslose Schlechtmenschen herum laufen vermutlich.
    • Hinweis für Radler im Urlaub

      Hallo,

      für im Urlaub radelnde Yetifahrer (und andere) folgende Promillegrenzen für Radfahrer im europäischen Ausland :

      Frankreich, Italien, Kroatien, Schweiz und Niederlande : 0,5 Promille

      Österreich : 0,8 Promille

      Tschechien (falls jemand seinen Yeti vor Ort per Rad abholen will) : 0,0 Promille

      Gruß Mayday

      Quelle : finanztest 06/13
    • ... schon vergessen?

      :S Es irriitiert mich schon:

      In der ehemaligen DDR und (heute noch) in einigen östlichen Nachbarländern galt/gilt 0,0 Promille im Verkehr.

      Trotzdem hatten (und haben) sie einen höheren Jahresalkoholkonsum pro Einwohner :whistling: und mehr Unfälle je zugelassenem Fahrzeug (bei geringerer Verkehrsdichte und niedrigerer km-Leistung je Fahrzeug).

      ;) Prost!

      Leo
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)
    • Es ist doch ganz einfach

      Ich halte mich strikt an die 0,0 Promille, egal ob Yeti oder Fahrrad.
      Zu Hause kann man das genauso gut planen wie im Urlaub. Entweder trinken, Frau fährt oder Taxi oder alkoholfrei. Fahrrad ist ebenso ein No go, Radfahren im Urlaub am Vormittag oder Nachmittag und das Bier am Abend in der Ferienwohnung. Dazwischen brauch es keinen Alkohl.
      Selbst bei Urlaub in Polen, ohne Fahrrad oder Auto nicht einen Tropfen Alkohol am Strand oder während des Tages.
      Einfach eine Sache der Einstellung. Trinken ja , Fahrzeuge stehenlassen :!:
      Gruss skijacke

      PS: Eins ist keins 8o also auch darauf verzichten ^^
      :thumbsup: Sehr zufriedener ex Yeti Fahrer :thumbsup: Gruss skijacke
    • Von mir aus können die Radler auch die Werte von den Autofahrern übernehmen. :ja: Ich kann mich an keinen besoffenen Radfahrer erinnern. Kamikaze Fahrradkuriere, Rotlichtsünder und ohne Licht Fahrer sind aber an der Tagesordnung. :no:

      Ich trauer immer noch den 0,8 Promille nach. Und bei 0,0 ist auch kein Medikament mit Alkohol mehr möglich und der Schluck aus der Plesterfrau Melissengift Flasche ist dann auch tabu :drink:
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • skijacke schrieb:

      Ich halte mich strikt an die 0,0 Promille, egal ob Yeti oder Fahrrad.
      Zu Hause kann man das genauso gut planen wie im Urlaub. Entweder trinken, Frau fährt oder Taxi oder alkoholfrei. Fahrrad ist ebenso ein No go, Radfahren im Urlaub am Vormittag oder Nachmittag und das Bier am Abend in der Ferienwohnung. Dazwischen brauch es keinen Alkohl.
      Selbst bei Urlaub in Polen, ohne Fahrrad oder Auto nicht einen Tropfen Alkohol am Strand oder während des Tages.
      Einfach eine Sache der Einstellung. Trinken ja , Fahrzeuge stehenlassen :!:
      Gruss skijacke
      :applaus: bin ganz deiner Meinung
    • Herne schrieb:

      Und bei 0,0 ist auch kein Medikament mit Alkohol mehr möglich und der Schluck aus der Plesterfrau Melissengift Flasche ist dann auch tabu
      Au weia! Das wirft mich jetzt so um die 40 Jahre zurück (und sorry, bitte, für's off-topic): Damals hatte ich gelegentlich Protokolldienst bei diversen Gerichten, meist in Straf- oder Bußgeldangelegenheiten. Zum Aufruf kam eine Sache wegen Trunkenheit am Steuer.

      "Herr Amtsgerichtsrat, ich hatte Zahnschmerzen und habe deswegen Klosterfrau Melissengeist zu mir genommen."

      "Wie viel?"

      "Eine Flasche..."

      An das Strafmaß erinnere ich mich leider nicht mehr. Gibt es hier[tm] eigentlich einen amtierenden Staats- oder Amtsanwalt?

      Gruß
      Jürgen
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