Ich kann keinen Widerspruch zwischen den beiden Artikeln erkennen. Der zweite Artikel ist lediglich differenzierter, aber auch in dem ersten Artikel wird von einem Totalschaden nur gesprochen, wenn das Wasser bereits bis zur Frontscheibe reicht. Ob tatsächlich bei einem Hochwasserschaden ein Totalschaden vorliegt, wird immer auf den Einzelfall ankommen. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich.
Ich kann keinen Widerspruch zwischen den beiden Artikeln erkennen.Der zweite Artikel ist lediglich differenzierter ...
Einen Widerspruch nicht - aber einen Unterschied, im Artikel der SZ geht es um ein rotes Auto, bei Autohaus-online handelt es sich um fünf relativ farblose Autos und einen blauen Container (deshalb auch differenzierter).
in 99,9% der Fälle wird ein Totalschaden schon bejaht, wenn dass Wasser nur knapp über dem Sitzflächenniveau stand, da auch die Folgeschäden über die Zeit nicht mehr beherrschbar und kalkulierbar sind.
"Eine realistische Einschätzung der Schäden und der Frage, ob der Wagen noch rettbar sein könnte, liefert ein Sachverständigengutachten eines entsprechenden Fachbetriebs."
SOSO, wußte noch gar nicht das die Fachbetriebe, jetzt auch schon Gutachten schreiben dürfen. Diese unauffällige Versicherungspropaganda seitens der versicherungsgesteuerten Automobilclubs ist schon beschämend, Betriebe schreiben bestenfalls Kostenvoranschläge und vor allen Dingen das gesunde Halbwissen verschlägt mir immer wieder aufs neue die Sprache.